Dienstgradgruppe der Unteroffiziere mit Portopais gem. §18a VoSoGes

  • gem. §18a Soldatengesetz wird hier die Einstellung als Feldwebelgrad der masobaltonischen Volksheeres detailliert geregelt.

    Zur Ernennung in den Unteroffiziersrang mit Portopais der Volksstreitkräfte bedarf es einer untadeligen Lebensführung und der grundsätzlich sozialistischen Gesinnung und der mindestens 1 jährigen Bewährung als Unteroffizier ohne Portopais oder gleichwertigem, sozialistischen Einsatzes. Unteroffiziere mit Portopais sollen Offizierswertige Aufgaben im Truppendiens übernehmen. Hierfür bedürfen sie vorab über die nötige Ausbildung, entweder durch eine 1 jährige Ausbildung in der Unteroffiziersschule oder mindestens 2 jährige, dienstbegleitende und zielgerichtete Ausbildung in ihrer Diensttruppe. Tatsächlich ist ein Jeder und eine Jede zum Dienst an Volk und Veterland verpflichtet. Die Zuteilung der jeweiligen Aufgaben obliegt Kommandeur des Battaillions nach den persönlichen Eignungen und Möglichkeiten des Soldaten. Der Soldat hat den Vorgaben und Befehlen seiner Vorgesetzten folge zu leisten. Je nach dem Einsatz und der Leistungsfähigkeit wird der Soldat eingeteilt in:

    FW1: Feldwebel (Volksheer), Assistend (Staatsdienste), Bootsmann (Marine), Feldwebel (Luftwaffe),

    FW2: Staabsfeldwebel (Volksheer), Staabsassistend (Staatsdienste), Staabsbootsmann (Marine), Staabsfeldwebel (Luftwaffe),

    FW3: Oberstaabsfeldwebel (Volksheer), Oberstaabsassistent (Staatsdienste), Bootsmeister (Marine), Oberstaabsfeldwebel (Luftwaffe),

    FW4: Offiziersstellvertreter (Volksheer), Kommissarstellvertreter (Staatsdienste), Oberbootsmeister (Marine), Offiziersstellvertreter (Luftwaffe),


    Die Beförderung in FW1 erfolgt mit erfolgreich abgelegter Feldwebelsprüfung an der Unteroffiziersschule oder gleichwertigen Meisterprüfung und auf Grund der Empfehlung des Soldatenrates des Battailliones durch den Staatsratsvorsitzenden der Demokratischen Räterepublik von Masowien und Baltonien. Vorraussetzung zur Beförderung in FW2, FW3 und FW4 ist eine mindestens 12 monatige Bewährung des Unteroffizieres in FW1, die Beförderung erfolgt durch den Staatsratsvorsitzenden der Demokratischen Räterepublik von Masowien und Baltonien mit Vorschlag und Zustimmung des Soldatenrates des Battaliones entsprechend der dienstlichen Verwendung. In den Staatsdiensten, Marine und der Luftwaffe ist die dem Battallion entsprechende Truppengliederung verwantwortlich.


    Unteroffiziere mit Portopais sind Unteroffizieren ohne Portopais und Mannschaftsrängen gegenüber auf Grund der Zugehörigkeit der höheren Dienstgradgruppe befehlsbefugt. Ihren Befehlen ist folge zu leisten, wenn keine anderen Befehldsgründe diesen widerspricht.

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