Gesetz über Meiguiqiao (Mique-Tsao)

  • Méiguīqiáo Fǎ
    Beschlossen durch die Chinopische Nationalversammlung am 16. August 2012,
    verkündet am 18. August 2012.


    § 1
    Meiguiqiao ist unabtrennbarer Teil des Gebiets der Chinopischen Sozialistischen Republik.


    § 2
    Das Gebiet Meiguiqiaos bildet eine Sonderpräfektur.


    § 3
    Der Präfekt Meiguiqiao wird durch den Vorsitzenden der Chinopischen Nationalversammlung berufen und entlassen. Er muss seinen Wohnsitz in Meiguiqiao haben und Bürger der Chinopischen Sozialistischen Republik sein. Der Präfekt leitet die administrative Verwaltung von Meiguiqiao im Einklang mit der Politik der Chinopischen Sozialistischen Republik und der Chinopischen Revolutionären Volkspartei.


    § 4
    Zur Kontrolle des Präfekten und zur Erfüllung der Meiguiqiao übertragenen legislativen Selbstverwaltungsaufgaben wird ein Rat der Sonderpräfektur gebildet. Der Rat der Sonderpräfektur umfasst den den Rat leitenden Präfekten sowie 50 von den wahlberechtigten Bürgern Meiguiqiao bestimmte Mitglieder.


    § 5
    Das Chinopische ist Amtssprache. Sofern der Präfekt dies durch Verordnung bestimmt, kann das Grasoncische in der Kommunikation mit den administrativen Stellen Meiguiqiao Verwendung finden.


    § 6
    Die Bs. a, b, d und e von Absatz 1 der Präsidialen Order vom 25. Tag des ersten Monats dieses Jahres erhalten Gesetzeskraft und sind Teil dieses Gesetzes.

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