Satzung der Kommunistischen Partei Chinopiens

  • Satzung der Kommunistischen Partei Chinopiens
    vom 20. Dezember 2011


    Allgemeines


    Artikel 1
    Die Partei trägt den Namen Qín Gòngchǎndǎng (Kommunistische Partei Chinopiens).


    Artikel 2
    Der Sitz der Partei ist Huangzhou.


    Artikel 3
    Die Abkürzung lautet Qíngòng (KPC).



    Ziele


    Artikel 4
    Die KPC ist eine kommunistische Partei der proletarischen und nichtproletarischen Massen, der Arbeiter, der Bauern sowie der Angehörigen der Intelligenz. Sie vertritt den durch den Großen Führer Wen Cheng Chang ersonnenen Sozialismus chinopischer Prägung, dessen Weg zum Kommunismus und die Volksmachtsideologie.


    Artikel 5
    Die KPC sieht als Ziel die allseitige Stärkung und Sicherung des chinopischen Sozialismus, den Aufbau des Kommunismus und die Einheit des Vaterlandes unter der Herrschaft der Volksmacht.



    Organe


    Artikel 6
    Höchstes Organ der Partei ist der einmal jährlich tagende Parteitag. Er wird von den Delegationen der Orts-, Kreis- und Präfekturverbände der Partei nach einem Modus beschickt, den das Zentralkomitee festlegt. Der Parteitag wird durch das Politbüro vorbereitet und vom Generalsekretär einberufen.


    Artikel 7
    Der Parteitag wählt das Zentralkomitee, welches mindestens einmal in drei Monaten tagt und das höchste Entscheidungsgremium der Partei zwischen den Parteitagen darstellt.


    Artikel 8
    Das Zentralkomitee erwählt aus seinen Reihen den Generalsekretär des Zentralkomitees, das Sekretariat des Zentralkomitees sowie das Politbüro.


    Artikel 9
    Der Generalsekretär leitet das Politbüro, dessen Mitglied er kraft Amtes ist, das Zentralkomitee sowie dessen Sekretariat. Dem Sekretariat des Zentralkomitees obliegt die Verwaltung des Parteiapparates.


    Artikel 10
    Das Politbüro trifft die Tagesentscheidungen, setzt die unteren Leitungsebenen der Partei ein, beschließt Vorschläge an Parteitag und Zentralkomitee und ist das höchste Entscheidungsgremium der Partei zwischen den Parteitagen bzw. den Sitzungen des Zentralkomitees.


    Artikel 11
    Politbüro und Zentralkomitee können jeweils Mitglieder ihrer Organe ausschließen, wenn sie sich nicht in das Kollektiv einfügen wollen und selbstsüchtig ihre eigenen Ziele verfolgen. Mitglieder des Sekretariates des Zentralkomitees und der Generalsekretär können durch das Zentralkomitee mit der Mehrheit seiner Mitglieder abgewählt werden



    Mitgliedschaft


    Artikel 12
    Mitglied kann ein jeder werden, der sich zu den Zielen der Partei bekennt, das 17. Lebensjahr vollendet hat und die nötige glühende Verehrung und den nötigen Respekt gegenüber den leitenden Funktionären besitzt.


    Artikel 13
    Die Parteimitgliedschaft endet durch Austritt oder Parteiausschluß. Ausgeschlossen durch das Zentralkomitee wird, wer sich nicht mit den Werten der Partei in Übereinstimmung befindet und dem Generalsekretär nicht die ihm gebührende Verehrung entgegenbringt.



    Schlußbestimmungen


    Artikel 14
    Die Satzung kann auf Vorschlag des Politbüros durch Beschluss des Zentralkomitees geändert werden.

  • Satzung der Kommunistischen Partei Xinhais
    vom 29. September 2006


    außer Kraft seit 20. Dezember 2011


    Sitz und Name


    Artikel 1
    Der Sitz der Kommunistischen Partei Xinhais ist Huangzhou.


    Artikel 2
    Die Partei trägt den Namen Kommunistische Partei Xinhais.


    Artikel 3
    Die Abkürzung lautet KPX.



    Ziele


    Artikel 4
    Die KPX ist eine kommunistische Partei der proletarischen und nichtproletarischen Massen, der Arbeiter, Bauern, sowie Angehörigen der Intelligenz, sie vertritt den durch den großen Führer Wen Cheng Chang ersonnenen Sozialismus xinhainesischer Prägung und dessen Weg zum Kommunismus. Sie lehnt die Geistesverwirrungen bebelscher Provenienz strikt ab.


    Artikel 5
    Die KPX sieht als Ziel die allseitige Stärkung und Sicherung des xinhainesischen Sozialismus und den Aufbau des Kommunismus.



    Vertretungsorgane der Partei


    Artikel 6
    Die Partei wählt demokratisch ein Zentralkomitee.


    Artikel 7
    Das Zentralkomitee erwählt aus seinen Reihen einen Generalsekretär und das Politbüro, der Generalsekretär leitet das Politbüro.


    Artikel 8
    Das Politbüro trifft die Tagesentscheidungen und setzt die unteren Leitungsebenen der Partei ein.


    Artikel 9
    Abwahl von Mitgliedern des Zentralkomitees, des Politbüros oder des Generalsekretärs erfolgt auf Antrag mit absoluter Mehrheit der Wahlberechtigten.


    Artikel 9a
    Politbüro und Zentralkomitee können Mitglieder dieser Organe ausschließen, wenn sie sich nicht in das Kollektiv einfügen wollen und selbstsüchtig ihre eigenen Ziele verfolgen.



    Mitgliedschaft


    Artikel 10
    Mitglied kann jeder werden, der sich zu den Zielen der Partei bekennt und die nötige glühende Verehrung und den nötigen Respekt gegenüber den leitenden Funktionären besitzt.


    Artikel 11
    Die Parteimitgliedschaft endet durch Austritt oder Parteiausschluß, ausgeschlossen wird, wer sich nicht mit den Werten der Partei in Übereinstimmung befindet und dem Generalsekretär nicht die ihm gebührende Verehrung entgegenbringt.



    Schlußbestimmungen


    Artikel 12
    Die Satzung kann auf einhelligen Beschluß des Politbüros geändert werden, dabei besitzt das Zentralkomitee ein Vetorecht.


  • Satzung der Kommunistischen Partei Chinopiens
    vom 18. April 2012




    Allgemeines


    Artikel 1
    Die Partei trägt den Namen Qín Gòngchǎndǎng (Kommunistische Partei Chinopiens).


    Artikel 2
    Der Sitz der Partei ist Huangzhou.


    Artikel 3
    Die Abkürzung lautet Qíngòng (KPC).



    Ziele


    Artikel 4
    Die KPC ist eine kommunistische Partei der proletarischen und nichtproletarischen Massen, der Arbeiter, der Bauern sowie der Angehörigen der Intelligenz. Sie vertritt den durch den Großen Führer Wen Cheng Chang ersonnenen Sozialismus chinopischer Prägung, dessen Weg zum Kommunismus und die Volksmachtsideologie.


    Artikel 5
    Die KPC sieht als Ziel die allseitige Stärkung und Sicherung des chinopischen Sozialismus, den Aufbau des Kommunismus und die Einheit des Vaterlandes unter der Herrschaft der Volksmacht.



    Organe


    Artikel 6
    Höchstes Organ der Partei ist der in angemessenen Abständen tagende Parteitag. Er wird von den Delegationen der Orts-, Kreis- und Präfekturverbände der Partei nach einem Modus beschickt, den das Zentralkomitee festlegt. Der Parteitag wird durch das Politbüro vorbereitet und vom Generalsekretär einberufen. Sofern die parteiliche Notwendigkeit nichts anderes erfordert, tagt er einmal im Jahr.


    Artikel 7
    Der Parteitag wählt die Mitglieder und Kandidaten des Zentralkomitees. Das Zentralkomitee tagt mindestens einmal in drei Monaten und stellt das höchste Entscheidungsgremium der Partei zwischen den Parteitagen dar. Die Kandidaten nehmen an den Sitzungen teil, sind aber nicht stimmberechtigt. Zwischen den Parteitagen entscheidet das Politbüro über die Aufnahme einzelner neuer Mitglieder und Kandidaten in das Zentralkomitee. Diese Entscheidung wird auf dem nächsten Parteitag einer demokratischen Überprüfung unterzogen.


    Artikel 8
    Das Zentralkomitee erwählt den Generalsekretär des Zentralkomitees, dessen Stellvertreter, das Sekretariat des Zentralkomitees sowie das Politbüro und dessen nicht stimmberechtigte Kandidaten, die Gewählten sollen aus seinen Reihen stammen oder sich durch sonstige herausragende Verdienste für die Partei auszeichnen.


    Artikel 9
    Der Generalsekretär leitet das Politbüro, dessen Mitglied er kraft Amtes ist, das Zentralkomitee sowie dessen Sekretariat. Dem Sekretariat des Zentralkomitees obliegt die Verwaltung des Parteiapparates.


    Artikel 10
    Das Politbüro trifft die Tagesentscheidungen, setzt die unteren Leitungsebenen der Partei ein, beschließt Vorschläge an Parteitag und Zentralkomitee und ist das höchste Entscheidungsgremium der Partei zwischen den Parteitagen bzw. den Sitzungen des Zentralkomitees.


    Artikel 11
    Politbüro und Zentralkomitee können jeweils Mitglieder ihrer Organe ausschließen, wenn sie sich nicht in das Kollektiv einfügen wollen und selbstsüchtig ihre eigenen Ziele verfolgen. Mitglieder des Sekretariates des Zentralkomitees und der Generalsekretär können durch das Zentralkomitee mit der Mehrheit seiner Mitglieder abgewählt werden.


    Artikel 11a
    Der Parteitag kann mit zwei Dritteln seiner Stimmen die Abwahl von Mitgliedern der Leitungsebene der Partei beschließen, wenn diese ihren Aufgaben nicht mehr in parteidienlicher Weise gerecht werden.



    Mitgliedschaft


    Artikel 12
    Mitglied kann ein jeder werden, der sich zu den Zielen der Partei bekennt, das 17. Lebensjahr vollendet hat und die nötige glühende Verehrung und den nötigen Respekt gegenüber den leitenden Funktionären besitzt.


    Artikel 13
    Die Parteimitgliedschaft endet durch Austritt oder Parteiausschlus. Ausgeschlossen durch das Zentralkomitee wird, wer sich nicht mit den Werten der Partei in Übereinstimmung befindet und dem Generalsekretär nicht die ihm gebührende Verehrung entgegenbringt.



    Schlussbestimmungen


    Artikel 14
    Der Parteitag kann mit zwei Dritteln seiner Stimmen die Satzung ändern. Außerhalb der Parteitage kann die Satzung auf Vorschlag des Politbüros durch einstimmigen Beschluss des Zentralkomitees geändert werden. Änderungen durch das Zentralkomitee auf Vorschlag des Politbüros werden dem nächstfolgenden Parteitag zur demokratischen Legitimation vorgelegt.

    Generalissimus Wen Cheng Chang
    Großer Führer und Staatspräsident der DVR XInhai
    Generalsekretär des ZK der KPX
    Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates sowie der Plankommission
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