Eine Abwehrorganisation gegen Kriminelle und Staatsfeinde, die unsere Stadt unsicher machen wollen.
Die Bürgerwehr soll da Nothilfe leisten wo Leute angegriffen werden. Nehmen Sie an, jemand soll überfallen werden, dann schlagen wir den Täter in die Flucht oder übergeben wir ihn der Polizei usw. ggf. leisten wir Staatsnothilfe, wenn jemand den Staat angreift und die regulären Kräfte können das nicht aufhalten, dann kommen wir als Verstärkung. Stellen Sie sich mal vor, die Kommunisten versuchen das Rathaus zu stürmen und die Polizei und die Stadtwehr ist unterlegen, dann kommen wir ins Spiel. Weil wer, wenn nicht die Bürger soll in so einer Situation noch helfen?
Mir kommt gerade, warum Du fragst: Nothilfe ist rechtssprachlich das gleiche wie Notwehr, wenn man Angriffe nicht von sich selbst sondern Dritten abwehrt.