Treffen mit S.M. dem Kaiser von Nordhanar

  • Kommt schließlich mit dem Präsidenten hier an. In seiner linken Hand trägt er eine Aktentasche mit einem Vertrag..

    [brief]

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    Seine kaiserliche Majestät der emeritierte Kaiser

    B E N E D I K T

    Erzherzog zu Seyffenstein, Großherzog von Bärneck, Herzog von St. Veit im Rosengau, Fürst von Stephansstadt, Graf von St. Johann am Lendarsee[/brief]

  • Nur zu gerne.


    Setzt sich daraufhin.

    [brief]

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    Seine kaiserliche Majestät der emeritierte Kaiser

    B E N E D I K T

    Erzherzog zu Seyffenstein, Großherzog von Bärneck, Herzog von St. Veit im Rosengau, Fürst von Stephansstadt, Graf von St. Johann am Lendarsee[/brief]

  • Nur zu gerne. Ich glaube ihr wisst genau so gut wieso ich hier bin.

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    Seine kaiserliche Majestät der emeritierte Kaiser

    B E N E D I K T

    Erzherzog zu Seyffenstein, Großherzog von Bärneck, Herzog von St. Veit im Rosengau, Fürst von Stephansstadt, Graf von St. Johann am Lendarsee[/brief]

  • Nun denn.


    Greift in seine Tasche.


    Seine Exzellenz der Präsident und Landmeister Korlands einerseits


    Sowie


    Seine Majestät der Kaiser des Vereinigten Kaiserthums und seine

    Regierung andererseits


    Schließen in Übereinstimmung den nachstehenden Vertrag


    §1 Der Freistaat Korland tritt mit dem XX.XX.XX, 00.00 Uhr dem Staatsgebiet des Vereinigten Kaiserthums von Nordhanar bei.

    §2 Mit dem Beitritt des Freistaat Korland übernimmt das Vereinigte Kaiserthum jegliche staatliche Recht. Das Vereinigte Kaiserthum wird Rechtsnachfolger des Freistaates Korland.

    §3 Die Regierung des Vereinigten Kaiserthums von Nordhanar verpflichtet sich hiermit innerhalb von zwei Wochen das allgemeine Reichsverwaltungsgesetz bezügliche einer weitestgehende Autonomie des Freistaates Korland zu novellieren.

    §4 Seine Majestät der Nordhanarische Kaiser kreiert die Kurwürde Korlands.

    §5 Die Regierung Korlands entsendet für die Dauer von zwei Monaten zwei Vertreter in die Regierung des Vereinigten Kaiserthums. Diese Mitglieder werden als Minister für besondere Angelegenheiten durch kaiserliches Patent in das Kabinett aufgenommen.

    §6 Alle Amtsträger können nach entsprechender Bestätigung durch die Regierung des Vereinigten Kaiserthums von Nordhanar und seiner Majestät des Nordhanarischen Kaisers im Amte verbleiben.

    §7 Das Vereinigte Kaiserthum von Nordhanar und der Freistaat Korland verpflichten sich zu einer gemeinsamen Sicherheitspolitik.


    Das hier wäre der angedachte Vertragsentwurf.

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    Seine kaiserliche Majestät der emeritierte Kaiser

    B E N E D I K T

    Erzherzog zu Seyffenstein, Großherzog von Bärneck, Herzog von St. Veit im Rosengau, Fürst von Stephansstadt, Graf von St. Johann am Lendarsee[/brief]

  • Nun denn, dann setzen wir die Unterschriften.


    Seine Exzellenz der Präsident und Landmeister Korlands einerseits


    Sowie


    Seine Majestät der Kaiser des Vereinigten Kaiserthums und seine

    Regierung andererseits


    Schließen in Übereinstimmung den nachstehenden Vertrag


    §1 Der Freistaat Korland tritt mit dem 19.07.2020, 00.00 Uhr dem Staatsgebiet des Vereinigten Kaiserthums von Nordhanar bei.

    §2 Mit dem Beitritt des Freistaat Korland übernimmt das Vereinigte Kaiserthum jegliche staatliche Recht. Das Vereinigte Kaiserthum wird Rechtsnachfolger des Freistaates Korland.

    §3 Die Regierung des Vereinigten Kaiserthums von Nordhanar verpflichtet sich hiermit innerhalb von zwei Wochen das allgemeine Reichsverwaltungsgesetz bezügliche einer weitestgehende Autonomie des Freistaates Korland zu novellieren.

    §4 Seine Majestät der Nordhanarische Kaiser kreiert die Kurwürde Korlands.

    §5 Die Regierung Korlands entsendet für die Dauer von zwei Monaten zwei Vertreter in die Regierung des Vereinigten Kaiserthums. Diese Mitglieder werden als Minister für besondere Angelegenheiten durch kaiserliches Patent in das Kabinett aufgenommen.

    §6 Alle Amtsträger können nach entsprechender Bestätigung durch die Regierung des Vereinigten Kaiserthums von Nordhanar und seiner Majestät des Nordhanarischen Kaisers im Amte verbleiben.

    §7 Das Vereinigte Kaiserthum von Nordhanar und der Freistaat Korland verpflichten sich zu einer gemeinsamen Sicherheitspolitik.


    Für das Vereinigte Kaiserthum von Nordhanar

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    [brief]

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    Seine kaiserliche Majestät der emeritierte Kaiser

    B E N E D I K T

    Erzherzog zu Seyffenstein, Großherzog von Bärneck, Herzog von St. Veit im Rosengau, Fürst von Stephansstadt, Graf von St. Johann am Lendarsee[/brief]

  • Seine Exzellenz der Präsident und Landmeister Korlands einerseits


    Sowie


    Seine Majestät der Kaiser des Vereinigten Kaiserthums und seine

    Regierung andererseits


    Schließen in Übereinstimmung den nachstehenden Vertrag


    §1 Der Freistaat Korland tritt mit dem 19.07.2020, 00.00 Uhr dem Staatsgebiet des Vereinigten Kaiserthums von Nordhanar bei.

    §2 Mit dem Beitritt des Freistaat Korland übernimmt das Vereinigte Kaiserthum jegliche staatliche Recht. Das Vereinigte Kaiserthum wird Rechtsnachfolger des Freistaates Korland.

    §3 Die Regierung des Vereinigten Kaiserthums von Nordhanar verpflichtet sich hiermit innerhalb von zwei Wochen das allgemeine Reichsverwaltungsgesetz bezügliche einer weitestgehende Autonomie des Freistaates Korland zu novellieren.

    §4 Seine Majestät der Nordhanarische Kaiser kreiert die Kurwürde Korlands.

    §5 Die Regierung Korlands entsendet für die Dauer von zwei Monaten zwei Vertreter in die Regierung des Vereinigten Kaiserthums. Diese Mitglieder werden als Minister für besondere Angelegenheiten durch kaiserliches Patent in das Kabinett aufgenommen.

    §6 Alle Amtsträger können nach entsprechender Bestätigung durch die Regierung des Vereinigten Kaiserthums von Nordhanar und seiner Majestät des Nordhanarischen Kaisers im Amte verbleiben.

    §7 Das Vereinigte Kaiserthum von Nordhanar und der Freistaat Korland verpflichten sich zu einer gemeinsamen Sicherheitspolitik.


    Für das Vereinigte Kaiserthum von Nordhanar

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    Für den Freistaat Korland

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  • Nun denn, dann tritt in wenigen Minuten der Beitritt zum Kaiserthum in Kraft.


    Ist schon bekannt welche Mitglieder der Regierung künftig in meiner Nordhanarischen Regierung agieren soll?

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    Seine kaiserliche Majestät der emeritierte Kaiser

    B E N E D I K T

    Erzherzog zu Seyffenstein, Großherzog von Bärneck, Herzog von St. Veit im Rosengau, Fürst von Stephansstadt, Graf von St. Johann am Lendarsee[/brief]

  • Sehr schön. Dann werde ich die entsprechenden Patente unterzeichnen. Ich werde mich dann wieder zu meinem Hofzug begeben und dort die Nacht verbringen.

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    Seine kaiserliche Majestät der emeritierte Kaiser

    B E N E D I K T

    Erzherzog zu Seyffenstein, Großherzog von Bärneck, Herzog von St. Veit im Rosengau, Fürst von Stephansstadt, Graf von St. Johann am Lendarsee[/brief]

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