Alte Fassung: Verfassung der Demokratischen Volksrepublik Xinhai

  • Verfassung der Demokratischen Volksrepublik Xinhai
    vom 1. 2. 2007, zuletzt geändert am 26.3.2008


    Präambel
    In dem hoch ehrenwerten Bemühen der Volksmassen Xinhais unter der Führung der Kommunistischen Partei, stetig das Zusammenleben auf allen Gebieten zu verbessern und den sozialistischen Aufbau voranzutreiben, gibt sich die Xinhainesische Demokratische Volksrepublik diese Verfassung.


    Art. 1
    Xinhai ist ein sozialistischer Staat, die staatliche Gewalt geht vom Volke aus.
    Xinhai besteht aus den regulären Präfekturen Huangzhou, Nantong, Shaoguan und Lanzhou. es weiteren aus den beiden Sonderpräfekturen Chengnin/Shikoku mit der Hauptstadt Nagasue und Xinanhuaijin. Xinhai, das Gelbe Reich und Zhoulong sind Teile Chinopiens, die es unter einer Regierung des Volkes zu vereinen gilt.


    Art. 1a
    Der Präfektur Chengnin/Shikoku werden auf Grund ihrer etwa zur Hälte aus Japonesen, zu 1/4 aus Mischlingen und 1/4 aus Chinopen bestehenden Bevölkerung Sonderrechte zuerkannt. Die Pflege der Japonesischen Kultur und Sprache wird durch den Präfekten gewährleistet, japonesisch ist Amtssprache und es werden japonesische Schulen eingerichtet. Desweiteren ist die Präfektur Chengnin/Shikoku dazu berechtigt, ein eigenes Parlament einzurichten.


    Art. 1b
    Die Stadtpräfektur Xinanhuaijin, einstweilig Victoria de Xinhai, wird als ehemalige Ausländerstadt mit einigen Sonderrechten ausgestattet. Die darusischstämmigen Bewohner der Stadt sind nicht ohne besondere Erlaubnis berechtigt, diese Stadt und ihr Umland zu verlassen. Die darusische Sprache darf auch weiter im öffentlichen Verkehr unter darusischstämmigen Menschen verwendet werden, Schulunterricht findet weiterhin nach Notwendigkeit in darusischer Sprache statt. Xinhai betrachtet diese Stadt als ein Erbe des Kolonialen Imperialismus.


    Art. 2
    Der sozialistische Staat trägt dafür Rechnung, dass alle Teile der Bevölkerung gerecht am Volkseinkommen beteiligt und bei Bedürftigkeit durch die Gesellschaft versorgt werden.


    Art. 3
    Schulbildung, Ausbildung und Studium sind kostenlos, Gebühren dürfen dafür nicht verlangt werden. Kunst und Kultur werden unter Beteiligung und Berücksichtigung der Interessen der Volksmassen gefördert, der Eintritt in kulturelle Einrichtungen ist kostenlos.


    Art. 4
    Die Bevölkerung Xinhais wählt einen Präsidenten und einen Volkskongress.


    Art. 5
    Der Präsident ist das Oberhaupt der Demokratischen Volksrepublik Xinhai und wird für jeweils 3 Monate vom Volk gewählt, er ernennt die Amtsträger nach dieser Verfassung und steht dem Nationalen Verteidigungsrat sowie der Plankommission vor.


    Art. 5a
    Der Ministerratsvorsitzende wird auf Vorschlag des Präsidenten vom Volkskongress gewählt. Er schlägt dem Präsidenten die Mitglieder des Ministerrates vor, die vom diesem ernannt werden. Der Ministerratsvorsitzende führt die Exekutivaufgaben aus. Seine Amtszeit endet mit dem Zusammentritt des neuen Volkskongresses. Der Präsident kann ihn jederzeit entlassen und dem Volkskongress einen neuen Ministerratsvorsitzenden vorschlagen.


    Art. 6
    Der Volkskongress besteht aus höchstens 5 Abgeordneten und nimmt alle Legislativaufgaben wahr. Die Abgeordneten des Volkskongresses werden alle 3 Monate gewählt, wobei diese auf einer einheitlichen Liste antreten und jeder Abstimmberechtigte über jeden Kandidaten entscheiden kann.


    Art. 7
    Die Vertreter der richterlichen Gewalt werden durch den Präsidenten ernannt, sie sind verpflichtet sich an die Gesetze zu halten und nicht eigenmächtig zu handeln.


    Art. 8
    Der Präsident kann den Volkskongress auflösen und Neuwahlen anordnen, wenn der Volkskongress nicht den Interessen der Bevölkerung Rechnung trägt und sich nur noch mit sich selbst beschäftigt.


    Art. 9
    Die gesamte Wirtschaft und alle Bodenschätze mit Ausnahme von Betrieben mit nicht mehr als 1 Beschäftigten, sind grundsätzlich Volkseigentum, privatwirtschaftliche Betätigung darüber hinaus ist verboten.


    Art. 10
    Zur Koordinierung der Wirtschaft und der Volksarmee werden eine Plankommission und ein Nationaler Verteidigungsrat eingerichtet, die aus Armee- bzw. Betriebsangehörigen bestehen und vom Präsidenten geleitet werden.


    Art. 11
    Bei allen Wahlen sind alle Bürger Xinhais ab 17 Jahren stimmberechtigt, die mindestens zwei Wochen im Land leben und sich in den letzten vier Wochen vor Ausrufung der Wahl einmal oder mehr zu Wort gemeldet haben.


    Art.12
    Diese Verfassung kann durch den Volkskongress mit 2/3 seiner Stimmen geändert werden.

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