Bearbeitet im Zimmer einige Akten, das Siegel war grade durchaus in hoher Frequenz am stempeln..
Beiträge von Wiktoria I.
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KÖNIGLICHE ERNENNUNG
Ernennung Nr. 011
Wir, Wiktoria I. Jabłońska, von der Gnade Gottes und des heiligen Geistes Königin von Lagow, Großherzogin von Radońsk etc. etc.
ernennen hiermit
Frau
Natalia Kowalska
zur
Stellvertretenden Regierungsmarschällin
sowie zur
Ministerin für Staatsvermögen
Frau
Izabela Kobylak
zur
Ministerin für äußere Angelegenheiten
Frau
Roksana Hubalek
zur
Ministerin für Justiz
Herrn
Włodzimierz Adamczyk
zum
Minister für nationale Verteidigung
Herrn
Świętomir Tarczyk
zum
Minister für Inneres
Frau
Wioletta Mehlbaum
zur
Ministerin für Wirtschaft
Herrn
Arkadiusz Pawłowski
zum
Minister für Gesundheit und Soziales
Herrn
Tomasz Wójcik
zum
Minister für Umwelt
sowie
Frau
Iwona Grabowska
zur
Ministerin für Landwirtschaft
sowie
Herrn
Krzysztof Zieliński
zum
Minister für Bildung und Kultur
Udzielone i zapieczętowane w Naszej Królewskiej Rezydencji w Radońsku dnia miesiąca stycznia roku dwa tysiące dwudziestego piątego po narodzeniu Jezusa
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Wiktoria I. Jabłońska
Królowa Łagowska
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Unterzeichnet und überreicht Nowak daraufhin die Ernennungsurkunde
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KÖNIGLICHE ERNENNUNG
Ernennung Nr. 004
Wir, Wiktoria I. Jabłońska, von der Gnade Gottes und des heiligen Geistes Königin von Lagow, Großherzogin von Radońsk etc. etc.
ernennen hiermit
Frau
Maria Nowak
zur
Regierungsmarschällin
Udzielone i zapieczętowane w Naszej Królewskiej Stolicy Lipówce tego trzydziestego pierwszego dnia miesiąca stycznia roku dwa tysiące dwudziestego piątego po narodzeniu Jezusa
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Wiktoria I. Jabłońska
Królowa Łagowska
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KÖNIGLICHE ENTLASSUNG
Entlassung Nr. 009
Wir, Wiktoria I. Jabłońska, von der Gnade Gottes und des heiligen Geistes Königin von Lagow, Großherzogin von Radońsk etc. etc.
entlassen hiermit
Herrn
Tadeusz Zagórski
aus dem Amte
des
Regierungsmarschalls
Wir danken ihm für seinen Dienst an Krone und Vaterland
Udzielone i zapieczętowane w Naszej Królewskiej Stolicy Lipówce tego trzydziestego pierwszego dnia miesiąca stycznia roku dwa tysiące dwudziestego piątego po narodzeniu Jezusa
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Wiktoria I. Jabłońska
Królowa Łagowska
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Die Abstimmung ist beendet.
Auf den Kandidaten Bieńkowski entfielen 0 Stimmen
auf den Kandidaten Tarczyk 177
Der Kandidat Tarczyk ist damit gewählt, ich nehme an, Sie nehmen die Wahl an, damit übergebe ich Ihnen die Sitzungsleitung
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Dann kommen wir zur Abstimmung
Wen wählen Sie zum Abgeordnetenmarschall?
[_] Maciej Bieńkowski
[_] Świętomir Tarczyk
[_] Enthaltung
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Tritt ans Rednerpult
Szanowni Członkowie,
wir sehen erneut den Willen des Volkes, wenngleich alle Fraktionen der letzten Legislatur erneut vertreten sind, hat sich doch vieles geändert. Und das ist auch gut so, zeigt es doch klar, dass das Volk sich verändert, seine Sichtweisen, seine Meinungen, seine Wünsche. Klar muss also immer sein, dass wir alle zuerst ihm verpflichtet sind, Sie als Abgeordnete vertreten den Willen des Volkes, und ich rufe Sie dazu auf, sich dem stets bewusst zu sein, und nach bestem Gewissen zu handeln
Bevor ich zur Wahl des Abgeordnetenmarschalls komme, darf ich Sie bitten, sich zur Nationalhymne zu erheben!
Die meisten Abgeordneten tun dies, nachdem die Hymne verklungen ist, nehmen diese wieder Platz
Ich bitte nun um Kandidaturen für das Amt des Abgeordnetenmarschalls!
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Sorry für die späte Reaktion.
Ich habe bei Beiden keine Mail bekommen.
Ja, das spinnt leider irgendwie, Du wurdest händisch freigeschalten!
Willkommen in Lagow, wenn Du Fragen hast, immer her damit
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KÖNIGLICHES DEKRET
Dekret Nr. 002
Wir, Wiktoria I. Jabłońska, von der Gnade Gottes und des heiligen Geistes Königin von Lagow, Großherzogin von Radońsk etc. etc.
verfügen hiermit nachfolgendes Dekret,
gestützt auf III,56 Konst,
Unsere Billigung
Es sei somit gemäß des Rechts ab dem morgigen Tage gültig.
Udzielone i zapieczętowane w Naszej Królewskiej Rezydencji w Radońsku dnia sierpnia roku dwa tysiące dwudziestego czwartego po narodzeniu Jezusa.
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Wiktoria I. Jabłońska
Królowa Łagowska
Charta der Konferenz der Nationen
vereinbart am 25. Juli 2024
Präambel
Gedenkend dem gemeinsamen Erbe der Menschheit und der daraus folgenden Verpflichtung, dies der Nachwelt zu erholten und nachfolgenden Generationen Werte und Weisheit zu vermitteln,
in Verantwortung und in der Liebe dem Menschen gegenüber geleitet und inspiriert
im Willen Recht von Unrecht zu trennen und die Welt und ihre Wunder und Schätze zu erhalten,
geben sich die hier versammelten Nationen folgende Charta und begründen mit ihr die Konferenz der Nationen.Abschnitt I: Mandat der Konferenz der Nationen
- Das Mandat der Konferenz der Nationen ist die Bewahrung von Kultur und Überlieferung als gemeinsamen Erbe der Menschheit. Dieses Mandat ist nur durch die Wahrung des Friedens und Rechtes zu gewährleisten.
- Getragen wird das Mandat durch die Kommunikation und das angemessene Verhalten aller Nationen der Menschheit. Auseinandersetzungen zwischen den Nationen sind angemessen, so sie im Rahmen einer von der Konferenz bestimmten Weise stattfinden.
Abschnitt II: Verfasstheit der Konferenz der Nationen
- Die Konferenz der Nationen tagt öffentlich in XX, Eulenthal.
- Jede Nation, die durch ihre freie Entscheidung der Konferenz der Nationen beitritt, unterwirft sich damit ihren Regeln und dieser Charta. Der Eintritt erfolgt durch Ratifikation der Charta durch die legislativen Organe der beitretenden Nation, so die Nation von der in der Konferenz versammelten Nationen mehrheitlich als souverän anerkannt wird.
- Der Austritt erfolgt durch Erklärung des bevollmächtigten Vertreters einer Nation und beinhaltet das Erlöschen aller Verbindlichkeiten in einer Frist von 90 Tagen. Ferner kann eine Nation ausgeschlossen werden, so zwei Drittel der versammelten Nationen ihr die Souveränität aberkennen, oder ein berechtigter Vertreter der Konferenz mehr als 90 Tage ferngeblieben ist.
- Die Konferenz der Nationen besteht aus einer Vollversammlung, in welcher jede teilhabende Nation eine gleichwertige Stimme besitzt, sowie einem Sekretariat, das diese leitet und die Beschlüsse und Vereinbarungen pflegt und zur Einsicht bereithält.
- Die Konferenz der Nationen wird zu den Verfahren in der Vollversammlung eine eigene Satzung erlassen.
Abschnitt III: Verbindlichkeiten der Konferenz der Nationen
- Jenseits des Mandates der Konferenz der Nationen sind die einzelnen Nationen nur an die Bestimmungen der Beschlüsse und Organschaften gebunden, denen sie freiwillig zustimmen und beitreten.
- Zu diesem Zweck schafft die Konferenz der Nationen Organe und Unterorganisationen durch Beschluss in der Vollversammlung.
- Eine Änderung an dieser Charta ist nur mit Zweidrittelmehrheit aller souveränen Mitglieder möglich. Die Änderung an der Charta erfordert eine neue Ratifikation durch die versammelten Nationen.
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Achten Sie auf Ihre Sicherheit, ich glaube bei den Koren ist das manchmal so eine Sache
verabschiedet sich danach mit Verweis auf Staatsgeschäfte freundlich und zieht von dannen
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Guckt zwar kurz irritiert, zeigt aber keine ablehnende Reaktion, sie kannte ihre Schwester ja...
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Das klingt durchaus interessant
der Hauptgang wird serviert, Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen., gebratene Ente mit Äpfeln zubereitet
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Als Insel natürlich kein Wunder, sollten Sie jemals in Pniewno oder Torczyn sein, werden Sie auch viel Fisch bekommen.
Als Vorspeise werden Pierogi serviert, eine kleine Auswahl, klassisch mit Fleisch, androisch (mit einer Cremefüllung) sowie mit Fleisch und Kohl
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Dann folgen Sie mir gerne in den Speiseraum
die 3 begeben sich dorthin, und nehmen Platz, Getränke werden nach Wunsch gebracht
ich hoffe doch, Sie mögen Ente?
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Dann möchte ich Sie gerne einladen, gleich mit meiner Schwester und mir am hiesigen Essen teilzunehmen
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So wandeln sich die Ämter wohl..
Sagen Sie, haben Sie bereits gegessen?
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Gewissermaßen ließe sich also sagen, dass Sie einen traditionsreichen Titel tragen, der mittlerweile jedoch eher einer Behördenleitung ähnelt?
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Durchaus eine angesehene Dame, fürwahr.
Sie sind Reichsjägermeisterin in Ihrer Heimat?
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Bei ihr handelt es sich um die Mutter der Prinzessin von Großhohenlau, richtig?