Sehr geehrte Abgeordnete!
Die Chefin der Fraktion der Sozialdemokraten, Maria Nowak, beantragt eine Sitzung über das Gesetz über die Neufassung von Art. 13 Nr. 1 der Verfassung. Ich erteile Ihr als erste das Wort, danach ist es für 96 Stunden frei, solten keine Anträge auf Verlängerung der Debatte gestellt werden, wird so dann sich eine 72stündige Abstimmungsphase anschließen.
Ich übernehme die Sitzungsleitung entsrechend den Maßgaben der GO in § 7 I, III i.V.m. V.
Gesetz über die Neufassung von Art. 13 Nr. 1 der Verfassung
Art. 13 Nr. 1 wird wie folgt neu gefaßt:
Parteien und andere Organisationen, die sich in ihren Programmen oder Meinungsäußerungen auf Methoden und Praktiken des Totalitarismus berufen, oder die demokratische Beteiligung des Volkes an der Gesetzgebung oder den weltanschaulichen Pluralismus beseitigen wollen, können auf Antrag der Regierung und mit Zustimmung beider Kammern oder auf Antrag aus der Abgeordnetenkammer mit Zustimmung der Ständekammer durch ein Verfassungsgericht verboten werden. Verboten werden können darüber hinaus auch solche Parteien, deren Programmatik oder tatsächliches Handeln Rassen- und Nationalitätenhass, Gewalt oder anderweitige rechtswiswidrige Wege zum Zweck der Machtübernahme oder Einflussausübung auf die Staatspolitik Vorschub leistet oder diese billigt oder deren innere Organisation auf das Verheimlichen von Strukturen oder Mitgliedschaften abzielt.