Beiträge von Diederich Freiherr von Falkenau

    Im Gegensatz zum Rest seiner Familie, ist Waldi erschienen. Er schaut sich um und nickt hier und da jemandem zu.

    deutlich betrunken und da er vom Dorf stammte, so sprach er nun entgegen seinen städtischen Usancen als oberster Richter mit deutlicher Neigung ins Platt


    Heere se Herrke, wer sind se denn eijentlik, dat mit die Promill, weete se dat? Dat is to widderleje, manche Liet meene jo, dat ma nuscht nich mehr Outo foahre kennt, wenn ma to heel jepichelt hett. Aver wat is to mannig, ik weet dat nicht, ik könt jut noch foahre!

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    Beschluß



    Der Ausschuß weist mit Verweis auf den jüngsten Beschluß den Befangenheitsantrag als unzulässig ab, da eine rechtliche Überprüfung der Befangenheit dadurch nicht mehr vorgesehen ist, da die Landkammer dem von Präsident Balzer geleiteten Sondergericht für Verbrechen gegen des Staat nach § 4 des Gesetzes über die Beseitigung der hochverräterischen Machenschaften der Scheuersmann-Quitzleben-Regierung und deren rückwirkender Enthebung ausdrücklich freie Hand gegeben hat, da sie offenbar auf dessen Gerechtigkeitsgefühl baut.


    Dem Ausschuß ist es im übrigen nicht ersichtlich, daß die Richter nicht gerecht urteilen oder gegen im Volke tief verwurzelte Gerechtigkeitsvorstellungen verstoßen werden, vielmehr kommt ihnen nach Auffassung der Landkammer rechtswahrende und rechtswiederherstellende Funktion zu. Dabei ist es auch völlig unbeachtlich, ob sie nach dem Buchtsaben des Gesetzes handeln, da die Landkammer als Gesetzgeber hier sämtliche Freiheiten erteilt hat, jedenfalls im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung.


    Die beiden großen Religionsgesellschaften und die namhaftesten Rechtswissenschaftler in Korland und der Welt vertreten übereinstimmend, daß es ein natürliches bzw. göttliches Recht gibt. Bei den Begründern und Vertrertern der positivistischen Gegenauffassung handelt es sich überwiegend um vom Glauben Abgefallene Umherirrende, darunter viele vom Glauben gekommene Christen und wurzellose ehemalige Juden.


    Tatsächlich vertritt aber auch die jüdische Religion die Lehre von einer höheren Gerechtigkeit, so daß hier Einigkeit von der Falschheit einer solchen Auffassung in den abrahamitischen Religionen herrscht, auch von orthodoxer und mohammedanischer Seite ist sie im übrigen vollkommen unwidersprochen. Selbst die vollkommen andersartigen Religionen des alten Astoriens, des Fernen Ostens und Nericas lehnen solche Haltungen, wonach nur das geschriebene Recht verbindlich sei, soweit es menschengemacht und nicht durch göttliche Eingebung diktiert wurde, gänzlich ab. Auch in den germanischen, baltonischn und slawischen Altreligionen findet sich darauf kein Hinweis.


    Es handelt sich hier also um ein weitestgehend unwidersprochenes universelles Prinzip der Kulturvölker wie derjenigen, die diese Stufe noch nicht erreicht haben gleichermaßen. Lediglich von einer materialistischen und positivistisch gesinnten Zunft der Beliebigkeit und des Relativismus wird dies mit dem vermeintlichen Argument der Unbeweisbarkeit bestritten. Daß solche Lehren Gift sind, beweist der kulturelle und sittliche Niedergang der betroffenen Völkerschaften hin zu einer gesitig-seelischen Entartung des Seelenlebens und der Triebe. Es ist bestens am Anstieg der Drogentoten nach etwa 1970 und dem Anteil der Verwahrlosten und Asozialen abzulesen, auch an einem immer weiteren Anstieg der psychischen Erkrankungen. Hier ist es die entscheidende Pflicht der Führer einer jeden Nation sich entgegenzustellen und dem Mißbrauch der Strafprozeßordnung entgegenzuwirken, die sich in der politischen Entscheidung des Landkammerbeschlusses niederschlägt.




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    Der oberste Richter - auch Höchstgerichtspräsident geannt - fitzt in seinem Bureau im Obersten Gerichtshof und studiert Akten. Einerseits ärgert ihn es etwas, nicht an dem Militärtribunal mitzuwirken, aber andererseits ist er auch froh, nicht "Beisitzer" sein zu müssen als oberster Richter. Und überhaupt würde das ganze mit einem Gerichtsverfahren gewiß wenig zu tun haben, würden die "Richter" überhaupt soviel Ahnung von der Materie haben, daß es nicht peinlich würde und man ständig korrigierend eingreifen müßte? Das sollte sich doch Dobermann geben, da mitzutun, den er ohnehin für einen furchtbaren Juristen hielti, seit dem er dem andrussischen Piloten bei der Vernehmung mit der Pistole vor der Nase herumgefuchtelt hatte. Was er jetzt noch fürchtete, war irgendein dummer Befangenheitsantrag, der ja zweifelsfrei den Tatsachen entsprach, wegen der persönlichen Betroffenheit der "Richter". Auch Falkenau neigte der Wiedereinführung der Monarchie stark zu, freilich war er nicht so ein pathologischer Fall, daß er nur, weil er selbst adlig war auch einen Vasallen Nordhanars oder einen Vaterlandsverräter als Herzog akzeptieren würde. Entweder dieser Herzog entsagte Nordhanar, oder man müsse halt aus dem Hochadel im Lande einen neuen wählen. Aber irgendwie sah es so aus, als käme jetzt das "NapolRef" an die Macht - gewiß nicht das, was Degenberg gewollt hätte.