Posts by Gesine Penningbüttel

    In der Sache der Wahl des Zweiten Bürgermeisters wird die Wahl eröffnet, sie dauert 4 Tage und damit bis zum


    Dienstag, den 17. September 2024

    11:32 Uhr






    Wahl zum Zweiten Bürgermeister



    Please login to see this link. für die die Stimme abgeben wird:

    Gesamtzahl der Stimmen in der Bürgerschaft:


    [_] Karl-Heinz Fedder

    [_] Gabriel Schirrmeister

    [_] Wilke Störtebecker

    [_] Enthaltung

    [_] Abwesend


    Bitte Zahl der Stimmen angeben, bei Null genügt Leerlassen, stimmen alle Abgeordneten der Liste für eine Option genügt ein Kreuz.




    Für die Wahl des Zweiten Präsidenten hat sich niemand gemeldet, da die Geschäftsordnung nach § 8 Abs. 6 S. 3 eine "automatische" Verlängerung um um 3 Tage vorsieht, können bis zum 15. September 2024 9:34 Uhr dafür Vorschläge gemacht werden. Kommt auch in dieser Zeit kein Vorschlag zustande, verlängert sich die Frist auf den 18., den 21., 24. usw. Ich weise jedoch darauf hin, daß die Geschäftsordnung das Amt des Zweiten Präsidenten vorsieht und ein mit nur einem Präsidenten besetztes Präsidium nicht alle Obliegenheiten ordnungsgemäß ausführen kann






    Liest von ihrem Tablet vor


    Die Please login to see this link. kam erst nachträglich zum bergischen Gesamtstaat hinzu. Über die genauen Umstände der Vollendung der bergischen Einheit gibt es anhaltenden Streit zwischen noraundrischen Nationalisten und den Befürwortern des bergischen Nationalstaates (die in den Wahlspruch der heutigen Republik "Ex partes tres concordia - Aus drei Teilen vereint" Noranda und nicht etwa Bergen-Hauptstadt einbezogen).

    Noranda ist für bergische Verhältnisse dünn(er) besiedelt und lebt vor allem vom Bergbau, der Industrie (gewissermaßen als das "Herz der bergischen Industrie"), aber auch der Seewirtschaft.

    Die Noraundis bilden die größte Nationale Minderheit Bergens und stehen überwiegend im Mittelpunkt der Diskussion dieses Themas, nicht zuletzt, weil sie sich selbst im Laufe der Jahrzehnte am wenigsten in den Verbund Bergens einfügen wollten und einige Gruppen teilweise sogar terroristische Aktivitäten unternahmen.

    Trotz zunehmender Gewährleistung der Selbstverwaltung insbesondere auch mit Blick auf die "norandrischen Befindlichkeiten" (so die Sichtweise vieler Vertreter des Zentralstaates) nutzten im Juli 2018 Separatisten die Gunst der Stunde einer Verfassungskrise und sagten sich einseitig von der Republik Bergen los. Die Folgen dieses weiterhin andauernden Abspaltungsversuches - den Bergen nicht anerkennt und sich des Dialogs mit dem daraus hervorgegangenen Regime, das Noranda faktisch kontrolliert - ergaben eine Staatskrise mit langer Lähmung der bergischen Staatsorgane.

    Obwohl die Folgen auf das tagtägliche Leben durch die Verwaltung und vor allem auch die Eigeninitiative von Wirtschaft und Bürgern in Grenzen gehalten wurden, sind die Auswirkungen noch längst nicht absehbar.

    VielenDank.


    Joa, also dann kämen wir zur Wahl des Zweiten Bürgermeisters und des Zweiten Präsidenten der Bürgerschaft.


    Gibt es dazu Vorschläge? Die Frist endet in 5 Tagen also am Donnerstag, den 13. September, 9:34 Uhr.


    Sie endet also nicht wie im Zivilrecht um 24:00.


    Kandidiert allerdings niemand, verlängert sei sich automatisch um 3 Tage. Das gilt aber natürlich für beide Ämter separat,denn wir wollen ja so schnell wie möglich jemanden wählen. Bei dem Präsidentenamt gibt es eine sachlogische Beschränkung auf Mitglieder der Bürgerschaft. Als zweiter Bürgermeister kommt dahingegen jeder wählbare männliche und weibliche Bürger der Stadt in Frage. Eine Kandidatur für beide Ämter zugleich ist daher möglich. Umstritten ist allerdings, ob ein Alter von 17 Jahren genügt, oder ob der Zweite Bürgermeister auch zumindest 30 sein muß, wie der erste Bürgermeister, es findet sich dazu keine explizite Regelung in der Verfassung und den Fall hat es noch nicht gegeben. Da ich das nicht entscheiden kann, sind auch Bürger zwischen 17 und 30 Jahren zugelassen, die Wahl könnte sich dann aber als ungültig erweisen.

    Es benötigt gar keine Freigabe, da es bei uns in Wiedemünde nicht verboten ist, bisher sind ja nur die ganz harten Rauschmittel "verboten". In Anführungszeichen, denn wir haben kein Betäubungsmittelgesetz, sondern nur Art. Please login to see this link. worauf in Verbindung mit Stofflisten in Form von Verordnungen und Rechtsprechung die Verbote gestützt werden.


    Art 128

    Gemeingefährliche unvorsätzliche Verletzungen


    Wer, ohne den Vorsatz zu verletzen, eine der im Art 125 unter Nummer 1 bezeichneten Handlungen begeht, insbesondre, wer Waaren, Nahrungsmittel oder zum öffentlichen Gebrauch dienende Gegenstände durch eine Beimischung, welche der Gesundheit Schaden bringen kann, mit dem Bewußtsein dieser Schädlichkeit verfälscht, oder solche verfälschte Gegenstände wissentlich absetzt, ist in dem Falle 2 des Art 125 mit Gefängniß von drei Monaten bis zu drei Jahren sonst mit Gefängniß bis zu sechs Monaten zu belegen.



    Das ganze ist aber problematisch, denn die Gerichte bestrafen oft gar nicht, weil sie sagen, der Konsum von Drogen sei eine eigenverantwortliche Selbstschädigung, die Konsumenten wissen ja, worauf sie sich einlassen. Das ganze ist daher wackelig und nur in gewissen Konstellationen sicher wirksam. Aber wenn ich jetzt mal annehme, der Kunde ist weder ein Minderjähriger, noch schon beim Kauf berauscht, noch geistig etwas dürftig, noch wird er getäuscht oder er ist sichtlich abhängig oder psychisch am Ende; also wenn da ein nicht süchtiger Uniprofessor bei vollem Verstand und in guter Laune vom Dealer Heroin kauft und mal probieren will, passiert strafrechtlich mit gewisser Wahrscheinlichkeit wohl nichts. Die Strafen erfolgen dann wenn überhaupt, weil der Gewerbeschein fehlt, der logischerweise für's Dealen mit harten Drogen nicht ausgestellt wird und solche Sachen. Wirklich überblicken, was legal und illegal ist, tut im Moment ohnehin so richtig keiner.


    Da unsere bisherige liberale Praxis, die auf Eigenverantwortung setzt, in Krisenzeiten meines Erachtens leider an Grenzen stößt, müssen, sollten wir jetzt aber vielleicht eben doch mal anfangen, das sauber in ein Gesetz zu packen.

    Sehe ich auch so, also das 14 eine von der Verfassung gedeckte Grenze sein dürfte, auch sollte man dann vielleicht drüber nachdenken, ein Ausschankverbot aller alkoholischen Getränke zu verfügen, wenn Minderjährige bereits sichtlich betrunken sind.


    Mit Rauschgift müßte ich mich auch mal erst richtig beschäftigen, habe ich nie genommen.

    Was die Verbote aus juristischer Sicht angeht müßte man das prüfen, wir brauchen, wenn es nicht verfassungswidrig sein soll einen rechtlichen Grund. Wir greifen ja in die nachstehenden Grundrechte ein, da muß es also Gründe geben, die das rechtfertigen, daß wir die Eltern bevormunden, den Verkauf verbieten usw. Das ist natürlich der Schutz der Volksgesundheit und die Öffentliche Sicherheit, Ordnung, Kriminalitätsvermeidung etc. Das muß aber verhältnismäßig bleiben.


    Quote

    Artikel 6 - Persönlichkeitsrechte und Menschenwürdeschutz

    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und nach Maßgabe der Gesetze frei.

    (2) Jeder Bürger hat Anspruch auf Selbstbestimmung und auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, sofern er nicht die Rechte anderer verletzt oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt.

    (3) Alle staatliche Gewalt ist dem Schutze der menschlichen Würde verpflichtet.


    Quote

    Artikel 12 - Schutz des Eigentums


    (1) Das Eigentum und das Erbrecht sind unverletzlich.

    (2) Das geistige Eigentum wird geschützt.

    (3) Eine Enteignung darf nur im zum Wohle der Allgemeinheit, aufgrund eines allgemeingültigen Gesetzes und nur aufgrund eines richterlichen Beschlusses und nur gegen gerechte und angemessene Entschädigung erfolgen.

    Quote

    Artikel 8 - Rechte aus der Bürgerschaft


    (1) Jeder Abkömmling eines Wiedemünder Bürgers hat die Staatsbürgerschaft der Freien Hansestadt von Geburt an inne. Dies gilt jedenfalls soweit er nicht eine andere Staatsbürgerschaft annimmt bzw. diese für ihn angenommen wird.

    (2) Jeder Bürger hat das Recht, sich im ganzen Staatsgebiet niederzulassen und eine erwerbsmäßige Tätigkeit aufzunehmen.


    Quote

    Artikel 14 - Rechte der Eltern und Schutz von Ehe und Familie


    (1) Die Erziehung der Kinder liegt in der Verantwortung der Eltern. Den Eltern darf das Erziehungsrecht nur aufgrund eines allgemein gültigen Gesetzes und auf richterliche Anordnung entzogen werden, wenn die Eltern versagen oder überfordert sind und das Wohl des Kindes dies erfordert.

    (2) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Staates.

    Gesine fällt fast die Kinnlade runter als sie Stimmen der Liberaldemokraten für die Chefin der Kommunisten sieht, "Geht's noch, Stimmen für eine kommunistische Putschistin, die für die Teilung der Stadt verantwortlich war!", denkt sie. Schon die konstituierende Sitzung hatte offenbar einen riesigem Eklat hervorgerufen.

    Den Komentar der Frau Rohloff verbitte ich mir, auf das Schärfste. Nicht jeder hat auf der einen oder andren Seite gestanden!

    Allerdings hätte man seinerzeit mich zum Bürgermeister gemacht ,würde jetz Ruhe zucht und Ordnung herrschen, wir hätte eine funktioniere Regierung.

    Das Arbeitsvolk würde arbeiten und das Bürgertum handeltreiben und unternehmen, so wie es immer war.

    Mit der absoluten Mehrheit in der Bürgerschaft vielleicht, aber ohne die kann keiner schalten und walten, wie er will.

    Zu diesem Zeitpunkt war der Anschlag uf Bürgermeister Steinbach aber auch noch nicht geschehen und daß alles in Ordnung sei, habe ich nie gesagt, ich habe nur die korische Dartellung im wesentlichen bestätigt, daß die Regierung einen Hilferuf an sie gerichet hatte, ds hat sie ja auch wirklich getan, weil die Kommunisten die Invasion planten nach dem etwas mißglückten Versuch durch Freiwillige aus bürgerlichem Umfeld die illegale Kommunistenherrschaft in Goodhoop gewaltsam wieder zu beenden.


    Was hätte ich tun sollen, die Koren und Marquardt beschimpfen, daß die vielleicht abezogen wären unter dem Druck der Weltöffentlichkeit und die Störtebecker und die Jablonska sich alles unter den Nagel gerissen hätten!?


    Daß Bürgermeister John Steinbach mit seinem Hilferuf eher richtig als falsch gehandelt hat, zeigt sich ja shon daran, daß wir jetzt wieder eine Demokratie mit freien Wahlen sind. Wenn den Kommunisten die ganze Stadt gehört hätte, wären wir jetzt alle kommunistisch unterdrückt! Klar, Steinbach hat große Fehler gemacht, aber am Ende war seine Entscheidung richtig und daß auf ihn gschossen würde und Marquardt die Macht übernehmen würde, konnte er nicht ahnen.


    Sieveking ist dann auch lieber in den Knast als sich Marquardt zu beugen, anders als ein Herr Jansen zum Beispiel, der jetzt bei einer neuen Partei ist. Man muß auch mal nach Fedders Schuld zw. derjenigen der Sozialdemokraten fragen, ich meine, wenn der sich nicht ausreichenden Kürzungen im Sozialbereich und bei der Privatisierung der Stadtwerke verweigert hätte, so wie jetzt bei den Koalitionsverhandlungen nichts rauszukommen scheint, dann wäre es vielleicht nie so weit gekommen.