Bei einer konstruktiven Abwahl durch das Volk kann es nur einen Kandidaten geben, wenn mich nicht alles täuscht:
QuoteArt. 27 Abs. 4
Ebenso ist die Abberufung des Bürgermeisters durch Volksentscheid möglich, wenn sich wenigstens 50 Prozent der Stimmberechtigten daran beteiligen und gleichzeitig der vorgeschlagene Nachfolger die Mehrheit der Stimmen erhält.
Gibt da nur "Ja" oder "Nein". Die Bürgerschaft könnte ihn auch mit 2/3 abwählen, aber der Bürgermeister müßte die Bürgerschaft dazu wohl erst mal eröffnen.