Also ich meine zunächst muß ja jetzt mal alles kriminaltechnisch untersucht werden und dann sind Abfuhr und Neuaufbau überhaupt nicht Sache der politischen Polizei bzw. der Schutzpolizei oder fallen in ihre Zuständigkeit. Wenn überhaupt ist das eine Sache der Baupolizei, mehr aber noch der Post selbst.
Ansonsten ist das ja alles ganz lobenswert, aber ich verstehe nicht, warum Sie in diesem Fall nicht einfach zum Telephonhörer greifen und den zuständigen Minister anrufen, ihr Herr Vater muß doch die ganzen Nummern haben in seiner Stellung. Dann wären Sie doch gleich bei Schmidt und nicht bloß bei Schmidtchen.
Mit Ihre Strafe für die Beamtenbeleidigung habe ich ebenfalls nichts zu tun, auch nicht die Kollegen von der Schutzpolizei, das wird ein Gericht zu entscheiden haben, jedenfalls so weit es zur Anzeige gebracht wird. Sie können ja versuchen, sich bei dem Mann zu entschuldigen, ich rate Ihnen aber gut, dem Mann kein Geld anzubieten, Beamtenbestechung ist kein Kavaliersdelikt. . Gefängnis bis zu fünf Jahren, Geldstrafe nur bei Milderungsgründen, die nach meiner Belehrung garantiert nicht einschlägig sind.
blickt den Wachtmeister an
Aber da stimmt doch irgendwas nicht, sagten Sie nicht, Herr von Oldendorff wollte auf das Gelände, oder so?