Volksbildungsgesetz der Demokratischen Volksrepublik Xinhai

  • Volksbildungsgesetz der Demokratischen Volksrepublik Xinhai
    vom 4. April 2007


    Art. 1
    Alle Lehrer haben die ruhmreiche und revolutionäre Aufgabe die Jugend unseres Landes im Geiste der xinhainesischen Revolution, des Großen Führers und der Kommunistischen Partei zu erziehen. Ihnen kommt dabei eine besondere entscheidende Bedeutung zu.


    Art. 2
    Bei der Erziehung unserer Jugend müssen unbedingt die Führer und Soldaten der Volksarmee eingebunden werden, damit die Jugend erfährt, dass die allseitige Verteidigung unserer sozialistischen Heimat vor imperialistischer Aggression allerhöchste Priorität genießt und in keiner Weise vernachlässigt werden darf.


    Art. 3
    Alle Jugendlichen zwischen 6 und 16 Jahren dürfen eine zehnklassige Schule besuchen und sind dazu verpflichtet, besonders befähigte und ideologisch reife Schüler, besuchen die Schule 12 Jahre und dürfen im Anschluß eine Universität besuchen.


    Art. 4
    Alle Lehrer müssen sich verpflichten, stets unter dem hoch erhobenen Banner der Revolution und unseres Sozialismus, die allseitige Stärkung unserers Landes und die Erziehung unserer Schüler zum Neuen Menschen voranzutreiben.


    Art. 5
    In den Schulen tragen die jüngeren Schüler die Kleidung der Jugendorganisationen, von der zehnten Klasse an alle männlichen Schüler einen blauen Anzug und alle weiblichen Schüleri blaue Kostüme.


    Art. 6
    Es ist ein verbrecherischer Akt, der unserem sozialistischen Geist zuwider steht, in den Schulen öffentlich Propaganda für republikfeindliche Organisationen und Feinde Xinhais wie auch staatszersetzende Hetze gegen die Demokratische Volksrepublik Xinhai zu betreiben, derartige Machenschaften müssen hart als Verbrechen an unserem Volk bestraft werden.


    Art. 7
    In allen Klassenräumen hängt ein Portrait des Großen Führers und des Staatspräsidenten.


    Art. 8
    Jeden Morgen treten die Schüler zu einem Fahnenappell an und geloben Treue zur Staats- und Parteiführung, unserem unsterblichen Sozialismus und zu ihrer xinhainesischen Heimat.


    Art. 9
    Auf der Stundentafel stehen die chinopische Sprache, Gesellschafts- und Naturwissenschaften, Studium der Helden der Revolution und unserer Ideologie, so wie Wiedervereinigungs- und Wehrkunde als auch Leibesübungen. Fremdsprachen können hinzutreten.


    Art. 10
    Die Schüler sind verpflichtet ihrem Lehrer Hochachtung und Gehorsam entgegenzubringen und sich stets vorbildlich entsprechend der Erziehung zum neuen Menschen zu verhalten.


    Art. 11
    Die Ausstattung der Schulen wird durch die Schulbehörde in Huangzhou zentral beschafft und den einzelnen Lehranstalten zugeteilt.


    Art. 12
    Lehrbücher sind kostenlos und werden durch die Schulen gestellt.


    Art. 13
    In den Mittagspausen finden Schulspeisungen statt.

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