Beiträge von Wiktoria I.

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    KÖNIGLICHE ERNENNUNG

    Ernennung Nr. 011


    Wir, Wiktoria I. Jabłońska, von der Gnade Gottes und des heiligen Geistes Königin von Lagow, Großherzogin von Radońsk etc. etc.



    ernennen hiermit


    Frau


    Natalia Kowalska

    zur


    Stellvertretenden Regierungsmarschällin

    sowie zur

    Ministerin für Staatsvermögen


    Frau


    Izabela Kobylak

    zur


    Ministerin für äußere Angelegenheiten


    Frau


    Roksana Hubalek

    zur


    Ministerin für Justiz


    Herrn


    Włodzimierz Adamczyk

    zum


    Minister für nationale Verteidigung


    Herrn


    Świętomir Tarczyk

    zum


    Minister für Inneres


    Frau


    Wioletta Mehlbaum

    zur


    Ministerin für Wirtschaft


    Herrn

    Arkadiusz Pawłowski

    zum


    Minister für Gesundheit und Soziales


    Herrn

    Tomasz Wójcik

    zum


    Minister für Umwelt

    sowie


    Frau


    Iwona Grabowska

    zur


    Ministerin für Landwirtschaft


    sowie

    Herrn


    Krzysztof Zieliński

    zum


    Minister für Bildung und Kultur




    Udzielone i zapieczętowane w Naszej Królewskiej Rezydencji w Radońsku dnia miesiąca stycznia roku dwa tysiące dwudziestego piątego po narodzeniu Jezusa


    .


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    Wiktoria I. Jabłońska


    Królowa Łagowska

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    KÖNIGLICHE ERNENNUNG

    Ernennung Nr. 004


    Wir, Wiktoria I. Jabłońska, von der Gnade Gottes und des heiligen Geistes Königin von Lagow, Großherzogin von Radońsk etc. etc.


    ernennen hiermit


    Frau


    Maria Nowak

    zur


    Regierungsmarschällin


    Udzielone i zapieczętowane w Naszej Królewskiej Stolicy Lipówce tego trzydziestego pierwszego dnia miesiąca stycznia roku dwa tysiące dwudziestego piątego po narodzeniu Jezusa





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    Wiktoria I. Jabłońska


    Królowa Łagowska

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    KÖNIGLICHE ENTLASSUNG

    Entlassung Nr. 009


    Wir, Wiktoria I. Jabłońska, von der Gnade Gottes und des heiligen Geistes Königin von Lagow, Großherzogin von Radońsk etc. etc.


    entlassen hiermit


    Herrn

    Tadeusz Zagórski

    aus dem Amte

    des


    Regierungsmarschalls


    Wir danken ihm für seinen Dienst an Krone und Vaterland


    Udzielone i zapieczętowane w Naszej Królewskiej Stolicy Lipówce tego trzydziestego pierwszego dnia miesiąca stycznia roku dwa tysiące dwudziestego piątego po narodzeniu Jezusa


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    Wiktoria I. Jabłońska


    Królowa Łagowska

    Tritt ans Rednerpult

    Szanowni Członkowie,

    wir sehen erneut den Willen des Volkes, wenngleich alle Fraktionen der letzten Legislatur erneut vertreten sind, hat sich doch vieles geändert. Und das ist auch gut so, zeigt es doch klar, dass das Volk sich verändert, seine Sichtweisen, seine Meinungen, seine Wünsche. Klar muss also immer sein, dass wir alle zuerst ihm verpflichtet sind, Sie als Abgeordnete vertreten den Willen des Volkes, und ich rufe Sie dazu auf, sich dem stets bewusst zu sein, und nach bestem Gewissen zu handeln


    Bevor ich zur Wahl des Abgeordnetenmarschalls komme, darf ich Sie bitten, sich zur Nationalhymne zu erheben!

    Die meisten Abgeordneten tun dies, nachdem die Hymne verklungen ist, nehmen diese wieder Platz


    Ich bitte nun um Kandidaturen für das Amt des Abgeordnetenmarschalls!

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    KÖNIGLICHES DEKRET

    Dekret Nr. 002


    Wir, Wiktoria I. Jabłońska, von der Gnade Gottes und des heiligen Geistes Königin von Lagow, Großherzogin von Radońsk etc. etc.


    verfügen hiermit nachfolgendes Dekret,

    gestützt auf III,56 Konst,


    Unsere Billigung


    Es sei somit gemäß des Rechts ab dem morgigen Tage gültig.


    Udzielone i zapieczętowane w Naszej Królewskiej Rezydencji w Radońsku dnia sierpnia roku dwa tysiące dwudziestego czwartego po narodzeniu Jezusa.


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    Wiktoria I. Jabłońska


    Królowa Łagowska





    Charta der Konferenz der Nationen

    vereinbart am 25. Juli 2024

    Präambel

    Gedenkend dem gemeinsamen Erbe der Menschheit und der daraus folgenden Verpflichtung, dies der Nachwelt zu erholten und nachfolgenden Generationen Werte und Weisheit zu vermitteln,


    in Verantwortung und in der Liebe dem Menschen gegenüber geleitet und inspiriert


    im Willen Recht von Unrecht zu trennen und die Welt und ihre Wunder und Schätze zu erhalten,


    geben sich die hier versammelten Nationen folgende Charta und begründen mit ihr die Konferenz der Nationen.

    Abschnitt I: Mandat der Konferenz der Nationen

    1. Das Mandat der Konferenz der Nationen ist die Bewahrung von Kultur und Überlieferung als gemeinsamen Erbe der Menschheit. Dieses Mandat ist nur durch die Wahrung des Friedens und Rechtes zu gewährleisten.
    2. Getragen wird das Mandat durch die Kommunikation und das angemessene Verhalten aller Nationen der Menschheit. Auseinandersetzungen zwischen den Nationen sind angemessen, so sie im Rahmen einer von der Konferenz bestimmten Weise stattfinden.

    Abschnitt II: Verfasstheit der Konferenz der Nationen

    1. Die Konferenz der Nationen tagt öffentlich in XX, Eulenthal.
    2. Jede Nation, die durch ihre freie Entscheidung der Konferenz der Nationen beitritt, unterwirft sich damit ihren Regeln und dieser Charta. Der Eintritt erfolgt durch Ratifikation der Charta durch die legislativen Organe der beitretenden Nation, so die Nation von der in der Konferenz versammelten Nationen mehrheitlich als souverän anerkannt wird.
    3. Der Austritt erfolgt durch Erklärung des bevollmächtigten Vertreters einer Nation und beinhaltet das Erlöschen aller Verbindlichkeiten in einer Frist von 90 Tagen. Ferner kann eine Nation ausgeschlossen werden, so zwei Drittel der versammelten Nationen ihr die Souveränität aberkennen, oder ein berechtigter Vertreter der Konferenz mehr als 90 Tage ferngeblieben ist.
    4. Die Konferenz der Nationen besteht aus einer Vollversammlung, in welcher jede teilhabende Nation eine gleichwertige Stimme besitzt, sowie einem Sekretariat, das diese leitet und die Beschlüsse und Vereinbarungen pflegt und zur Einsicht bereithält.
    5. Die Konferenz der Nationen wird zu den Verfahren in der Vollversammlung eine eigene Satzung erlassen.

    Abschnitt III: Verbindlichkeiten der Konferenz der Nationen

    1. Jenseits des Mandates der Konferenz der Nationen sind die einzelnen Nationen nur an die Bestimmungen der Beschlüsse und Organschaften gebunden, denen sie freiwillig zustimmen und beitreten.
    2. Zu diesem Zweck schafft die Konferenz der Nationen Organe und Unterorganisationen durch Beschluss in der Vollversammlung.
    3. Eine Änderung an dieser Charta ist nur mit Zweidrittelmehrheit aller souveränen Mitglieder möglich. Die Änderung an der Charta erfordert eine neue Ratifikation durch die versammelten Nationen.

    Als Insel natürlich kein Wunder, sollten Sie jemals in Pniewno oder Torczyn sein, werden Sie auch viel Fisch bekommen.


    Als Vorspeise werden Pierogi serviert, eine kleine Auswahl, klassisch mit Fleisch, androisch (mit einer Cremefüllung) sowie mit Fleisch und Kohl