Sitzung zur Änderung der Verfassung und der Wahl des neuen Präsidenten

  • Nach langer Zeit weitgehenden Regierens über den Ermächtigungsbeschluß wird der Plenarsaal des Landkammergebäudes für das Zusammentreffen der Abgeordneten bereitet. Von den 300 sind 218 oder 72,66 v.H. anwesend, auf 48 Abgeordnete wurde durch die Putschisten von sich aus "verzichtet", weil sie erklärten mit "Nein" stimmen zu wollen oder weil das oder ein den Interessen der Putschisten zuwiderlaufender Gebrauch vom Rederecht zu vermuten stand, 34 Abgeordnete hatten sich geweigert teilzunehmen. Zwar wurden diesen Abgeordneten aus "formellen Gründen" ihre Sitze aberkannt, da eine verfassungsändernde Mehrheit 2/3 aber der Stimmen bedarf, müssen strenggenommen 200 der Abgeordneten mit "ja" stimmen, was nicht so ganz sicher ist, auch wenn der Rest der Abgeeordneten vorher schriftlich versichert hat, mit "Ja" zu stimmen. All das wird jedoch der Öffentlichkeit in Details nicht mitgeteilt, überzählige Sitzplätze sind entfernt, handverlesenes Publikum sitzt auf der Tribüne.


    Im einzelnen sieht die Zusammensetzung so aus:


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    Bundesarchiv, Bild 147-0978 / CC-BY-SA, Public domain, via Wikimedia Commons



    [brief]

    Sitze Gesamt:

    300 Sitze, davon Anwesend 218 ( 72,66%)

    davon:

    A) LISTENABGEORDNETE

    Vaterländische Front:

    100 Abgeordnete

    Da: 82, Nicht gedurft: 8, Nicht gewollt: 12


    B) ABGEORDNETE DER BERUFSSTÄNDE

    Evangelische Kirche: .

    40 Abgeordnete

    Da: 30, Nicht gedurft: 6, Nicht gewollt: 4


    Katholische Kirche:

    5 Abgeordnete

    Da: 2, Nicht gedurft: 2, Nicht gewollt: 1


    Korischer Nährstand:

    25 Abgeordnete

    Da: 21, Nicht gedurft: 2, Nicht gewollt: 2


    Bund für Handlung und Gewerbe:

    35 Abgeordnete


    Da: 21, Nicht gedurft: 8, Nicht gewollt: 6


    Verband der Freien berufe:

    5 Abgeordnete

    Da: 3, nicht gedurft: 1, nicht gewollt: 1


    Berufsbeamten und Militärangehörige:

    25 Abgeordnete


    Da: 23, Nicht gedurft: 2, Nicht gewollt: 0



    Bund der Arbeit:

    35 Abgeordnete


    Da: 16, Nicht gedurft: 11, Nicht gewollt: 8


    Bund für Nationale Wohlfahrt:

    30 Abgeordnete:


    Da: 20, Nicht gedurft: 8, Nicht gewollt: 2[/brief]

  • Der in zwischen schlohweiße 87jährige Landkammerpräsident Adolf Abromeit, ein Diplomlandwirt aus dem Murmelland, der dieses Amt seit 1983 ununterbrochen ausübt und noch Heinrich Degenberg gut gekannt hatte, betritt das Rednerpult.


    Sehr verehrte Abgeordnete, wertes Publikum!


    Schlimme Zeiten durchbrausen unser geliebtes Vaterland, unter dem Verräter Scheuersmann der sich gegen viel Geld als Erfüllungsgehilfe Nordostantikas erwiesen hat, wurde unser Vaterland verraten und verkauft. Ich danke Gott, daß ich es mit meinen 87 Jahren nicht nur miterleben mußte, wie das geschah, sondern auch noch die Wiederbefreiung des Vaterlandes erleben durfte. Manch guter Mann hat darüber die Augen für immer geschlossen, wie unser geschätzter Kanzler a.D. Dr. Alfred Schündler. Scheuersmann und Quitzleben haben ja auf keinen gehört, wie oft habe ich um Gespräche gebeten und ihm geschrieben, daß er das anders anpacken muß gegen die Agrarkrise. Aber warum er alles kaputtgehen hat lassen, das wisssen wir ja jetzt. Wir wissen sogar, daß dafür gesorgt wurde, daß die Ernte verregnet, daß uns die Kraftstoffe und der Dünge fehlen un das wahren keine Fehler, sondern Bosheit und Heimtücke.


    Und warum mußte unser Volk hungern und Not leiden, weil die Herrschaften in Nordostantika expandieren wollten und dieser sogenannte "Monarch" dessen Vorfahren uns um ein Haar durch Ihre Verstocktheit den Sozialismus oder Kommunismus beschert hätten, meinte nun mit allen Mitteln den Thron wiederhaben zu müssen. Und dann sind da noch die ganzen Eisenbiegs und anderen raffgierigen, bei denen, da wo bei anderen das Herz für das Vaterland schlägt, es nur für den eigenen Geldbeutel schlägt, solche Leute, die kennen keine wahrhaft patriotische Gesinnung, sie kennen ausschließlich den eigenen Profit. Das ist keine Geschäftstüchtigkeit mehr, das ist übersteigerte Gewinnsucht. Nun heuchelt der Mann er sei für die Monarchie, das einzige wofür er war, das war es ungestört Geschäfte machen zu können. Während das Volk blutete, raffte der Mann Devisen zusammen, daß er den Bau eines Hospitals in Kasterlitz in Nordostantika vorschlagen konnte. Ja, was hätte mit diesem Geld alles Leebnswichtiges eingekauft werden können!


    Auch Quitzleben - von dem hätte ich es am allerwenigsten erwartet - hat sich vor den Karren spannen lassen und hat unter Verletzung von Art. 17 II einen Anschlußvertrag unterschrieben. Er wußte, daß die Landkammer diesen Anschluß nicht mit sich hätte machen lassen, deshalb wurde uns keiner dieser Verträge vorgelegt. Aber ich will nicht verhehlen, wir hätten auf die Barrikaden gehen müssen, wir hätten das alles geißeln müssen und es nicht geschehen lassen dürfen. Wir waren zu sehr daran gewöhnt, daß die Regierung Gesetze erläßt, ohne daß wir gehört wurden. Als wir noch eine anständige Regierung hatten, funktionierte das auch, aber da wurden wir auch noch immer wieder mal zusammengerufen und gehört. Wir waren viel zu arglos nach 8 Jahrzehnten guter Regierung.


    Aber andere, die haben sich widersetzt, Generalfeldmarschall Balzer, Generalmajor von Ostfeld, der Offizier Urban Aspalt und Fabrikant Schündler, die hier stellvetretend genannt seien, sie haben ihr Leben drauf verwendet, Korland zu erretten und es waren auch Abgeordnete von uns Mitwisser, auch mir sagte man es bei Gelegenheit, auch wenn mein Alter mir keine aktive Rolle mehr erlaubte. Ich bitte sich zu erheben und Applaus zu spenden.


    Es kommt zu über 20 Minuten ununterbrochenem Applaus.


    Gedenken wir als nächstes den Opfern Nordostantikas und Scheuersmanns, insbesondere auch den Flaksoldaten, den Piloten und den Männern der Heimwehr und der Landwehr die die aufrichtige Verteidigung unserer Souveränität mit dem Leben bezahlten. Viele von Ihnen könnten noch leben, wären nicht unsere Flakstellungen an den Okkupator verraten worden.


    Nach einigen Pfuirufen, kommt es zu einigen Minuten Schweigen.


    Aber schreiten wir zu den Verfassungsänderungen, die von Generalmajor Wener Balzer selbst vorgeschlagen worden sind.


    Der alte Mann setzt seine Lesebrille auf und liest aus einem Schriftstück vor.



    Es wird vorgeschlagen, Art. 16 wie folgt zu ändern:



    [brief]

    Artikel 16

    (1) Der Präsident Korlands wird von der korischen Landkammer auf Lebenszeit zwei Jahre gewählt, er steht dem korischen Volk als Oberhaupt und als höchster Beamter vor. Neben dem Titel „Präsident“, darf er die Amtsbezeichnung „Landmeister Korlands“ führen.

    (1a) Das Amt des Präsidenten endigt nur dann vor Ablauf der Zweijahresfrist, wenn der Präsident zurücktritt, wenn er verstirbt oder wenn er durch die Landkammer abberufen wird.

    (1b) Abberufen werden soll der Präsident, wenn die Landkammer zum Entschluß kommt, daß der Präsident kraft seiner geistigen und körperlichen Fähigkeiten oder anderen Unvermögens nicht mehr in der Lage ist dem korischen Volke vorzustehen.

    (2) Wählbar ist, wer das fünfunddreißigste Lebensjahr vollendet hat.(3) Der korische Präsident leistet bei der Übernahme seines Amtes folgenden Eid: "Ich schwöre vor Gott dem Allmächtigen, daß ich meine ganze Kraft dem Wohle des korischen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm abwenden, die Verfassung und die Gesetze des Freistaates wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde."[/brief]


    Dabei wird in Artikel 16 Abs. 1 das Wort "Lebenszeit" auf "zwei Jahre" geändert. Artikel 16 Abs. 1a wird entsprechend umformuliert, um dem Rechnung zu tragen.


    Es handelt sich hier um einen Vorschlag des Generalmajors Werner Balzers, der in Bälde selbst kandidieren wird, er will von sich aus, sich immer wieder neu bestätigen lassen. Es ist kein Mißtrauen gegen sich selbst, Generalmajor Balzer verzichtet aus freien Stücken, damit diese neuen Regelungen auch in der fernen Zukunft jeden Mißbrauch des Präsidentenamtes verhüten mögen.


    Im übrigen gebe ich hiermit zu Protokoll, daß ich mit der heutigen Sitzung auf Grund der gegenwärtigen Herausforderungen und meines vorgerückten Alters meinen Rücktritt als Landkammerpräsident erkläre und dann in der nächsten Sitzung nur noch die Neuwahl meines Nachfolgers leiten werde, sollte es noch dazu kommen und nicht davor schon Neuwahlen eingeleitet werden.


    Gibt es dazu - ich meine zu der vorgeschlagenen Verfassungsänderung - Wortmeldungen?

  • Der Abgeordnete und Direktor des Ortelsteiner Landgerichts Dr. Franz Rothbarth meldet sich zu Wort


    Mein Name ist Franz Rothbarth, ich bin Direktor des Ortelsteiner Landgerichts Ich möchte sagen, daß uns die Hände gebunden waren, ein Zusammentreten wäre verhindert worden. Das ist gewiß!


    Nichtsdestoweniger möchte ich vorschlagen, Quitzleben, Scheuersmann und seine Entourage rückwirkend abzusetzen und zwar zu dem Zeitpunkt an dem feststand, daß der Anschluß ohne Anhörung der Landkammer vorgenommen werden sollte. Zur Begründung, anderweitig wären die Verschwörer mit Zuchthaus oder Festungshaft nicht unter 5 Jahren zu bestrafen, das ergibt sich unzweifelsfrei aus § 80 81 StGB. Es gibt keinen Rechtssatz, wonach ein Präsident nicht mehr Präsident ist, weil er sich rechtsbrüchig verhält.


    Weiter möchte ich eine Modernisierung des Hochverratsrechts im Frieden vorschlagen, wir sind juristisch darauf nicht vorbereitet gewesen, daß ein Präsident und ein Kanzler sich als Landesverräter betätigt, daraus ergeben sich komplizierte rechtliche Fragen. Der Bestand des Staates muß primärer Anknüpfungspunkt sein und nicht das Leben des Präsidenten, der immer noch behandelt wird als sei er der Landesherr. Nach 1928 ist da nichts geändert worden außer daß das Wort Herzog durch Präsident ersetzt wurde.


    Als dies ausgesprochen ist, geht ein Raunen durch den Saal, der greise Abromeit mit seinen bald 90 Jahren blickt sich hilfesuchend um. Daß ein Abgeordneter tatsächlich so weitgehende Vorschläge machte und solche Dinge äußerte, war seit seinem Amtsantritt vor über 35 Jahren nie vorgekommen.


    Gibt es dazu weitere Wortmeldungen, vielleicht auch von der neuen Regierung?

  • Ein anderer Jurist.


    Das ist doch Unsinn, hier lag zweifelsfrei ein übergesetzlicher Notstand - ein Staatsnotstand - vor. Natürlich sind die Eretter Korlands nicht mit Zuchthaus oder Festungshaft zu bestrafen, das erfordert auch keiner rückwirkenden Absetzung. Und ein Präsident kann doch qua Definition nicht mehr Präsident sein, wenn er Volk und Staat verrät.


    Gegen eine rückwirkende Absetzung spricht aber in meinen Augen nichts, im Gegenteil, so demonstrieren wir, unsere Mißbilligung.

  • Ein Dritter


    Die Frage ist doch, welche Vorschriften überhaupt noch anwendbar wären.... Die Vorschriften über den Hochverrat galten doch nur für das souveräne Korland, aber nicht für einen Vasallen Nordhanars, da müßten Sie schon nordhanarisches "Recht" anwenden, und das haben unsere Erlöser ja gerade abgeschüttelt!

  • Ein evangelischer Pfarrer und Altphilologe meldet sich zu Wort


    Präsident leitet sich von "praesidere", ab, das bedeutend, den Vorsitz zu haben, bezieheunsweise vorzusitzen, ich glaube, dem kann man keine besondere Verhaltensvorschrift entnehmen. Aber ich würde es auch begrüßen, wenn wir feststellen, daß die Befreiung Korlands mit unser aller Billigung geschehen ist und daß Scheuersmann und Quitzleben, hochverräterisch gehandelt haben.

  • Ein rechts stehender Jurist.


    Das Rückwirkungsverbot ist liberalistischer Unsinn der Rechtspositivisten, ein Täter muß die Strafe erhalten, die er verdient, auch wenn sie nicht durch das Gesetz bestimmt ist, sonst werden sich die Lumpen immer auf solche Formalia berufen können und uns auf der Nase herumtanzen. Das beste Beispiel ist doch Quitzleben, wer hätte damit gerechnet, daß der Präsident selbst Verräter ist?


    Außerdem war ja alles schon strafbar, wir wollen nur den Strafrahmen erhöhen.

  • Eine der Hand voll Frauen im Parlament - Dr. Gabriele Kneiphoff


    Ich spreche mich jedenfalls dafür aus, dem Militärtribunal volle Handlungsfreiheit zu geben, statt es mit irgendwelchen sinnlosen Gesetzen zu behindern. Jeder der die Bilder der Heimwehrmänner gesehen hat, die unter einem nordhanarischen Flieger begraben wurden, der kann doch nur mit Ekel und Empörungund voller Mitgefühl sagen, es reicht, Scheuersmann und Genossen! Jeder von denen wußte doch, daß unsere Söhne sterben würden, wenn sie uns dieser Bande zum Fraße vorwerfen. Ich habe mit einer der Mütter gesprochen, es war ihr einziger Sohn, der sie unterstützt hat und jetzt lebt sie nur noch von einer kleinen Rente. Wir sollten auch für die Opfer und Angehörigen sorgen.

  • Tritt ans Rednerpult.


    Sehr verehrte Abgeordnete, wertes Publikum!


    Unser geliebtes Vaterland ist in sehr schweren Zeiten angekommen. Freilich könnte man sagen dass die Maßnahmen die meine Verbündeten und ich ergriffen haben, gegen jegliches Recht und Ordnung waren, andererseits hat das Quitzleben und Scheuersmann ja auch nicht gestört als sie unser Vaterland an diese Barbaren verkauft haben - was es jetzt braucht ist eine starke Führung. Und glauben Sie mir, ich trauere genau so um die gefallenen Soldaten, und meine Gedanken gehören den Hinterbliebenen dieser Soldaten. Daher möchte ich auch gleich ankündigen dass ich im Falle meiner Wahl zum Präsidenten alles dafür geben werde dass diesen Soldaten ein Denkmal gesetzt wird, und dass deren Hinterbliebenen in jeglicher nur möglicher Hinsicht geholfen wird.


    Weiters: Es wäre verlockend ein Tribunal mit unbegrenzten Vollmachten einzusetzen und das Rückwirkungsverbot aufzuheben. Aber: Wollen wir uns wirklich auf die gleiche Stufe wie diese imperialistischen Barbaren und ihre Helfershelfer begeben? Ich denke nicht dass dies in unserem Interesse sein kann - wir Koren schätzen schließlich Recht und Ordnung!

  • Die Rede erhält einen recht langen Applaus, vor allem von den noch nicht aussortierten aus dem Freiheitlichen Referat, auch die Abgeordneten der Kirchen scheinen dem recht zugeneigt, ebenso das Tradtionsreferat, das ein "Großreinemachen" mit den Monarchisten erwartet hätte. Merkliche Zurückhaltung spürt man bei den Nationalpolitischen, die übrigen Referate sind eher indifferent vom Durchschnitt.

  • Dann tritt ein weiterer Abgeordneter vor die Landkammer


    Ich beantrage folgendes Gesetz zu beschließen, damit alle Möglichkeiten offen stehen und damit klare Verhältnisse geschaffen sind. Ich vertraue ganz und gar auf die Gerechtigkeit des Generalmajors Balzer und seiner Mitrichter, weshalb ich hiermit, entgegen seinem persönlichen gewiß aus Bescheidenheit geäußerten Wunsch die Befreiung von den Fesseln eines veralteten Strafrechts hineingeschrieben habe. Dieses Strafrecht wird nicht mehr unseren heutigen Anschauungen zu Krieg und Nationalstaat gerecht. Es kann nicht sein, daß Hochverräter besser gestellt sind als Mörder und Totschläger. Der Verrat einer Flakstellung bedeutet das sichere Todesurteil für die diensthabenden Soldaten, einen Ausländer wird man dafür nicht zum Tode verurteilen können, er ist seiner Nation verpflichtet, einen Koren aber sehr wohl. Ich sage: Weg mit dem liberalen Unsinn aus dem 19. Jahrhundert, wir waren doch nur alle viel zu arglos.


    [brief]



    Gesetz über die Beseitigung der hochverräterischen Machenschaften der Scheuersmann-Quitzleben-Regierung und deren rückwirkende Enthebung



    § 1

    (1) Es wird festgestellt, daß die Regierung Engelbert Scheuersmann mit Wirkung zum 18. Juli 2020 in der juristischen Sekunde vor Vertragsunterzeichnung des Anschlußvertrags mit Nordhanar rückwirkend abgesetzt ist und sie sich damit ab diesem Zeitpunkt nicht mehr auf ihre Rechte berufen kann, die ihr Kraft Amtes zustehen.

    (2) Dies gilt nicht für diejenigen Minister, die den Anschluß erweislich ablehnten und nicht guthießen.

    (3) Ernennungen in und Entlassungen aus Staatsämtern nach diesem Zeitpunkt bis zur Wiedergewinnung der Souveränität sind grundsätzlich nichtig. Eine Bestätigung nach Überprüfung ist möglich. Das Nähere ist gesondert zu bestimmen.


    § 2

    Präsident Botho v. Quitzleben ist zum gleichen Zeitpunkt nach Art. 16 Abs. 1a der Verfassung ebenfalls rückwirkend abberufen.


    § 3

    Dem Kreis der Vorbezeichneten werden im Falle einer Verurteilung durch das Militärtribunal zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahre oder länger die regulären Ruhegelder aberkannt.


    § 4

    Es wird festgestellt, daß das Militärtribunal gegen die Hochverräter 2020 wegen des Ausnahmecharakters nicht auf das geltende Strafrecht und Militärstrafrecht beschränkt ist und das Rückwirkungsverbot des § 2 des Strafgesetzbuches nicht zu beachten braucht.


    § 5

    (1) Es wird festgestellt, daß der am 18. Juli 2020 durch den vormaligen Präsident von Quitzleben unterzeichnete Beitrittsvertrag zum Staatsgebiet des Vereinigten Kaiserthums von Nordhanar unwirksam ist.

    (2) Es wird weiter dazu festgehalten, daß er nicht allein wegen der rückwirkenden Abberufung unwirksam ist, sondern durch Verletzung von Art. 17 Abs. 2 der Korischen Verfassung, die die Zustimmung der Landkammer zur Voraussetzung macht.


    § 6

    (1) Es wird festgehalten, daß von korischem Recht abweichendes nordhanarisches Recht in Korland grundsätzlich niemals anwendbar war, Ausnahmen zum Verkehrs- und Gutglaubensschutz davon sind gesondert zu bestimmen.

    (2) Die Verfolgung damit im Zusammenhang stehender Übertetungen und Straftaten im Hinblick auf Handelsrecht und Einfuhrbestimmungen ist bis zur gesonderten Regelung ausgesetzt.


    § 7
    (1) Schließlich wird festgehalten, daß die Landkammer den Staatsstreich durch die Männer um Generalmajor Werner Balzer als nationale Erhebung im Interesse des korischen Volkes zur Wiedererlangung der nationalen Souveränität als gerechtfertigt ansieht und diese Tat billigt und ehrt.

    (2) Es wird festgelegt, daß eine gerichtliche Verfolgung von auf die Befreiung Korlands gerichteten Handlungen durch die Verschwörer in diesem Zusammenhang unzulässig ist und die Beteiligten höheren rechtlichen Prinzipien gemäß recht gehandelt haben.


    § 8
    Dieses Gesetz hat Verfassungsrang, es tritt in Ermangelung eines amtierenden Präsidenten oder Kanzlers mit dem Tage seiner Billigung durch die Landkammer in Kraft.



    [/brief]

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