Beiträge von Tadeusz Zagórski

    Ich stimme für die Partei/Fraktion/Gruppe [Związek Łagowskich Patriotów]


    Von den von mir zu verteilenden [35] Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. hinsichtlich der Wahl des stellvertretenden Abgeordnetenmarschalls entfallen


    • auf Enthaltungen [ ] Stimmen,
    • auf Ablehnung aller Kandidaten [ ] Stimmen,
    • auf Maciej Bienkowski [35] Stimmen,
    • auf Małgorzata Michalska [ ] Stimmen,
    • und auf Tomasz Jankowski [ ] Stimmen.


    Von den von mir zu verteilenden [35] Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. hinsichtlich der Wahl des Regierungsmarschalls entfallen,


    • auf Enthaltungen [ ] Stimmen,
    • auf Ablehnung aller Kandidaten [ ] Stimmen
    • auf Maria Nowak [ ] Stimmen,
    • auf Tadeusz Zagórski [35] Stimmen,
    • auf Małgorzata Michalska [ ] Stimmen,
    • und auf Tomasz Jankowski [ ] Stimmen.

    Ich überlege, wen ich wählen werde, beim letzten Mal habe ich ja die Grünen gewählt, aber die treten diesmal wohl nicht an... Sonst scheint die Umwelt wohl keinen so richtig zu interessieren...

    Wir als Związek Łagowskich Patriotów stehen natürlich für Umweltschutz, denn Umweltschutz ist Heimatschutz

    Szanowny Poseł Pawłowski,


    das Dollarzeichen ist ein Versehen, ich bitte den Vorsitzenden um Ersetzung durch ein Paragrafzeichen.


    Die Prüfungskommision ist notwendig um sicherzustellen dass niemand sich vor dem Wehrdienst drückt, wenn die Gründe stimmen ist der Ersatzdienst problemlos möglich.


    Schließlich und endlich ist es wenig überzeugend, nur von Männern einen Dienst zu verlangen, aber von Frauen aber nicht, das verletzt die Gleichbehandlung. Auch werden keine Bestimmungen für Härtefälle definiert, etwa wenn ein Wehrpflichtiger Unterhalt leisten muß.

    Regelungen für Unterhalt und ähnliches sind Teil Militärinterner Regularien und dass Frauen nicht zum Dienst verpflichtet werden, sollte selbstverständlich sein. Erste Aufgabe der Frau im Kriegsfall ist die Heimatfront


    Wie sieht es mit der Bezahlung der Ersatzdienstleistenden aus, müssen die ihren Unterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten und werden so praktisch in den Wehrdienst gedrängt?

    Die Bezahlung der Ersatzdienstleistenden richtet sich nach der Soldtabelle, ein Ersatzdienstleistender erhält also in etwa gleich viel wie ein Wehrdienstleistender, da Ersatzdienst nicht mit Versetzung einhergeht entfällt etwa der Fahrtkostenzuschuss zur Kaserne

    Szanowni Członkowie,

    das Militär ist Verteidiger und Schule der Nation zugleich. Wir haben die Wehrpflicht vor Jahren ausgesetzt, und das war ein Fehler. Die Streitkräfte lehren Disziplin, Anstand und helfen bei der Verteidigung. Wir können darauf nicht verzichten.

    Um der Verfassung zu entsprechen führen wir einen Ersatzdienst ein, der entsprechend möglich ist.

    Ich bitte um Zustimmung

    Pan Marszałek,

    die Regierung erbittet Aussprache und Abstimmung zu folgendem Gesetzesvorschlag


    Prawo poboru

    $1 Allgemeines

    (1) Dieses Gesetz regelt die Wehrpflicht in den königlichen Streitkräften.


    §2 Wehrdienst

    (1) Jeder männliche lagowische Staatsbürger ist mit erreichen der volljährigkeit bis zum erreichen des 35. Lebensjahres wehrpflichtig. Der Dienst dauert insgesamt 12 Monate, wovon 8 Monate im aktiven, und 4 Monate im reserve-Dienst zu leisten sind

    (2) Mit erreichen des 17. Lebensjahres ist jeder männliche lagowische Staatsbürger von den Wehrbehörden zu mustern, die Musterung entscheidet über die Tauglichkeit sowie die Art des Wehrdienstes.

    (3) Wehrpflichtige können Wunschverwendungen äußern, die letztliche Entscheidung obliegt der Behörde

    (4) Vorkenntnisse des Pflichtigen sind zu berücksichtigen


    §3 Ersatzdienst

    (1) Ein Wehrpflichtiger kann unter Angabe von Gründen, den aktiven Wehrdienst verweigern. Er ist in diesem Falle zum Ersatzdienst verpflichtet.

    (2) Der Ersatzdienst dauert 12 Monate, welche hintereinander abzuleisten sind. Er kann in sämtlichen sozialen und karitativen Einrichtungen geleistet werden.

    (3) Der Antrag auf Ersatzdienst ist von einer Kommission zu prüfen, die aus einem Psychologen, einem Offizier und einem Beamten des Wehramtes zusammengesetzt wird. Sie entscheidet nach einem persönlichen Gespräch über Zulassung zum Ersatzdienst.


    §4 Wehrbehörde

    (1) Dem Ministerium für nationale Verteidigung richtet ein Wehramt (Biuro wojskowe) ein. Dieses soll seinen Hauptsitz in Lipówka und Stellen in jedem Powiat haben

    (2) Dem Wehramt obliegt die Musterung, sowie die Verwendungsentscheidung

    (3) Das Wehramt spricht sich hierzu mit den Zuständigen Stellen der Streitkräfte ab, und ermittelt so den Verwendungsbedarf sowie die Vorraussetzungen


    §5 Besoldung

    (1) Wehrdienstleistende werden gemäß Soldtabelle der Streitkräfte besoldet


    §6 Abschließendes

    (1) Dieses Gesetz tritt nach Verabschiedung durch den Reichskongress und Unterzeichnung durch die Königin zum nächsten Tag in Kraft

    Szanowni Członkowie,

    Pan Marszałek,


    mit diesem Gesetz werden wir unsere Feiertage endlich gesetzlich regeln können. Aufgrund der Bedeutung des katholischen Christentums im Land ist es selbstverständlich dass diese Tage Eingang finden, genau wie der Tag der Juniverfassung und der Geburtstag des Monarchen. Weiterhin werden Ausnahmen von der Arbeitsruhe geregelt und einige Tage deren festlicher Charakter betont werden soll, lassen sich ebenfalls regeln.

    Ich bitte um Zustimmung