Huángguó Sūnyá Guòjìng Yìdìngshū
Beschlossen durch den Ständigen Ausschuss der Chinopischen Nationalversammlung am 10. Februar 2013,
verkündet am 10. März 2013.
(1) Das Gelbe Reich und Sunya kommen überein, dass grenzüberschreitender Verkehr auf dem Landweg zwischen beiden mit Inkrafttreten dieses Protokolls unbeschränkt möglich ist.
(2) Entsprechende Kontrollen finden ab dem 1. Tag des dritten Monats dieses Jahres nicht mehr statt. Sofern es aufgrund innerer Ereignisse notwendig sein sollte, können nach Mitteilung an die Gegenseite einseitig vorübergehend wieder Personen- und Warenkontrollen an der Grenze zwischen beiden durchgeführt werden.
(3) Dieses Protokoll tritt nach Ratifikation durch das Gelbe Reich und Sunya sowie entsprechenden gegenseitigen Mitteilungen in Kraft.