Gesetz zur Abschaffung der Mieten

  • Gesetz zur Abschaffung der Mieten


    Art. 1
    Alle Wohnungen in Xinhai sind grundsätzlich Staatseigentum und werden durch die Wohnungskommission, die der Plankommission untersteht, verwaltet.


    Art. 2
    Wohnraum wird den Bürgern Xinhais von der Wohnungskommission der Demokratischen Volksrepublik Xinhai kostenlos zugeteilt.


    Art. 3
    Es sollen dabei die Leistungen für den sozialistischen Aufbau unter Berücksichtigung der individulellen Bedürfnisse berücksichtigt werden.


    Art. 4
    Die Bewohner sind für kleinere Reperaturen selbst zuständig, größere Reperaturen werden von den Betrieben der Wohnungskommission ausgeführt.


    Art. 5
    Wohnungen können jederzeit nach den Bedürfnissen der Gesellschaft neu zugewiesen werden.

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