Beiträge von Jaroslav Wolf

    Werte Herren und Damen, ich Informiere hier, daß ich im Auftrag des Genossen Staatsratsvorsitzenden als Oberst im Staatsdienst und Volkskommissar diplomatische Kontakte knüpfen soll. Hierfür werde ich an den Genossen Volksminister Lew Trozkovski gerne berichten.

    Also, was ich so über die Währungen hier weis, ist nicht viel. Ich hab aber mal gehört, daß ganz früher in Silber bezahlt worden ist. Hier war wohl ein Pfund das Maß, was die Briten ja noch immer nützen. Da ein Pfund Silber meistens zu viel für viele Sachen war, wurde das Pfund mehrfach Mrkiert, so daß acht gleich grosse Teile des Pfunds da generiert wurden. Hierraus soll sich die Mark entwickelt haben.


    Tatsächlich wäre ich für den Rubel. Die Masobaltonische Währung wäre so bedeutsam.

    Für die Intelektuellen, die es komplexer mögen, wäre es der masobaltonische Volksrubel halt :)

    Für die korrekt denkenden Bänker wäre es der Rubel des Volkes von Masowien und Baltonien.

    Hier müsste man sich sowas wie $ oder € überlegen ... ich tendiere hier das & als Symbol zu nützen. Oben Baltonien als Kreis, unten Masowien als Kreis und Rausland als angegliedertes Andreaskreuz :D


    so, ich hänge die Datei mal gezippt an, zur Bearbeitung....

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    von mir aus eenfach nur Rubel, keen Mensch, nicht eenmal ick käme uff die Idee zusagen hier haste 100 "Rubel des Volkes von Masowien und Baltronien".

    Ihr Juten , in der Zeit bis ick dat ausjesprochen ist mein Jejenüwer samt seinen Waren verschwunden. Als entweder nur Rubel oder wir behalten die olle Bezeichnung.

    nun zu de Farben, das Jrün is janz schön, dat rotbraun ooch, aber dat pink, Nee Kinders, dann lieber een leuchtend rot.

    Jenosse Jeneral, wat wär et mit Pinkepinke statt dem Rubel?

    Oberst Wolf hat den Grundlagenvertrag mit seinem Staab einmal begutachtet und einen eigenen Vertrag aufgestellt. Mit dem Schriftstück geht er nun zum Volksminister für Äusseres und legt diesen vor.


    [brief]


    Grundlagen- und Völkerfreundschaftsvertrag

    zwischen der Androische Föderation und der Volksrepublik Masowien-Baltonien


    Präambel

    Alle Arbeiter, Bauern und Solldaten sind aufgerufen, zur Mehrung des gemeinsamen Wohlstandes, zusammen zu arbeiten und sich friedlich zusammen zu schliessen. Gemeinsam wollen wir die Zukunft unserer Kinder sichern und uns der Wohlfahrt der Menschheit widmen.


    Paragraph 1 - Diplomatische Anerkennung

    (1)Die Unterzeichnenden Völker erkennen sich gegenseitig mit diesem Grundlagen- und Völkerfreundschaftsvertrag als souveräne und freie Nationen an.

    (2)Die Unterzeichnenden Völker erkennen die gegenseitige Unverletzlichkeit der bestehenden Grenzen ihrer freien Völker an.

    (3)Die Unterzeichner bekennen sich zu den Sozialistisch-Kommunistischen Grundsätzen und wollen dem Wohl aller Arbeiter, Bauern und Soldaten dienen.


    Paragraph 2 - Botschaften

    (1)Die Unterzeichner beschließen den Austausch von Botschaftern und das Errichten von ständigen, diplomatischen Vertretungen.

    (2)Das Botschaftspersonal erhält diplomatische Immunität gemäß den hergebrachten völkerrechtlichen Grundsätzen sowie nationalem Recht.

    (3)Das Botschaftsgelände untersteht der Territorial- und Staatsgewalt des entsendenden Landes und ist in dessen Recht errichtet und bewirtschaftet..

    (4)Botschaftspersonal muss sich an das jeweilige nationale Recht des Gastlandes halten.

    (5)Die Verleihung des diplomatischen Privileges bedarf der Beurkundungen durch das Gastland. Bei Verlust des diplomatischen Privileges hat der oder die betreffende umgehend das Gastland zu verlassen. Das diplomatische Privileg erlischt dann nach verlassen des Gastlandes.


    Paragraph 3 - Gemeinsame und Paritetische Kommission (GePaKo)

    (1)Die Unterzeichnenden Völker errichten eine gemeinsame und paritätische Kommission zur besseren Absprache und Überwachung des Grundlagen- und Völkerfreundschaftsvertrages. Die Gemeinsame und Paritätische Kommission besteht aus den Staatsoberhäuptern der Unterzeichnenden Völker oder deren delegierten Vertretern zu gleichen Teilen. Delegiert werden kann, wer für die betreffenden Dinge fachliche Kenntnisse hat, aufgrund der Gewohnheit und des Rechtes des Entsendelandes. Jedoch sollen aus jeder unterzeichnenden Nation gleich viele Vertreter hierin entsanndt sein.

    (2)Den Vorsitz der Gemeinsamen und Paritätischen Kommission üben die Staatsoberhäupter, oder ein von ihnen deligierter Vertreter, im Wechsel aus. Hier soll ein sechsmonatiger Wechsel gute SItte sein.

    (3)Die Gemeinsame und Paretetische Kommission entscheidet über die Ausgestalltung des Grundlagen- und Völkerfreundschaftsvertrages gemeinsam in Zusatzprotokollen, die nach gemeinsamen Beschluss und eigener Unterzeichnung durch die Unterzeichnenden Völker gleiche Wirkung erlangen, wie dieser Grundlagen- und Völkerfreundschaftsvertrag. Die Zusatzprotokolle werden nach ratifizierung in den Unterzeichnenden Nationen Teil dieses Vertrages.


    Paragraph 4 - Grenzverkehr

    (1)Die Unterzeichnenden Völker verpflichten sich, dem Grenzverkehr keine übermässigen Hämmnisse entgegen zusetzen und diesen ordnungsgemäß und einvernehmlich zu regeln. Näheres wird in der Gemeinsamen und Paritätischen Kommision beschlossen und als Zusatzprotokoll an diesen Grundsatz- und Völkerfreundschaftsvertrag angehangen.

    (2)Die Unterzeichnenden Völker erkennen die Ausweisurkunden und persönlichen Dokumente des jeweils anderen als rechtmässige Reisedokumente an.


    Paragraph 5 - Innenpolitik

    (1)Die Unterzeichner unterstützen einander im Aufbau einer Sozialistischen Gesellschaft.

    (2)Die Unterzeichnenden Völker streben eine Zusammenarbeit der Polizei- und Justizbehörden zur Bekämpfung elementarer Verbrechen an. Näheres wird in der Gemeinsamen und Paritätischen Kommision beschlossen und als Zusatzprotokoll an diesen Grundsatz- und Völkerfreundschaftsvertrag angehangen.

    Paragraph 6 - Handel

    (1)Die Unterzeichnenden Völker streben eine wirtschaftliche Zusammenarbeit an. Näheres wird in der gemeinsamen und paritätischen Kommision beschlossen und als Zusatzprotokoll an diesen Grundsatz- und Völkerfreundschaftvertrag angehangen.

    (2)Die Unterzeichnenden Völker erkennen gegenseitig den Wert ihrer Währung an. Näheres wird in der gemeinsamen und paritätischen Kommision beschlossen und als Zusatzprotokoll an diesen Grundsatz- und Völkerfreundschaftvertrag angehangen.

    (3)Die Unterzeichnenden Völker streben nach gemeinsamen Normen und Bedingungen zur Erreichung der Vergleichbarkeit ihrer Güter und DIenstleistungen.

    Näheres soll in dem gemeinsamen und paritätischen Normungsausschuss beschlossen und soll als sepparater Vertrag über Maße und Normen festgeschrieben sein.


    Paragraph 7 - Schlussbestimmungen

    (1)Der Grundsatz- und Völkerfreundschaftvertrag tritt mit seiner Unterzeichnung durch die Staatsoberhäupter in Kraft.

    (2)Eine Änderung bedarf des gegenseitigen Einvernehmens.

    (3)Eine Auflösung dieses Grundsatz- und Völkerfreundschaftvertrags bedarf des gemeinsamen Willens aller Unterzeichnenden Nationen.

    (4)Eine unterzeichnende Nation kann den Vertrag auf eigenen Wunsch nur mit einer Frist von 3 Monaten verlassen.

    (5)Beitritt zu diesem Vertrag durch weitere, sozialistische oder kommunistische Nationen ist erwünscht und kann auf einstimmigen Beschluss in der Gemeinsamen und Paritätischen Kommission gewährt werden. Bei dem Beitritt sind durch die beitretende Nation zusätzlich zu diesem Grundsatz- und Völkerfreundschaftvertrag auch alle Zusatzprotokolle zu unterzeichnen.[/brief]

    [think]

    Fragt sich allerdings insgeheim doch: Haben wir denn so reine Druckfarben, um diese sagenhafte Farbintensität zu erreichen? [ ;) ]

    [/think]


    aber ist der Text nicht irgendwie etwas unpolitisch-konservativ? So ohne jede Betonung der revolutionären Tradition ..."

    Ja, wir sind ein moderner, sozialistischer Staat mit moderner Technik. Natürlich bekommen wir die Druckfarben hin. Der VEB Farben schafft das schon.

    Die Idee hier bei dem Text war, den Donkiismus in die Welt zu tragen. Es sind unverfängliche WOrte, die jeder Staat gut akzeptieren kann. Somit könnte auch der Volksrubel in der internationalen Welt akzeptiert werden. Wir transportieren hier dann ganz unterschwellig unsere Botschaft des Donkismus.


    Mit der Übersetzung ins Masowsche und Baltonische hab ich gerade noch meine Probleme ....

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    willkommen in der VowiKo Residenz der Demokratischen Räterepublik.


    aktuelle Themen:

    - Masowscher Rubel - beibehalten oder Neue Währung?

    Der Masowsche Rubel ist eine Währung aus der Königszeit. Unser Land ist vielfältiger und aussergewöhnlicher. Es verbindet Masowiener, Baltonen und Rhausländer in einzigartiger Weise. Der Volksminister möchte hier eine neue Währung einführen. Die neu Währung sollte die Moderne und Volksnähe und auch den Wert zeigen.

    - Masowsche-Balltonsche Wirtschaftslage, hier werden wir eine Volkszählung durchführen und den Bedarf ermitteln. Auf Grundlage dieser Tatsachen soll ein Fünfjahresplan im Nationalrat ausgearbeitet werden.

    - Ablösung der Masowschen Reichspost und überführung in eine moderne Volkspostbehörde.