Beiträge von Arkadiusz Pawłowski

    Drückeberger sind nach meinem Sprachverständnis Leute, die es vorziehen, daß lieber andere sich in Gefahr begeben müssen, während sie selbst sich fein raushalten. "Heimatfrontler" können daher Drückeberger sein.


    Eine Gewissens- oder Gesinnungsprüfung will deshalb ergründen, ob jemand etwa zu pazifistisch ist. Aber eigentlich kann sie es nicht ergründen, sie testet nur die schauspielerischen Fähigkeiten. Man kann ja nicht sagen, ich schicke Ihnen jetzt ein Exekutionskommando, aber Sie bekommen zuerst eine Waffe, erschießen Sie die künftigen Angreifer, dann müssen Sie dienen, erschießen Sie sie nicht, dann müssen Sie es nicht, sind aber tot, oder so.

    Das wirft die Frage auf, wann die Gründe "stimmen"; sollte es nicht die Entscheidung jedes unserer Bürger sein, ob er sich für den Kriegsdienst ausbilden lassen möchte? Warum glauben Sie, daß sich zu viele "unpatriotisch" entscheiden würden? Ich sehe auch nicht, warum sich jemand drücken sollte. Wenn das so wäre, dann doch wohl, weil in unseren Streitkräften Mißstande und ein menschenunwürdiger Tonfall und Umgang mit Rekruten herrschen. Man sollte lieber das Demütigen und Anbrüllen von Soldaten unterbinden. Ob "Drückeberger" gute Soldaten werden, wäre die nächste Frage.


    Das ändert aber nichts daran, daß das Ableisten eines Dienstes eine Ungleichbehandlung darstellt. Warum führen Sie keinen nichtmilitärischen Dienst für Frauen ein, in dessen Rahmen dann vielleicht auch auf den Kriegsfall vorbereitet wird, etwa durch erste-Hilfe-Kurse?


    Wenn das (das Bezahlen der Ersatzdienstleistenden) so ist, sollte das im Gesetz festgeschrieben werden. Ein Gesetz, das das nicht bestimmt, werden wir jedenfalls nicht zustimmen.

    Ich beantrage eine Aussprache zu Art. 13 der Verfassung eingedenk der jüngsten Demonstrationen und der Existenz einer quasifaschistischen Partei mit Blick auf die Farge, ob die Bestimmungen hinreichend bestimmt und in einer gefestigten Demokratie wie der unseren noch zeitgemäß sind.

    Szanowni Członkowie!


    Zunächst einmal, ein technischer Hinweis, der erste Paragraph ist ein Dollarzeichen! Wenn Sie damit einräumen wollen, daß Sie das ganze aus wirtschaftlichen Gründen wollen, um sich billige Wehr- und Ersatzdienstleistende zu verschaffen, dann wären Sie zumindest ehrlich. Ansonsten: Wenn es nur einen Absatz gibt, braucht man auch nicht zu numerieren. Bei einigen Paragraphen gibt es aber erste Absätze, jedoch keine zweiten.


    Aber kommen wir zum Inhalt:


    Ich will in einer Hinsicht loben, Wehrdienst und Ersatzdienst sind gleich lang, eine Wahl des Ersatzdiensts diskriminiert also zeitlich nicht. Abzulehnen ist aber diese Prüfungskommission. Warum sollen unsere Bürger nicht frei entscheiden können?


    Schließlich und endlich ist es wenig überzeugend, nur von Männern einen Dienst zu verlangen, aber von Frauen aber nicht, das verletzt die Gleichbehandlung. Auch werden keine Bestimmungen für Härtefälle definiert, etwa wenn ein Wehrpflichtiger Unterhalt leisten muß.


    Wie sieht es mit der Bezahlung der Ersatzdienstleistenden aus, müssen die ihren Unterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten und werden so praktisch in den Wehrdienst gedrängt?