Wie mittelalterlich..
Nun ja, das ergibt sich eben aus der Ehe, eine Frau die nicht verheiratet ist, kann ja selbst entscheiden, außerdem kann ein Gericht drüber entscheiden, ob der Mann ausreichend für den Unterhalt sorgt. Und was Sie vergessen, die Frau kann sich ja auch wieder scheiden lassen, das gibt es ja nur bei uns Protestanten, das Mittelalter kannte das nicht. Katholiken kennen das bis heute nicht. Nun ja und wissen Sie, unterstellen Sie mal die Frau will unbedingt und droht sich scheiden zu lassen... Naja...