Exekutivabkommen mit Nordhanar

  • Exekutivabkommen

    zwischen den Regierungen des Vereinigten Nordhanarischen Kaiserreiches und des Königreiches Lagow


    Präambel

    Mit diesem Exekutivabkommen zwischen den Regierungen der Signatarstaaten bringen beide Nationen den Willen zum Ausdruck, eine friedliche und gemeinschaftliche Kooperation auf diplomatischem Wege einzugehen.


    Artikel I - Völkerrechtliche Anerkennung

    Das Vereinigte Nordhanarische Kaiserreich und das Königreich Lagow erkennen sich gegenseitig als gleichberechtigte und souveräne Staaten sowie die Unantastbarkeit und Unverletzlichkeit ihrer Grenzen an.


    Artikel II - Diplomatische Beziehungen

    Beide Signatarstaaten erklären, dass sie gemeinsame diplomatische Beziehungen anstreben und diese künftig ausbauen und erweitern wollen. Ein dauerhafter Kontakt und Austausch ist das angestrebte Ziel beider Nationen. Ein Austausch von Diplomaten und die Errichtung von Gesandtschaften ist erwünscht.


    Artikel III - Schlussbestimmungen

    Dieses Abkommen ist solange gültig bis es von beiden Seiten im Einvernehmen geändert oder aufgehoben wird, oder wenn eine Signatarmacht das Abkommen für beendet erklärt. Weiterhin gilt das Abkommen als beendet, wenn es durch einen völkerrechtlich bindenden Grundlagenvertrag oder ähnliches ersetzt und/oder erweitert wird.


    Unterzeichnet in Syffia am 09.12.2022


    Für die Regierung des Vereinigten Nordhanarischen Kaiserreiches:

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    (Staatskanzler, Minister für Äußeres und int. Kooperation)



    Für die Regierung des Königreichs Lagow / W imieniu Rządu Królestwa Łagowskiego


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    Minister Spraw Zagranicznych

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    Królowa Łagowska

    Wielka Księżna Radońska

    Marszałek Łagowski

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