Telmann Posteingang

  • Leitet ein Schreiben weiter mit der Bitte, um Anweisungen wie damit zu verfahren ist. Man weist darauf hin das auch die Genossen aus Andro Interesse an diplomatischen Beziehungen bekundet haben und es schon zu einem Inoffiziellen Gespräch kam, über das in der nächsten Zusammenkunft des Politbüros berichtet werden wird.

  • Lässt dem Generalleutnant einen Entwurf für die Übergangsverfassung zukommen.


    [brief]

    Verfassung der Demokratischen Republik Masowien-Baltonien


    Präambel: In Anbetracht der schweren Erkrankung unseres ersten Generals, und den schweren Zeiten in denen sich unser Staat hiermit befindet, gibt das Zentralkomittee der Partei, ermächtigt durch das Volk und die Räte zur Abwehr eines schweren Übels, unserem Staate diese Verfassung.


    Artikel I - Der Staat

    (1) Die Demokratische Republik Masowien-Baltonien ist eine sozialistische Republik der Arbeiter und Bauern auf Hanar.

    (2) Der Staat gliedert sich in acht Kantone.

    (3) Jeder Kanton wird durch einen Kantonspräsidenten geleitet der durch das Volk gewählt wird.


    Artikel II - Der Präsident

    (1) Gemäß dem Willen des ersten Generals Gerdu Donk wird der Generalleutnant Emil Telmann hiermit zum Übergangspräsidenten des Landes bestimmt.

    (2) Der Präsident ist das oberste Organ des Staates. Ihm alleine steht das Recht der Ernennung von Ministern, der Entlassung von Ministern, die Begnadigung und das Erlassen von Verordnungen zu.

    (3) Der Präsident kann die Rechte die in (2) genannt wurden jeder Zeit an ein Mitglied des Ministerrat delegieren.

    (4) Sollte der Präsident versterben, so wählt der Ministerrat aus seiner Mitte einen neuen Präsidenten.


    Artikel III - Der Ministerrat

    (1) Der Ministerrat ist die Regierung der Republik.

    (2) Sie setzt sich aus den Ministern und dem Präsidenten zusammen. Der Präsident kann zusätzlich Mitglieder in dieses Gremium berufen wenn er es für zweckdienlich erachtet.

    (3) Der Ministerrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden welcher als primus inter pares die Geschäfte des Ministerrates führt.


    Artikel IV - Die Partei der sozialistischen Revolution Masowiens

    (1) Die Partei der sozialistischen Revolution ist die Vertretung der Arbeiterklasse und ihr Beschützer.

    (2) Aufgrund ihrer einzigartigen Verdienste um die Begründung des Staates steht ihr ein besonderer Platz in der Staatsordnung zu.


    Artikel V - Parteien

    (1) Die Gründung von Parteien ist zulässig.

    (2) Die Entscheidung über die Zulassung einer Partei liegt beim fachlich zuständigen Ministerium.

    (3) Der Präsident kann eine Entscheidung des zuständigen Ministeriums aufheben.

    (4) Das Verbot einer Partei ist nach Prüfung durch den Ministerrat zulässig.

    (5) Parteien müssen der Front der Verteidiger der sozialistischen Revolution beitreten.


    Artikel VI - Das Volksheer

    (1) Das Volksheer ist die Armee der Republik und die Verteidigerin der Revolution.

    (2) Der Oberbefehl liegt beim Präsidenten, dieser kann ihn jederzeit delegieren.


    Artikel VII - Schließendes

    (1) Diese Verfassung tritt mit dem Beschluss durch das Politbüro in Kraft.

    (2) Sie verliert ihre Gültigkeit mit der Feststellung der Genesung des Ersten Generals Gerdu Donk.[/brief]

  • *so* Ich sollte weniger im Halbschlaf Schreiben, dasBitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. wurde auch weitergeleitet... *so*

    Zitat meines 4. Klasse Zeugnis (RL):

    "Mit seiner Sagenhaften Trantütigkeit hat [Mein NAME] sich schon viele Möglichkeiten verbaut"

    Jepp der Spruch ist so geil den muss ich mal auf nen T-Shirt drucken lassen...

  • Meine Herren, sehr fein gedacht. Ich Danke Euch für die Treue zu mir und em Masovschen Volk. Dennoch denke ich, daß wir an unserer Verfassung weiter arbeiten sollten. Einige Ansätze in der Staatsanweisung des Politbüros finde ich sehr gut und sind erfreulich geschrieben. Ich würde hierzu jetzt bitten, den Nationalrat vorzubereiten. Des weiteren, die bestehende Ordnung solle so aufgestellt sein, daß ich nicht mehr Staatsratsvorsitzender und Regierungspräsident bin. Um den Genossen Emil hier zu ehren und unsere Arbeit gemeinsam leisten zu können, hat der Staatsrat auch bereits den Genossen Tellmann zum Regierungspräsidenten ernannt.

  • Hier einmal meine Überarbeitete Version:


    Legt eine mit eigener Handschrift abgeänderte Version vor.


    [brief]

    Verfassung der Demokratischen Räterepublik Masowien-Baltonien


    Präambel:

    In sozialistischer Verantwortung, erfüllt von dem Willen, die Not der Gegenwart in gemeinschaftlicher Arbeit zu überwinden, dem inneren und äusseren Frieden zu dienen, Freiheit, Gerechtigkeit und Gemeinschaft für alle zu schaffen, haben sich die Männer und Frauen der Räterepublik diese Staatsordnung gegeben.


    Artikel I - Der Staat

    (1) Die Demokratische Räterepublik Masowien-Baltonien ist eine sozialistische Republik der Arbeiter, Bauern und Soldaten, die ihren Willen in den Räten kundtuen.

    (2) Der Staat gliedert sich in acht Kantone und die militärichen STrukturen der Nationalen Volkswehr.

    (3) Jedem Kanton steht ein Kantonsrat der Arbeiter und Bauern vor. Geführt wird jeder Kanton durch einen Landeshauptmann der durch den Staatsrat bestimmt und ernannt wird. Die Soldaten organisieren sich in Battalions- und Regimentsräten selbständig in der Struktur der Nationalen Volkswehr.


    Artikel II - Das Staatsoberhaupt

    (1) Den präsidialen Vorsitz über die Räterepublik obliegt dem STaatsrat. Der Staatsratsvorsitzender gild somit als Staatsoberhaupt unserer Gemeinschaft.

    (2) Der Staatsrat ist das oberste Organ des Staates. Er ernennt den Regierungspräsidenten und die Minister der Regierung.

    (3) Der Staatsrat kann Begnadigungen und Ehrungen aussprechen.

    (4) Im Falle der Vakanz des Staatsratsvorsitzenden übernimmt seine Ämter und Vollmachten ein Mitglied des Staatsrates. Hier gilt, daß das Vorrecht zur Vertretung dem Staatsratsmitglied mit der längsten Zugehörigkeit zusteht. Im Bereich der kurzfristigen Vertretung übernimmt der Regierungspräsident ausübende Vollmachten des Staatsratvorsitzenden.


    Artikel III - Der Ministerrat

    (1) Der Ministerrat ist die Regierung der Räterepublik.

    (2) Er setzt sich aus den Ministern und dem Regierungspräsidenten zusammen, der diesem Vorsteht und den Ministerrat verantwortlich leitet.

    (3) Der Regierungspräsident kann den Ministern Volkskommissare aus dem Nationalrat, sowie Staatssekretäre zur Erfüllung ihrer Aufgaben beistellen.


    Artikel IV - Unabhängige Sozialistische Partei der Arbeiter und Soldaten

    (1) Die Partei der sozialistischen Revolution ist die Vertretung der Arbeiter-, Bauern- und Soldatenklasse und ihr Beschützer.

    (2) Aufgrund ihrer einzigartigen Verdienste um die Begründung des Staates steht ihr ein besonderer Platz in der Staatsordnung zu.

    (3) Das Volk wird in seiner Gemeinschaft durch die Unabhängige Sozialistische Partei der Arbeiter und Soldaten geführt und angeleitet.


    Artikel V - Parteien - gestrichen!!!!

    (1) Die Gründung von Parteien ist nicht zulässig.

    (2) gestrichen

    (3) gestrichen

    (4) gestrichen

    (5)gestrichen


    Artikel VI - Das Volksheer

    (1) Die Nationale Volkswehr ist der Streitarm der Räterepublik und die Verteidigerin der Revolution.

    (2) Ihre Struktur wird durch den Ersten General und den Soldatenrat gegliedert.

    (3) Jeder Genosse der Demokratischen Räterepublik hat die Pflicht ein Jahr Grundwehrdienst und in der Folge alle zwei Jahre einen zweimonatigen Übungsdienst abzuleisten. Näheres regelt das Soldatengesetz.


    Artikel VII - Schließendes

    (1) Diese Verfassung tritt mit dem Beschluss durch den Nationalrat auf Grund der Verkündung durch den Staatsratvorsitzenden in Kraft.

    (2) Der Nationalrat, der Soldatenrat, der Ministerrat und der Staatsrat sind dazu aufgerufen, diese Verfassung weiter an die Aktuelle Zeit anzupassen und ihrem Sinn mit Liebe und Leidenschaft zu Geltung zu verschaffen.[/brief]



    Wer wollte hier andere Parteien in der Räterepublik zulassen? - Das wird wohl nicht Euer Ernst sein? Wer von uns war Krank - ich, weil ich am Husten bin oder ihr weil ihr alles nur in meiner Person fokussiert? Eigendlich haben wir eine Verfassung. Ich habe Euren Text mal ein wenig angepasst. Aber jetzt gibt es eine Aufgabe für Euch : Die bestehende werdet ihr sichten und dann hier das einarbeiten - in die bestehende - und kommt mir nicht mit "WEIRTEREN PARTEIEN!!!"

    Gerdu knallt hoch rot und wutentbrannt das Papier auf einen Tisch.

  • Emil zieht an der Pfeife und bläst Ringe in die Luft.


    Jenosse Donk , bleib janz ruhig, denke an Deine Jesunfheit.

    Ick jlobe ick habs, also wir lassen Artikel fünfe drinne, so wie er ursprünglich da stand.

    Wieviel Partein sollten es denn überhaupt werden?

    Schauen wir, dass wir uns unsere eijenen Blockflöten schaffen!

    Wir werden doch woll noch een paar Jenossen finden, so uff Bezirksebene , die wir aus der Partei ausstossen, also offiziell, inoffiziell erhalten jene den Auftrag neue Partein zu jründen. so schaffen wir uns unsere eijene Opposition.

    Leute von den wir immer vermuten das se Dissidenten sind, können wir so leichter kriejen.

    Keene Angst wejen de Wahlen, die wir natürlich abhalten, das wir die jewinnen, dafür Sorje ick schon.

    Nun kicke doch nicht so jriesjrämig Jenosse Donk! Een kleen wenig Veränderung schadet uns nicht , janz im Jejenteil.

    Denn am Ende wird es heeßen, kicke ma da de Roten, schubsen ja doch keene kleenen Kinders von de Nachttöppe.


    Wieder zieht Emil an seiner Pfeife.

  • Gerdu Donk schüttelte den Kopf

    Ne, leve Jung, dat donn mer nit. Wenn da jemand wat wichtiges mit machen will, dann kutt hä dat och im Rat donn. Nur, ich will da keine Verführer im Staat haben. Wenn et hä wat givve sull, dann möten mir dat da im Jriff hann. Es sind keine weiteren Parteien oder Organisationen ausserhalb unserer USPAS nötig.

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