Gesetz zur Abschaffung der Mieten
Art. 1
Alle Wohnungen in Xinhai sind grundsätzlich Staatseigentum und werden durch die Wohnungskommission, die der Plankommission untersteht, verwaltet.
Art. 2
Wohnraum wird den Bürgern Xinhais von der Wohnungskommission der Demokratischen Volksrepublik Xinhai kostenlos zugeteilt.
Art. 3
Es sollen dabei die Leistungen für den sozialistischen Aufbau unter Berücksichtigung der individulellen Bedürfnisse berücksichtigt werden.
Art. 4
Die Bewohner sind für kleinere Reperaturen selbst zuständig, größere Reperaturen werden von den Betrieben der Wohnungskommission ausgeführt.
Art. 5
Wohnungen können jederzeit nach den Bedürfnissen der Gesellschaft neu zugewiesen werden.