Verordnungen des Präsidenten

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    Begnadigungsurkunde


    Gemäß Artikel 17, Absatz 5 der Verfassung des Freistaates Korland in der Fassung vom 3. November 1938, begnadige ich hiermit


    Den Herrn

    Christoph Theodor Eisenbieg


    Kaisersburg, 06.04.2021,


    Werner Balzer.[/brief]

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