Ustawa o produkcji edukacji bez przemocy

  • Ustawa o produkcji edukacji bez przemocy

    Gesetz über die Herstellung gewaltfreier Erziehung


    § 1 - Grundlegendes

    Dieses Gesetz sichert die gewaltfreie Erziehung von Kindern und Jugendlichen


    § 2 - Verbotene Handlungen

    (1)Kinder dürfen nicht geschlagen oder anderweitig zum Zwecke der Erziehung erniedrigt werden

    (2) Das androhen solcher Erniedrigungen ist ebenfalls untersagt.


    § 3 - Elterliches Züchtigungsrecht

    Ein gewohnheitsrechtliche körperliches Züchtigungsrecht ist abgeschafft. Ein Berufen darauf als Rechtfertigungsgrund nicht möglich.


    § 4 - Strafmaß

    (1) Es gelten zur Festsetzung des Strafmaßes die Bestimmungen des Strafgesetzbuches zu den einschlägigen Delikten.


    §5 Abschließendes

    (1) Dieses Gesetz tritt nach Verabschiedung durch den Reichskongress und Unterzeichnung durch die Königin zum nächsten Tag in Kraft

    Bitte melden Sie sich an, um dieses Bild zu sehen.

    Królowa Łagowska

    Wielka Księżna Radońska

    Marszałek Łagowski

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!