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Der Korische Rundfunk unterhält zwei nationale Hörfunkprogramme und ein internationales Hörfunkprogramm sowie ein Fernsehprogramm für das Inland.
Hörfunkprogramme
Erstes Rundfunkprogramm
Gewissermaßen unser Hauptprogramm, das durch seine starke Lang- und Mittelwellenausstrahlung auch in größerer Entfernung in guter Qualität zu hören ist.
Sendezeit: 5:00 — 24:00
Austrahlung: Langwelle, Mittelwelle, Ultrakurzwelle
Zweites Rundfunkprogramm
Das zweite Programm, das sowohl Archivmaterial, etwas ältere aber doch gute Musik und das Kulturprogramm bietet, kurzum alles, was im Hauptprogramm keinen Platz findet, mithin auch eine Alternative zum Hauptprogramm.
Sendezeit: 8:00 — 23:00
Austrahlung: Mittelwelle, Ultrakurzwelle
Die beiden Hörfunkprogramme sind dergestalt angelegt, daß sie sich zu gleicher Zeit in den Programminhalten möglichst unterscheiden, wenn das eine eine Musiksendung spielt soll das ander vielleicht Kultur oder eine Fußballübertragung bereithalten.
Stimme Korlands
Das Auslandsprogramm für Koren im Ausland und interessierte Zuhörer in aller Welt, gemischtes Angebot rund um Korland und die korische Sicht auf die Welt in deutscher Sprache und verschiedenen Fremdsprachen, etwa albernisch, walloresisch/grasonzäsisch, darusisch/meltansisch, polanisch und andrussisch.
Sendezeit: je nach Empfangsgebiet
Ausstrahlung: Kurzwelle
Fernsehprogramm
Korischer Fernsehrundfunk
Sendezeit:
Montag — Sonnabend: 9:15—10:00 Schulfernsehen; 14:00—23:00 Regelprogramm
Sonntag: 10—12; 13:00—23:00
Ausstrahlung: terrestrisch und analog über Antenne im VHF—Band
Sender Sorgenburg bei Kaisersburg Kanal: 2
Sender Weilburg Kanal: 6
System: Pal-Farbenfernsehen 4:3 mit 625 Zeilen nach korischer Norm
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Rechtsform und Anschrift
Rechtsform:
Anstalt des öffentlichen Rechts
Vorsteher:
"Generaldirektor des Korischen Rundfunkes"
Herr Ministerialdirektor Dr. Walter Krause
Mitarbeiter:
ca. 3.800
Teilnehmer:
Rundfunk: 84,7% der Haushalte
Fernsehrundfunk: 35,3% der Haushalte
Anschrift
Haus des Rundfunks
Funkplatz 1—5
Kaisersburg NW 12
Fernruf: Kaisersburg 234567
Hinweise zu den Rundfunkgebühren
Monatliche Gebühr:
für den Hörfunk: KT 1,30
für den Fernsehrundfunk: KT 3,20