"Gegen den Arbeitskräftemangel"

  • Unter der Überschrift "Gegen den Arbeitskräftemangel" erscheint ein Artikel in der Kaisersburger Presse, den sein Autor - von dem der Öffentlichkeit nicht bekannt ist, ob er ein Mann oder eine Frau ist - an der Zensur vorbei ins Blatt gemogelt hat.


    Darin kritisiert der Autor den sogenannten "Beamtinnenzölibat"oder Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen." und analoge Regelungen, die in der Privatwirtschaft - sei es von den Korporationen veranlaßt, sei es von den Arbeitgebern selbst in die Arbeitsverträge geschrieben - wonach eine Frau nach ihrer Heirat zu entlassen ist (Beamten und Staatsangestellte, teils in der Privatwirtschaft), bzw. doch zumindest entlassen werden kann (Teile der Privatwirtschaft). Er führt an, daß das gleich in doppelter Weise hinfällig sei, zum einen könne von Gleichbehandlung der Betroffenen keine Rede sein, da sich mit der Wiedererholung der korischen Wirtschaft zunehmend Engpässe einstellten, so daß die Entlassungen selbst beim Staat nicht mehr flächendeckend geschehen würden, bzw. formell zwar angeordnet aber bis auf weiteres Weiterbeschäftigung stattfinde bis Ersatz bereitstehe, wofür Beispiele angeführt werden.


    Noch gewichtiger sei aber, daß es kaum zu vermitteln sei, daß Frau Minister Baranowski als Ehefrau offenbar gleichzeitig Ministerien leiten kann, aber eine Lehrerin oder Schalterbeamtin nicht mal halbtags bleiben dürfte nach dem Gesetz [das Gesetz ist fiktiv also nicht im Gesetzesarchiv], wenn es denn noch konsequent angewendet würde - was es nicht werde. Besonders perfide seien die Regelungen in der Privatwirtschaft, wo diese Regelung regelmäßig nicht zuletzt in die Arbeitsverträge geschrieben werde, um "überzählige" Arbeitskräfte zu entlassen oder Mütter, die wegen kranker Kinder ausfallen "loszuwerden." Es käme vor, daß Frauen jahrelang nach ihrer Heirat weiterbeschäftigt seien und dann, wenn es an Aufträgen fehle, es plötzlich zur Entlassung komme. Das sei unredlich.


    Diese Regelungen führten auch keineswegs wie von ihren Schöpfern geplant dazu, traditionelle Werte zu bewahren, sondern zu einem Herausschieben des Ehe mithin sogar zu wildem Zusammenlebens, das widerum auch vielfach nicht geahndet werde. Gleichermaßen wie der sogenannte Stichentscheid des Mannes, des es diesem ermöglicht, die Berufstätigkeit der Gattin zu untersagen, fördere es Ehescheidungen und Unverheiratetbleiben.

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