Bittet um ein Gespräch (Prozeß gegen Eisenbieg)

  • Guten Tag, Herr Präsident! Vielen Dank, daß Sie mich empfangen.


    Also Herr Eisenbieg ist geständig, er hat es wegen seiner monarchistischen Gesinnung billigend in Kauf genommmen, daß Korland an Nordhanar angeschlossen wurde, er erhoffte sich die Wiedereinführung der dynastischen Monarchie! Und da war es ihm wurscht, ob die Landkammer gehört wurde.


    Aber ansonsten hat er real halt nichts getan, sein Beitrag ist quasi Null, denkt man ihn hinweg hätte sich nichts geändert am Lauf der Dinge, ich halte es daher für schuld- und tatangemessen auf 3-5 Jahre Festungshaft zu erkennen. Würde man ihn hart rannehmen würde es keiner verstehen, warum man nicht alle andern auch anklagen würde, die den Mund gehalten haben. Er gibt sich in einem gewissen Maße reuig und hält den Anschluß jetzt für einen Fehler und will zumindest auf Angriffe gegen Sie, Herrn von Ostfeld usw. verzichten. Außerdem will der Mann Scheuersmann und Quitzleben nicht schonen, dafür könnte man dann vielleicht nett zu ihm sein, wenn er es gut macht.Der Anwalt wünscht allerdings bevorzugte Behandlung in der Festungshaft, das scheint mir dann doch des Guten etwas zu viel. Nun ja, der Mann ist etwas großspurig und ein unheilbarer Monarchist.


    Sein Anwalt ist allerdings eine Niete, an dessen Stelle hätte ich nämlich gesagt, daß sein Mandant darauf vertraut hat, daß die Landkammer dem zugestimmt hätte, wie sie ja auch sonst immer alles abgenickt hat, aber wir haben das ja auf Band und er hat es unterschrieben, daß es ihm egal war. Außerdem wollte er mich zum Duell fordern und glaubte, ich sei für die Beschlagnahme des Kaufhauses verantwortlich. Ich verstehe nicht, wie der Mann das Examen kriegen konnte... Man sollte jedenfalls im Prozeß den Anwalt sein "Können" nicht zeigen lassen, sonst - wie soll ich sagen - würde man nicht verkennen können, daß der Mann defakto unverteidigt ist.


    Oder wollen Sie so einen richtigen Schauprozeß mit erdichten Vorwürfen?

  • Guten Tag, bitte, setzen Sie sich doch.


    In diesem Falle würde ich bei Eisenbieg auf.. sagen wir vier Jahre Festungshaft erkennen. Allerdings war es das auch schon mit der guten Behandlung. Er soll froh sein dass er nicht im Zuchthaus oder im Kerker landet.

  • Danke.


    Sehr richtig, Herr Präsident!


    Dieses verdammte Strafrecht aus dem 19. Jahrhundert, warum hat der Alte da bloß nichts dran gemacht. Da ist der Mann schon Volljursit und was passiert, eine lapidare Änderung 1942 in fast 50 Jahren Amtszeit! Der Rest nur Sonderverordnungen, die lange wieder außer Kraft sind. Andererseits konnte man wohl auch wirklich nicht mit einem solchen Verrat durch Mitglieder der Regierung rechnen.


    Vielleicht sollte man mal eine Strafrechtsreform andenken!?

  • Eine Strafrechtsreform wäre wohl wirklich angebracht. Ich denke dass ich darüber ein Gespräch mit dem Kanzler führen sollte. Vielleicht können Sie ja ihre Expertise zur Verfügung stellen?!

  • Sehr gerne, Herr Präsident, ich sehe vor allem im politischen Strafrecht Handlungsbedarf, würde aber auch gerne eine allgemeine Pflicht zur Hilfeleistung etablieren und eventuell entsprechend den jetzt in der Welt üblichen Gepflogenheiten die Normen mit Überschriften versehen oder zumindest eine amtliche Kommentierung ohne Gesetzescharakter hinzufügen. Es gibt auch noch so ein paar weitere Probleme, so gibt es nach dem jetzigen Recht auch im Bereich der Irrtümer, der Teilnahme an Straftaten und dem Versuch größere Schwächen und kleinere Strafbarkeitslücken. Auch die obligatorische Milderung beim Versuch könnte man diskutieren - schließlich will der Täter ja den Erfolgseintritt.

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