Es benötigt gar keine Freigabe, da es bei uns in Wiedemünde nicht verboten ist, bisher sind ja nur die ganz harten Rauschmittel "verboten". In Anführungszeichen, denn wir haben kein Betäubungsmittelgesetz, sondern nur Art. Please login to see this link. worauf in Verbindung mit Stofflisten in Form von Verordnungen und Rechtsprechung die Verbote gestützt werden.
Art 128
Gemeingefährliche unvorsätzliche Verletzungen
Wer, ohne den Vorsatz zu verletzen, eine der im Art 125 unter Nummer 1 bezeichneten Handlungen begeht, insbesondre, wer Waaren, Nahrungsmittel oder zum öffentlichen Gebrauch dienende Gegenstände durch eine Beimischung, welche der Gesundheit Schaden bringen kann, mit dem Bewußtsein dieser Schädlichkeit verfälscht, oder solche verfälschte Gegenstände wissentlich absetzt, ist in dem Falle 2 des Art 125 mit Gefängniß von drei Monaten bis zu drei Jahren sonst mit Gefängniß bis zu sechs Monaten zu belegen.
Das ganze ist aber problematisch, denn die Gerichte bestrafen oft gar nicht, weil sie sagen, der Konsum von Drogen sei eine eigenverantwortliche Selbstschädigung, die Konsumenten wissen ja, worauf sie sich einlassen. Das ganze ist daher wackelig und nur in gewissen Konstellationen sicher wirksam. Aber wenn ich jetzt mal annehme, der Kunde ist weder ein Minderjähriger, noch schon beim Kauf berauscht, noch geistig etwas dürftig, noch wird er getäuscht oder er ist sichtlich abhängig oder psychisch am Ende; also wenn da ein nicht süchtiger Uniprofessor bei vollem Verstand und in guter Laune vom Dealer Heroin kauft und mal probieren will, passiert strafrechtlich mit gewisser Wahrscheinlichkeit wohl nichts. Die Strafen erfolgen dann wenn überhaupt, weil der Gewerbeschein fehlt, der logischerweise für's Dealen mit harten Drogen nicht ausgestellt wird und solche Sachen. Wirklich überblicken, was legal und illegal ist, tut im Moment ohnehin so richtig keiner.
Da unsere bisherige liberale Praxis, die auf Eigenverantwortung setzt, in Krisenzeiten meines Erachtens leider an Grenzen stößt, müssen, sollten wir jetzt aber vielleicht eben doch mal anfangen, das sauber in ein Gesetz zu packen.
Mir sei der Hinweis erlaubt, daß Wiedmünde als Hansestadt natürlich keine Tradition eines obrigkeitshörigen fürstlichen Polizeistaats hat und man daher seine liberalen Traditionen hochhält und sich mit Verboten schwerer tut.