Sondergericht für Verbrechen gegen den Staat

  • In einem Saal im Hauptquartier wird alles für die anstehenden "Prozesse" vorbereitet. Zuerst steht Eisenbieg auf dem Programm, danach die zwei nordhan.. imperialistischen Piloten.

  • Der oberste Staatsanwalt betritt das Gericht mit der Anklageschrift unter dem Arm, trägt aber anders als sonst nicht die weiße Krawatte und den Talar, sondern eine Reserveoffiziersuniform und salutiert vor Balzer und Ostfeld. Den Angeklagten bedenkt er mit einem verächtlichen Blick

  • [think]

    So rein vom rechtstheoretischen Standpunkt hätte ich das auch getan, aber ob es dem Angeklagten praktisch etwas nützt? Ob das Urteil damit weniger schon jetzt feststeht. Allerdings ist es ja auch die Pflicht eines guten Verteidigers seinem Mandanten noch ein paar gute Tage zu verschaffen, wenn Todesstrafe oder lebenslänglich nicht auszuschließen ist. Allerdings sah er das bisher nicht so recht, vielleicht mußte da doch noch einmal schärfer verhört werden[/think]

  • Spricht für den Angeklagten und dessen Beistand unhörbar mit Balzer und Ostfeld.


    Eine Frechheit! Was wollen Sie jetzt tun, den Antrag dem Befangenheitsausschuß vorlegen? Ihn zurückweisen? Der Landkammer vielleicht?

  • Kaum Hörbar...


    Da es sich hier um ein Militärtribunal handelt würde ich ihn ja eigentlich zurückweisen, aber wir sollten immerhin einen gewissen Schein wahren..

  • Am besten wohl der Ausschuß, eigentlich wäre ich ja wegen d er Würde des Amtes ein Fall für die Landkammer, aber bei mehreren hundert Abgeordneten wird es vielleicht Stimmen dafür geben, daß Sie befangen sind. Wir Koren sind einfach zu gerechtigkeitsliebend und zu arglos und die Landkammer scheint den Weg in Richtung Schwatzbude zu nehmen.

  • [brief]




    Beschluß



    Der Ausschuß weist mit Verweis auf den jüngsten Beschluß den Befangenheitsantrag als unzulässig ab, da eine rechtliche Überprüfung der Befangenheit dadurch nicht mehr vorgesehen ist, da die Landkammer dem von Präsident Balzer geleiteten Sondergericht für Verbrechen gegen des Staat nach § 4 des Gesetzes über die Beseitigung der hochverräterischen Machenschaften der Scheuersmann-Quitzleben-Regierung und deren rückwirkender Enthebung ausdrücklich freie Hand gegeben hat, da sie offenbar auf dessen Gerechtigkeitsgefühl baut.


    Dem Ausschuß ist es im übrigen nicht ersichtlich, daß die Richter nicht gerecht urteilen oder gegen im Volke tief verwurzelte Gerechtigkeitsvorstellungen verstoßen werden, vielmehr kommt ihnen nach Auffassung der Landkammer rechtswahrende und rechtswiederherstellende Funktion zu. Dabei ist es auch völlig unbeachtlich, ob sie nach dem Buchtsaben des Gesetzes handeln, da die Landkammer als Gesetzgeber hier sämtliche Freiheiten erteilt hat, jedenfalls im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung.


    Die beiden großen Religionsgesellschaften und die namhaftesten Rechtswissenschaftler in Korland und der Welt vertreten übereinstimmend, daß es ein natürliches bzw. göttliches Recht gibt. Bei den Begründern und Vertrertern der positivistischen Gegenauffassung handelt es sich überwiegend um vom Glauben Abgefallene Umherirrende, darunter viele vom Glauben gekommene Christen und wurzellose ehemalige Juden.


    Tatsächlich vertritt aber auch die jüdische Religion die Lehre von einer höheren Gerechtigkeit, so daß hier Einigkeit von der Falschheit einer solchen Auffassung in den abrahamitischen Religionen herrscht, auch von orthodoxer und mohammedanischer Seite ist sie im übrigen vollkommen unwidersprochen. Selbst die vollkommen andersartigen Religionen des alten Astoriens, des Fernen Ostens und Nericas lehnen solche Haltungen, wonach nur das geschriebene Recht verbindlich sei, soweit es menschengemacht und nicht durch göttliche Eingebung diktiert wurde, gänzlich ab. Auch in den germanischen, baltonischn und slawischen Altreligionen findet sich darauf kein Hinweis.


    Es handelt sich hier also um ein weitestgehend unwidersprochenes universelles Prinzip der Kulturvölker wie derjenigen, die diese Stufe noch nicht erreicht haben gleichermaßen. Lediglich von einer materialistischen und positivistisch gesinnten Zunft der Beliebigkeit und des Relativismus wird dies mit dem vermeintlichen Argument der Unbeweisbarkeit bestritten. Daß solche Lehren Gift sind, beweist der kulturelle und sittliche Niedergang der betroffenen Völkerschaften hin zu einer gesitig-seelischen Entartung des Seelenlebens und der Triebe. Es ist bestens am Anstieg der Drogentoten nach etwa 1970 und dem Anteil der Verwahrlosten und Asozialen abzulesen, auch an einem immer weiteren Anstieg der psychischen Erkrankungen. Hier ist es die entscheidende Pflicht der Führer einer jeden Nation sich entgegenzustellen und dem Mißbrauch der Strafprozeßordnung entgegenzuwirken, die sich in der politischen Entscheidung des Landkammerbeschlusses niederschlägt.




    [/brief]


    Sicherheitshalber wird der Text nicht der Presse zum Abdruck zugänglich gemacht, damit ggf. redaktionell durch die Regierung eingegriffen werden kann

  • Nun denn..


    Erhebt sich und schlagt mit einem kleinen Hammer drei mal auf seinen Pult.


    Ich eröffne hiermit das Verfahren gegen den Angeklagten Christoph Theodor Eisenbieg.

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