Dienstgradgruppe der Mannschaften gem. §19 VoSoGes

  • gem. §19 Soldatengesetz wird hier die Einstellung als Mannschaftsgrad der masobaltonischen Volksheeres detailliert geregelt.

    Zur Ernennung zum Soldaten der Volksstreitkräfte bedarf es einer untadeligen Lebensführung und der grundsätzlich sozialistischen Gesinnung. Bei Nichteignung kann diese durch staatliche Schulungen erzwungen werden. Tatsächlich ist ein Jeder und eine Jede zum Dienst an Volk und Veterland verpflichtet. Die Zuteilung der jeweiligen Aufgaben obliegt den Vorgesetzten nach den persönlichen Eignungen und Möglichkeiten des Soldaten. Der Soldat hat den Vorgaben und Befehlen seiner Vorgesetzten folge zu leisten. Je nach dem Einsatz und der Leistungsfähigkeit wird der Soldat eingeteilt in:

    MK1: Jäger (Volksheer), Anwärter (Staatsdienste), Leichtmatrose (Marine), Flieger (Luftwaffe),

    MK2: Gefreiter (Volksheer), Landgendarm (Staatsdienste), Matrose (Marine), Oberflieger (Luftwaffe),

    MK3: Obergefreiter (Volksheer), Obergendarm (Staatsdienste),Seegefreiter (Marine), Obergefreiter (Luftwaffe),


    Die Beförderung in MK1 erfolgt mit Ablegung des Staatseides zum Eintritt in die Nationale Volkswehr.

    Vorraussetzung zur Beförderung in MK2 und MK3 ist eine mindestens 3 monatige Bewährung des Soldaten in MK1, die Beförderung durch den Kommandeur des Battalions mit Vorschlag und Zustimmung des Soldatenrates des Battaliones. In den Staatsdiensten, Marine und der Luftwaffe ist die dem Battallion entsprechende Truppengliederung verwantwortlich.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!