Huángguó Dǐyālěisù Sūnyá Yuē
Beschlossen durch die Chinopische Nationalversammlung am 9. November 2012,
verkündet am 11. November 2012.
1. Das Gelbe Reich und Diyarasu auf der einen sowie Sunya auf der anderen Seiten kommen überein, dass Sunya durch einseitige Erklärung gegenüber dem Gelben Reich oder Diyarasu den Bestimmungen von § 9 Abs. 2 bis 4 des Vertrages der Himmlischen Einigung zwischen dem Gelben Reich und der Stadtrepublik Diyarasu - wie diese Bestimmungen aus dem am 1. Tag des elften Monats im Jahre 2012 des Westlichen Kalenders, dem vierten Jahre der Ära des Qiánhé-Kaisers, zu Sunya festgestellten 1. Änderungsprotokoll zum Vertrag der Himmlischen Einigung zwischen dem Kaiserreich Chinopien und der Stadtrepublik Diyarasu hervorgehen - beitreten kann. Der Beitritt gilt jeweils für die Bestimmungen und gegenüber dem Partner dieser Vereinbarung wie von Sunya mitgeteilt.
2. Sofern entsprechende Erklärungen ergangen sind, kann ihre Anwendbarkeit durch das Gelbe Reich, Diyarasu oder Sunya einseitig ausgesetzt werden.
3. Diese Vereinbarung mit der Ratifikation durch das Gelbe Reich, Diyarasu und Sunya sowie entsprechenden gegenseitigen Mitteilungen - frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des 1. Änderungsprotokolls zum Vertrag der Himmlischen Einigung zwischen dem Kaiserreich Chinopien und der Stadtrepublik Diyarasu - in Kraft. Vor Inkrafttreten des Vertrages über die Einheit Chinopiens kann die Ratifikation für das Gelbe Reich durch die bisherigen Organe des Kaiserreiches Chinopien und die für die Stadtrepublik Diyarasu durch die bisherigen Organe der Sonderverwaltungszone Diyarasu erfolgen.