Gründung der Reichspartei

  • Hiermit wird die Zulassunf der Reichspartei beeantragt.


    SATZUNG DER REICHSPARTEI


    Die Reichspartei ist eine Partei monarchistischer Prägung!

    Oberstes Ziel ist unser Korland wieder im Glanz der Krone zu spiegeln.


    § 1 Name und Sitz

    (1) Die Partei trägt den Namen REICHSPARTEI (RP)

    (2) Hauptsitz der Partei ist Kaisersburg


    § 2 Mitgliedschaft

    (1) Jede natürliche Person die das 21. Lebensjahr beendet hat und in Korland lebt, kann Mitglied werden.

    (2) Mitglied können auch Personen werden, die die korische Staatsbürgerschaft besitzen und im Ausland leben.


    § 3 Pflichten einer Mitgliedschaft

    (1) Jedes Mitglied hat die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung zu handeln.

    (2) Jedes Mitglied ist verpflichtet, Handlungen und Äußerungen zu unterlassen, die der Partei als solches oder ihren Zielen schaden.


    § 4 Ende der Mitgliedschaft

    (1) Die Mitgliedschaft endet durch:

    a.) Tod,

    b,) Ausstoß

    (2) Im Falle eines Verstoßes gegen die Satzung oder wenn ein Mitglied der Partei Schaden zufügt , sind folgende Sanktionsmöglichkeiten möglich:

    a.) Verwarnung,

    b.) Verweis,

    (c) Bußgeld,

    (d) Ausstoß aus der Partei


    § 5 Gliederung

    1. Partei=Ortsgruppen

    2. Jugendverband=Ortsgruppen

    3. Reichsbanner= Ortsbanner

    4. Frauenbund= Ortsgruppen


    § 6 Organe der Partei

    a.) der Vorstand.

    b.) das Parteigericht


    Der Vorstand ist das höchste Gremium der Partei und besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. Stellvertreter, dem 2. Stellvertreter, dem Generalsekretär, dem Reichsbannerführer, dem Jugendobmann, der Frauenbeauftragten, sowie als erweiterte Mitglieder der 1. Parteirichter, der Fraktionsführer, der Schatzmeister und der Pressesprecher.

    Der Vorstand legt die Parteitage fest.

    Der Vorstand entscheidet über Auflösung und Fusion der Partei und über das Parteivermögen.

    Das Parteigericht besteht aus dem Parteirichter und dem 1. und 2. Beisitzer.


    C.T. Eisenbieg

  • Unter Verweis auf die momentane Ausnahmesituation wird die Parteigründung - vorerst - abgelehnt. Man behält sich aber vor nach dem der Kampf um Korland entschieden wurde nochmals über eine Zulassung zu entscheiden.

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