Sitzung über das Gesetz über die Neufassung von Art. 13 der Verfassung

  • Sehr geehrte Abgeordnete!


    Die Chefin der Fraktion der Sozialdemokraten, Maria Nowak, beantragt eine Sitzung über das Gesetz über die Neufassung von Art. 13 Nr. 1 der Verfassung. Ich erteile Ihr als erste das Wort, danach ist es für 96 Stunden frei, solten keine Anträge auf Verlängerung der Debatte gestellt werden, wird so dann sich eine 72stündige Abstimmungsphase anschließen.


    Ich übernehme die Sitzungsleitung entsrechend den Maßgaben der GO in § 7 I, III i.V.m. V.



    Gesetz über die Neufassung von Art. 13 Nr. 1 der Verfassung



    Art. 13 Nr. 1 wird wie folgt neu gefaßt:


    Parteien und andere Organisationen, die sich in ihren Programmen oder Meinungsäußerungen auf Methoden und Praktiken des Totalitarismus berufen, oder die demokratische Beteiligung des Volkes an der Gesetzgebung oder den weltanschaulichen Pluralismus beseitigen wollen, können auf Antrag der Regierung und mit Zustimmung beider Kammern oder auf Antrag aus der Abgeordnetenkammer mit Zustimmung der Ständekammer durch ein Verfassungsgericht verboten werden. Verboten werden können darüber hinaus auch solche Parteien, deren Programmatik oder tatsächliches Handeln Rassen- und Nationalitätenhass, Gewalt oder anderweitige rechtswiswidrige Wege zum Zweck der Machtübernahme oder Einflussausübung auf die Staatspolitik Vorschub leistet oder diese billigt oder deren innere Organisation auf das Verheimlichen von Strukturen oder Mitgliedschaften abzielt.

  • Sehr geehrte Abgeordnete,


    die bisherige Verfassungsbestimmung legte pauschal fest, daß faschistische und kommunistishce Parteien verboten sind, ebenso wie die in Satz 2 genannten Parteien mit bestimmten Zielsetzungen, legte dazu aber kein Verfahren fest.


    Das ist einem Rechtsstaat nicht würdig, Parteien müssen an Ihren Inhalten nicht an Namen gemessen werden. So sehen wir etwa, daß die Pierwszy existiert, obwohl faschistische Parteien eigentlich verboten sind, weil sie den Namen nicht in den Mund nimmt. Gleichermaßen haben wir ein Liste der Kommunisten, die fakstisch parteiartig organisiert ist und die sich im Grunde auch jederzeit in "Progressive Partei" umbenennen könnte, so lange sie sich nicht auf den Kommunismus beruft.


    Die bisherigen Bestimmungen sind also weder nutzbringend noch zielführend. Es braucht ein Mittel gegen Parteien, die totalitäre Ziele verfolgen und die demokratischen Elemente in unserem Staatswesen schleifen wollen, ohne daß wir pauschal eine Partei verbieten, weil sie sich zum Beispiel "Kommunistische Partei Lagows" nennt. All das kann aber nur ein Gericht feststellen, das neutral und politisch unabhängig ist und das sorgfältig abwägt, ob die betreffende Partei wirklich die genannten totalitären Ziele öffentlich vertritt oder faktisch anstrebt.


    Durch diese Neuregelung wird ein Parteienverbot zum einen demokratisch legitimiert und zum anderen eben von einer neutralen Institution mit Blick auf alle relevanten verfassungsmäßigen Rechte durchgeführt.


    Ich danke Ihnen, für Ihre Aufmerksamkeit!

  • Die Debattenzeit ist abgelaufen, ich eröffne die Abstimmung, auf die Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. wird hingewiesen, die Abstimmung dauert 72 Stunden, das sind 3 Tage. Die Abstimmung endet damit Sonntag zu dieser Uhrzeit also 17:48.


    Name der Liste:

    Gesamtstimmenzahl:


    davon:


    [_] JA

    [_] NEIN

    [_] ENTHALTUNG


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