Satzung der Kommunistischen Partei Chinopiens
vom 18. April 2012
Allgemeines
Artikel 1
Die Partei trägt den Namen Qín Gòngchǎndǎng (Kommunistische Partei Chinopiens).
Artikel 2
Der Sitz der Partei ist Huangzhou.
Artikel 3
Die Abkürzung lautet Qíngòng (KPC).
Ziele
Artikel 4
Die KPC ist eine kommunistische Partei der proletarischen und nichtproletarischen Massen, der Arbeiter, der Bauern sowie der Angehörigen der Intelligenz. Sie vertritt den durch den Großen Führer Wen Cheng Chang ersonnenen Sozialismus chinopischer Prägung, dessen Weg zum Kommunismus und die Volksmachtsideologie.
Artikel 5
Die KPC sieht als Ziel die allseitige Stärkung und Sicherung des chinopischen Sozialismus, den Aufbau des Kommunismus und die Einheit des Vaterlandes unter der Herrschaft der Volksmacht.
Organe
Artikel 6
Höchstes Organ der Partei ist der in angemessenen Abständen tagende Parteitag. Er wird von den Delegationen der Orts-, Kreis- und Präfekturverbände der Partei nach einem Modus beschickt, den das Zentralkomitee festlegt. Der Parteitag wird durch das Politbüro vorbereitet und vom Generalsekretär einberufen. Sofern die parteiliche Notwendigkeit nichts anderes erfordert, tagt er einmal im Jahr.
Artikel 7
Der Parteitag wählt die Mitglieder und Kandidaten des Zentralkomitees. Das Zentralkomitee tagt mindestens einmal in drei Monaten und stellt das höchste Entscheidungsgremium der Partei zwischen den Parteitagen dar. Die Kandidaten nehmen an den Sitzungen teil, sind aber nicht stimmberechtigt. Zwischen den Parteitagen entscheidet das Politbüro über die Aufnahme einzelner neuer Mitglieder und Kandidaten in das Zentralkomitee. Diese Entscheidung wird auf dem nächsten Parteitag einer demokratischen Überprüfung unterzogen.
Artikel 8
Das Zentralkomitee erwählt den Generalsekretär des Zentralkomitees, dessen Stellvertreter, das Sekretariat des Zentralkomitees sowie das Politbüro und dessen nicht stimmberechtigte Kandidaten, die Gewählten sollen aus seinen Reihen stammen oder sich durch sonstige herausragende Verdienste für die Partei auszeichnen.
Artikel 9
Der Generalsekretär leitet das Politbüro, dessen Mitglied er kraft Amtes ist, das Zentralkomitee sowie dessen Sekretariat. Dem Sekretariat des Zentralkomitees obliegt die Verwaltung des Parteiapparates.
Artikel 10
Das Politbüro trifft die Tagesentscheidungen, setzt die unteren Leitungsebenen der Partei ein, beschließt Vorschläge an Parteitag und Zentralkomitee und ist das höchste Entscheidungsgremium der Partei zwischen den Parteitagen bzw. den Sitzungen des Zentralkomitees.
Artikel 11
Politbüro und Zentralkomitee können jeweils Mitglieder ihrer Organe ausschließen, wenn sie sich nicht in das Kollektiv einfügen wollen und selbstsüchtig ihre eigenen Ziele verfolgen. Mitglieder des Sekretariates des Zentralkomitees und der Generalsekretär können durch das Zentralkomitee mit der Mehrheit seiner Mitglieder abgewählt werden.
Artikel 11a
Der Parteitag kann mit Zwei Dritteln seiner Stimmen die Abwahl von Mitgliedern der Leitungsebene der Partei beschließen, wenn diese ihren Aufgaben nicht mehr in parteidienlicher Weise gerecht werden.
Mitgliedschaft
Artikel 12
Mitglied kann ein jeder werden, der sich zu den Zielen der Partei bekennt, das 17. Lebensjahr vollendet hat und die nötige glühende Verehrung und den nötigen Respekt gegenüber den leitenden Funktionären besitzt.
Artikel 13
Die Parteimitgliedschaft endet durch Austritt oder Parteiausschluß. Ausgeschlossen durch das Zentralkomitee wird, wer sich nicht mit den Werten der Partei in Übereinstimmung befindet und dem Generalsekretär nicht die ihm gebührende Verehrung entgegenbringt.
Schlußbestimmungen
Artikel 14
Die Satzung der Partei kann auf dem Parteitag durch eine Zweidrittelmehrheit der Delegierten geändert werden, außerhalb der Parteitage auf Vorschlag des Politbüros durch einstimmigen Beschluß des Zentralkomitees. Änderungen durch das Zentralkomitee auf Vorschlag des Politbüros werden dem nächstfolgenden Parteitag zur demokratischen Legitimation vorgelegt.