Posts by Cord Sieveking

    Ja, bitte, Herr Kollege Haverkamp, Sie haben die Sitzung beantragt, sind vermutlich als Gesundheitssenator auch besser im Bilde als ich. Wobei der Herr Innensenator Fedder natürlich in dieser Frage auch Kompetenzen haben dürfte.


    Meine Dame, meine Herren!


    Ich trage mich mit dem Gedanken als eine meiner letzten Amtshandlungen vor den Wahlen einen Nordseerat auf den Weg zu bringen, wir, Korland, Masowien, Lagow, prinzipiell auch weitere Länder, der Sitz soll in unserer Stadt sein und werde das, wenn Sie nicht bessere Gegenargumente haben, demnächst der Bürgerschaft vorlegen, in der Hoffnung, daß sie dieses Vorhaben billige. Es geht nicht zuletzt darum Konflikte friedlich bezulegen, Fragen wie Küstengewässer und Nutzung der Häfen, Post- und Fernmeldewesen etc. zu regeln.

    Das sähe man sicher in Masowien-Baltonien wie auch in Korland gleichermaßen ungerne und würde uns ökonomisch noch mehr verinseln, auch darüber hinaus könnte es mancherorts nicht ankommen, ich glaube kaum, daß man beispielsweise in Andro oder Dreibürgen es lustig fände, wenn hier – sagen wir mal – Astor oder Albernia einen Truppenstützpunkt unterhielten. Mit Blick auf die eigentliche Frage müßte man das wohl mal ausloten, ob jemand bereit wäre, uns in ein Bündnis aufzunehmen und entsprechende Garantien abzugeben. Ob diese Partner dann allerdings im schlimmsten Falle für unsere Stadt einen Atomkrieg riskieren würden, erscheint mir dann aber doch recht fraglich, um ehrlich zu sein. Daher verfolge ich nach wie vor die Strategie, es uns mit unseren Nachbarn und weltweiten Handelspartnern von uns selbst und der unter unserer Flagge agierenden Kaufleute nicht zu verscherzen. Unsere Stadt ist am Ende nicht gegen eine Invasion einer Großmacht zu verteidigen, ohne, daß man einen Flächenbrand heraufbeschwört. Die Menschen in unserer Stadt profitieren ganz klar davon, wenn wir mit unseren Nachbarn so gut und friedlich zusammenleben als es überhaupt nur denkbar ist. Das betrifft die großen Leute gleichermaßen wie die kleinen.

    Ich wäre auch dafür, aber erst wenn dort wieder geordneter Verhältnisse herrsche heißt der Zar oder zumindest ein Präsident der kein elender Kommunist ist. so lange dieses Gesindel dort herrscht , keinerlei Beziehung , uns reicht schon die Bande in Masowien! Was diese Leute anrichten, haben wir alle leidvoll erfahren! Nein zu derzeitigen Beziehungsaufnahmen.

    Und dann boykottieren die uns und wir als Volk und und unsere Kaufleute sind von den dortigen Rohstoffen und Waren abgeschnitten!? Ihr Antikommunismus in allen Ehren,aber Großmächte zu ignorieren kann man sich als Volk von 200 Millionen leisten aber doch nicht als kleine Stadt mit 200.000 Einwohnern in einer ungünstigen Lage. Letzten Endes sind wir ja aus der Besatzung auch wieder mit Wahlen herausgekommen, was ich kaum für möglich gehalten hätte.

    Als Senator für Äußeres fällt das in meinen Kompetenzbereich. Ich wäre dafür mit Andro Beziehungen aufzunehmen, dies sollten wir aufgrund der geopolitischen Bedeutung Andros sowie so machen. Außerdem könnten wir dann wie sie gesagt haben in Koskau anfragen was diese über den Mann wissen

    Andro hat in verschiedenster Hinsicht Bedeutung, geopolitisch aber auch wirtschaftlich.


    Bei dem Mann müssen wir aber behutsam sein, es wäre durchaus möglich, daß Andrußland in den Fall verwickelt ist und der Mann ein Agent, der Rauschgifthandel von der Koskauer KP gesteuert. Ob das wahrscheinlich ist, will ich dahingestellt sein lassen.

    Meine Dame, meine Herren,


    in der Please login to see this link. auf Neujahr wurde ein ausländischer Bürger in seinem Haus im Villenviertel Rikstett aufgefunden. Nach polizeilichen Erkenntnissen wurden zwei Schüsse auf ihn abgegeben, davon einer tödlich. Das Opfer, das sich als Gastgeber betätigte, und seine Gäste feierten im Garten der Villa. Genauere Angaben, was vorgefallen ist, kann keiner machen, vielmehr soll er plötzlich tot gewesen sein.


    Der Schußkanal legt nahe, daß der Schuß aus erhöhter Position abgegeben wurde und über die Einfriedung des Hauses abgegeben wurde, beispielsweise aus einem der umliegenden Häuser oder von einer Straßenlaterne, einem Baum o.ä. Der Mann ist offiziell als androischer Staatsbürger gemeldet, hatte aber die Pässe zweier weiterer Staaten bei sich, bisher kann nicht mit Bestimmtheit gesagt werden, ob die Angaben stimmen, die er gemacht hat. Mit dem Regime in Koskau stand er offiziell jedenfalls nicht in Verbindung, sondern gab an Exilant und Opfer der Kommunisten dort zu sein.


    Der Mann ist offiziell im Im- und Exportgeschäft tätig und handelt mit Waren aus verschiedenen Staaten, darunter auch der Weiterverkauf vom Ausland ins Ausland, Umsätze sind vorhanden, aber die Polizei hat mehr als nur vage Hinweise, wonach er sich mit Geldwäsche und im Rauschgifthandel als Hintermann betätigt haben könnte.


    Was wir wissen, ist, daß der Mann mit einer korischen Militärpistole erschossen wurde, ob Korland in die Sache verwickelt ist, läßt sich jedoch noch nicht sagen, bzw. es fehlt vom Täter jede Spur. Die Gäste werden gerade überprüft, aber daß einer der Gäste der Täter ist liegt bisher nicht nahe, auch wenn man im Trubel einer Silvesternacht und verbreiteter Alkoholisierung darauf nicht geachtet haben wird, wer wo stand. Als die Schüsse fielen beobachteten die Gäste den Himmel bzw. zündeten selbst Pyrotechnik im Garten des Erschossenen. Villa und EDV-Gerät wird natürlich untersucht, aber sie sieht sich mit verschlüsselten Festplatten konfrontiert.


    Merkwürdigerweise hat uns jetzt ein SPlease login to see this link. erreicht, wo man um diplomatische Beziehungen ansucht, ob es einen Zusammenhang gibt, ist völlig offen. Jedenfalls verkompliziert der Vorfall das ganze etwas, gibt uns allerdings auch die Möglichkeit, in Koskau anzufragen, was über den Mann bekannt ist. Ob der Mann in Wahrheit ein Agent sein könnte, vermag ich nicht zu sagen.


    Abstimmung über das




    Suchtgift- und Rauschmittelgesetz


    der


    Freien Hansestadt Wiedemünde




    Name der Please login to see this link.: Bürgerliche Partei

    Zahl der Abgeordneten insgesamt: 12



    von den genannten stimmen mit, bzw. haben nicht teilgenommen:


    [12] Ja

    [_] Nein

    [_] Enthaltung



    [_] Keine Teilnahme


    Es bedarf wegen fortbestehenden Erörterungsbedarfs einer erneuten Lesung:


    [12] Ja

    [_] Nein

    [_] Enthaltung



    [_] Keine Teilnahme


    Please login to see this link.


    Gibt es hierzu Meinungen? Ich meine die Frage, ob die Erarbeitung des Völkerrechts in eine Konferenz ausgelagert werden soll, wie von Bergen gewünscht oder im Plenum der Vollversammlung erarbeitet werden soll, wie von Lagow gefordert. Daß unsere Stadt sich an der Erarbeitung beteiligen wird, setze ich voraus.

    Ich habe jedenfalls jetzt mit Schündler und Palaimas verhandelt, beide wären einverstanden,

    daß im neuen Jahr langsam mit dem Abzug begonnen wird und das dann zu einem noch zu bestimmenden Termin abgeschlossen sein soll.


    Schündler hat den Vorschlag aufs Tapet gebracht, daß wir von Korland Waffen und Befestigungen übernehmen könnten, soweit der Präsident von Korland keine Einwände hat, – gegen Bezahlung versteht sich. Ob Masowien und das auch anbieten würde, ist bisher nicht angesprochen, aber so könnten wir uns ggf. selbst ein wenig verteidigen.

    Ein Glück, daß man das endlich mal erkennt, daß die liberale Politik gescheitert ist und zwar total!


    Ähnlich wie auch für Mörder fordern wir die Todesstrafe für das Dealen mit Heroin, Kokain, Fentanyl und solches Zeugs für die Bandenchefs, 8 Jahre Zuchthaus ist zu teuer für solchen Abfall – Außerdem müssen auch Straßendealer, die mit diesen Drogen dealen hingerichtet werden, meist sind das eh irgendwelche Ausländer, die damit dealen, aber das spielt sowieso keine Rolle, Rübe ab!


    Bei Analage A werfe ich die Frage auf, ob Rauchopium, Kratom und Kath nicht fast ausschließlich von Fremden konsumiert werden? Chinopen, Neger, Orientalen.... Das kann doch im Grunde in Liste B. Wem es hier nicht gefällt, der kann ja ins Ausland gehen.

    Also ich darf schon sehr bitten: Die Todestrafe haben wir schon seit dem 19. Jahrhundert nicht mehr vollstreckt und für Dealer wäre das auch völlig unverhältnismäßig, es muß ja keiner von denen Drogen kaufen, das ist der große Unterschied zum Mörder!


    Gruppe B A enthalten Stoffe, die mit Alkohol, Tabak, Cannabis auf einem ähnlichen Niveau sind, aber in der Tat etwas weniger verbreitet, von daher die Überlegung sie von Leuten unter der Volljährigkeit fernzuhalten und öffentlich nicht bewerben zu dürfen. Für eine Ungleichbehandlung unterschiedlicher Gruppen sehe ich aber prinzipiell keinen Grund.

    Liebe Kolleg*innen,


    das ist mal wieder so menschenverachtend, was Herr Marquardt hier abzieht, daß man es kaum sich vorstellen kann. Wir Grünen finden es richtig, daß die Regierung strengere Kontrollen plant und dabei aber nicht mit der Brechstange anfängt alles zu verbieten und dabei auch kultursensibel ist.


    Ich muß aber sagen, uns fehlt zum einen sehr deutlich die Verankerung präventiver Maßnahmen wie Einbeziehung des Themas in den Schulunterricht oder Beratungsstellen und zum anderen ist die Politik bei Alkohol, Cannabis und Tabak sehr halbherzig. 14 bzw. gar kein Schutzalter bei Tabak ist nicht zeitgemäß und daß die Händler bei Minderjährigen keinen Anspruch auf Kaufpreiszahlung haben, wird auch nicht wirksam sein, weil die Jugendlichen es einfach von ihrem Taschengeld bezahlen und nicht verraten, wo sie es gekauft haben.

    Das ist ja alles gut und schön, aber wir haben nicht die Personaldecke, die Mittel und Experten, das alles zu veranstalten, außerdem kann man nicht von heute auf morgen, das Schutzalter für die meistkonsumierten Rausch- bzw. Genußmittel,von Null auf volljährig, oder was Ihnen da so vorschwebt, hochsetzen. Es gibt sicherlich auch zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich Präventionsangeboten verschreiben können - zumal das alles nicht wirklich in ein solches Gesetz gehört, sondern ein Gesetz über Prävention.


    In der Schule gehört das Thema natürlich in den Lehrplan, das wird sicher jetzt schon eine Role spielen. Es geht beim Schutzalter von Alkohol und Cannabis letztlich vor allem darum, akute Vergiftungen zu verhindern, Tabak ist in dieser Hinsicht eher ungefährlich. Es ist letztlich die Aufgabe der Eltern, ihre Kinder zu erziehen - bei Versagen gibt es ja schließlich durch das Gesetz jetzt noch einmal die festgeschriebene Möglichkeit, gegen Eltern einzuschreiten, die so etwas wie Alkoholismus oder Dauerkifferei zulassen. Aber gegen Eltern, die ihren Kindern sowieso alles geben, was sie wollen, ist man erst mal machtlos, bis es sichtbar wird. Eltern, die so wahnsinnig sind, daß sie ihre Kinder in den Alkoholismus abgleiten lassen, denen kommen SIe ganz sicher mit Abgabeverboten nicht bei.


    Es ist ja auch so, daß wir mit den liberalen Regelungen oder Nichtregelungen klar kamen, bis uns die Wirtschaftskrise erwischte, weil die Manschen in Wiedemünde eben wissen, was Eigenverantwortung bzw. Verantwortung für ihre Kinder ist. Wir sollten unsere Einwohner nicht für dümmer halten als sie sind.


    Und der fehlende Kaufpreisanspruch ist schon wirksam, wenn die Leute die Kassenzettel sammeln und einreichen, dann wird das richtig teuer für den Händler. Die Händler werden ziemlich sicher fragen, ob da eine Einverständniserklärung vorliegt und ab 14 ist man strafmündig, eine Urkundenfälschung hat also auch Konsequenzen!

    Werte Kollegen, liebe Bürger!


    Wir haben in der letzten Zeit leider große Problem mit Rauschgifthandel in der Stadt, insbesondere auch harten Drogen wie Heroin, Kokain und ganz neu Fentanyl, das sind Nachläufer des Staatsbankrotts, der Wirtschaftskrise und des Bürgerkriegs.

    Auch wenn unsere Wirtschaft sich wieder auf dem Pfad der Gesundung befindet, reichen die bisherigen Polizeiverordnungen und die Anwendung des § 125 des Strafgesetzbuches nicht mehr aus, wir brauchen eine härtere Rauschgiftpolitik, wollen aber in unserer liberalen Tradition gleichzeitig deswegen nicht Hand an die weichen Rauschmittel anlegen seien sie ganz traditionell wie Alkohol oder erst später gekommen. Wir haben allerdings auch jetzt ein Schutzalter für Alkohol und Cannabis von 14 Jahren und für die Stoffe der Anlage A von der Volljährigkeit bestimmt. Gleichzeitig entsteht ohne Einwilligung durch die Eltern bei Minderjährigen kein durchsetzbarer Kaufpreisanspruch und darüber hinaus haben wir auch festgeschrieben, daß wenn Eltern den Kindern zu große Freiräume geben, daß wir dann das Erziehungsrecht beschränken, daueralkoholisierte oder bekiffte usw. Jugendliche wird die Stadt nicht dulden.


    Wir haben auch – zum Teil recht drastische – Strafen etabliert, so werden die führenden Köpfe in Rauschgifthändlerbanden jetzt mit bis zu 8 Jahren Zuchthaus bestraft, das entspricht dem Strafmaß für Totschlag, wo vorher maximal drei Jahre Gefängnis möglich waren, überdies sind Einschränkungen und Werbeverbote erfolgt und die Stoffe der Anlage B sind auf Verkaufsstellen beschränkt in denen nur Volljährige Zugang haben, damit Kinder und Jugendliche damit nicht so ohne weiteres in Berührung kommen.


    Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Ihre Zustimmung.

    Ich beantrage folgendes Gesetz zu zu behandeln:




    Suchtgift- und Rauschmittelgesetz


    der


    Freien Hansestadt Wiedemünde


    Präambel: Dieses Gesetz dient dem Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen sowie der Prävention von schweren Gesundheitsschäden und Invalidität. Es regelt die Abgabe und den Ausschank von Rausch- und Betäubungsmitteln und Suchtstoffen außerhalb medizinischer Anwendungen und legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Umgang mit diesen Substanzen fest.


    § 1 - Geltungsbereich

    (1) Dieses Gesetz regelt Werbung für sowie die Abgabe und den Ausschank von Alkohol sowie Cannabis und trifft Bestimmungen Bestimmungen über Tabak und andere Rausch- und Suchtgiften nach den Anlagen A und B.


    § 2 – Werbung

    (1) Werbung für erlaubte Stoffe im Sinne des Gesetzes darf nicht irreführend sein und nach dem Stand der Wissenschaft allgemein anerkannte Gesundheitsgefahren in Abrede stellen, sie darf des weiteren keine unhaltbaren Versprechungen machen. Im Zweifel erteilt die zuständige Senatsstelle Auskunft.

    (2) Handelt es sich um Stoffe, deren Abgabe an Minderjährige verboten ist, darf öffentlich nicht dafür geworben werden. In diesen Fällen ist die Werbung auf Orte beschränkt, zu denen lediglich volljährige Personen zutritt haben.

    (3) Werbung, die sich durch ihre Aufmachung oder Ansprache einer solchen Zielgruppe erkennbar ausdrücklich an Minderjährige richtet, ist verboten. Dies gilt auch für Alkohol- , Cannabis- und Tabakwerbung.

    (4) Werbung im Umfeld von Schulen und Kindergärten und anderen Einrichtungen der Betreuung von Kindern und Jugendlichen ist untersagt, maßgeblich ist, ob die Werbung vom Gelände der Einrichtung aus mit bloßem Auge inhaltlich wahrnehmbar ist.

    (4) Werbung für verbotene Substanzen ist untersagt.



    § 2 - Alkohol und Cannabis

    (1) Die geschäftsmäßige Abgabe und der Ausschank von Alkohol und Cannabis an Personen unter 14 Jahren sind verboten.

    (2) Die Abgabe und der Ausschank von Alkohol an beim Erwerb bereits übermäßig berauschte Minderjährige ist verboten.

    (3) Für Cannabis gilt entsprechendes.


    § 4 – Geschäftsmäßige Abgabe von Tabak, Cannabis und Alkohol an Minderjährige

    (1) Liegt keine ausdrückliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten vor, solche Waren zu erwerben, besteht ein durchsetzbarer Anspruch auf Kaufpreiszahlung nicht.

    (2) Erklären die Erziehungsberechtigen mit dem erfolgten Kauf nicht einverstanden, ist der Kaufpreis unter Rückgabe der Ware – so weit sie noch vorhanden ist – zurückzuerstatten. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nicht.


    § 3 – Übrige Stoffe

    (1) Die geschäftsmäßige Abgabe und der Ausschank von Stoffen der Anlage A sind nur an volljährige Personen in konzessionierten Spezialgeschäften und Gaststätten zulässig zu denen Minderjährige keinen Zutritt haben.

    (2) Die Abgabe und der Ausschank von Stoffen nach Anlage B ist wegen starker Wirkungen und gesundheitsschädlicher Nebenwirkungen zu Konsumzwecken zum Schutze der Gesundheit und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verboten. Dies gilt auch für nichtkommerzielle Zwecke. Jede Produktion und Einfuhr ist nur mit Erlaubnis nach § 6 gestattet.

    (3) Der unbefugte Besitz von Stoffen der Gruppe B ist ebenfalls verboten.

    (4) Sonstige Stoffe mit berauschender, beruhigender oder bewußtseinsverändernder Wirkung, die weder in Anlage A noch Anlage B wörtlich auftauchen, sind so weit es sich nicht um schwache pflanzliche Beruhigungsmittel wie Baldrian, Melisse, Kamille, Passionsblume u.ä sind vor Inverkehrbringen dem Senat bzw. einer von diesem bestimmten Stelle anzuzeigen.

    (5) Keinen Beschränkungen in der Abgabe unterliegt Kaffee und Koffein.


    § 6 - Ausnahmen

    (1) Ausnahmen von den Bestimmungen dieses Gesetzes können nur in besonderen Fällen und unter strengen Auflagen durch die vom Senat damit beauftragte Behörde genehmigt werden.

    (2) Die Genehmigung ist schriftlich zu erteilen und muß die Gründe für die Ausnahme sowie die Auflagen klar festlegen. Beispielhaft sei die Verwendung zu medizinischen Zwecken auf ärztliche Verschreibung genannt.

    (3) Stoffe, die anerkannte Arzneimittel sind, können zweckgebunden, beispielsweise als Beruhigungsmittel oder Antidepressiva ärztlich verschrieben werden. Ein Mißbrauch dieser Ausnahme fällt unter die Bestimmungen von § 7 und die Bestimmungen des Strafgesetzbuches. Diese Stoffe sind in Krankenhäusern, Arztpraxen bei Tierärzten und in Apotheken unter Verschluß zu halten.


    § 7 - Strafen

    (1) Verstöße gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes werden mit Gefängnis von 3 Monaten bis zu 6 Jahren geahndet, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis 3 Monaten oder Geldstrafe, deren maximale Höhe sich an den Bestimmungen des Strafgesetzbuches bemißt.

    (2) Minder schwere Fälle sind regelmäßig bei Ersttätern, die nur geringe Mengen abgegeben haben anzunehmen, des weiteren bei geringfügigen Verletzungen der Altersgrenzen insbesondere wenn die Kaufabsicht nicht durch ein Anpreisen herbeigeführt wurde.

    (3) Bei bandenmäßiger Begehung steigt der Strafrahmen für die Anführer auf 1 bis 8 Jahre Gefängnis, im Falle des gewerbsmäßigen illegalen Handels mit Stoffen der Anlage B auf 1 bis 8 Jahre Zuchthaus.

    (4) Eine einmalige unentgeltliche Weitergabe von geringen Mengen von Stoffen der Anlage B zum persönlichen Gebrauch bleibt straffrei, soweit beide Personen in einem Näheverhältnis stehen und das betreffende Mittel als Arznei anerkannt ist.

    (5) Der bloße Besitz von Stoffen der Anlage B ist nur dann strafbar, wenn er zur unbefugten Weitergabe dient. Eine Absicht der Weitergabe wird vermutet, wenn sie sich aus den Umständen der Anschein ergibt. Maßgeblich sind beispielsweise die besessene Menge, das Verhalten in der Vergangenheit und der innere Wille, so weit er nach außen erkennbar ist.

    (6) Werden Bestimmungen dieses Gesetzes fahrlässig verletzt, kommen Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten in Frage. Bei besonders schwerer und wiederholter Fahrlässigkeit bis zu einem Jahr.

    (7) Eine weitergehende Strafbarkeit nach dem Strafgesetzbuch bleibt unberührt. Insbesondere dürfen Substanzen über die angebotene Substanz hinaus keine schädlichen Beimischungen i.S. von § 128 StGB enthalten. Beimischungen, die handelsüblich sind, wie Aromatisierungen, sind davon ausgenommen, im Zweifel hat sich der Verkäufer an die Innenbehörde zu wenden.

    (8) Standesrechtliche Maßnahmen und ein Verbot der Berufsausübung bzw. der gewerbsmäßigen Abgabe von Stoffen im Sinne dieses Gesetzes– so weit diese im Zusammenhang mit der Verletzung des Gesetzes steht - bleiben vorbehalten.

    (9) Verstöße gegen dieses Gesetz rechtfertigen regelmäßig die Ausweisung von Ausländern, es soll jedoch insbesondere bei minder schweren Fällen eine Abwägung (Vergleich mit der bisherigen Lebensführung) vorgenommen werden.


    § 8 – Besondere Maßnahmen zum Schutze von Kindern und Jugendlichen

    (1) Vernachlässigen Eltern ihre Erziehungs- und Fürsorgepflicht, indem sie Minderjährigen unmäßigen Konsum von Substanzen im Sinne dieses Gesetzes gestatten, kann ihr Erziehungsrecht beschränkt werden.

    (2) Eine Strafbarkeit wegen Unterlassens nach den Vorschriften des Strafgesetzbuches bleibt unberührt.


    § 8 - Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am 1. März 2025 in Kraft.



    Anlage A


    1. Rauchopium : Ohne Weiterverarbeitung zu Opioiden.
    2. Psychedelika (z. B. Psilocybin, LSD): Diese Substanzen haben in der Regel ein niedriges Suchtpotential.
    3. Kratom: Als vergleichsweise mildes Schmerzmittel und Stimulans verwendet.
    4. Kath, Cathinon: Coffeinähnliche aufputschende Wirkungen, jedoch stärker.




    Anlage B


    1. Stimulanzien
      1. Kokain: Hohe Suchtgefahr, kann zu schweren gesundheitlichen Problemen führen.
      2. Methamphetamin: Extrem hohes Suchtpotenzial und gravierende körperliche und psychische Folgen.
      3. Ecstasy (MDMA): Kann zu Dehydrierung, Überhitzung und psychischen Problemen führen.
    2. Opioide
      1. Heroin: Sehr hohes Suchtpotenzial, kann zu Überdosierungen und schweren gesundheitlichen Schäden führen.
      2. Verschreibungspflichtige Opioide (z. B. Oxycodon, Fentanyl): Hohe Suchtgefahr und Risiko von Überdosierungen.
    3. Benzodiazepine

      Diazepam (Valium), Lorazepam (Ativan): Hohe Abhängigkeitspotential, besonders in Kombination mit Alkohol.

    4. Barbiturate

      Schlaf- und Rauschmittel mit Todesgefahr bei Überdosierung

    5. Synthetische Drogen
      1. K2/Spice (synthetische Cannabinoide): Unvorhersehbare Wirkungen und potenziell gefährlich.
      2. Fentanyl und andere synthetische Opioide: Extrem starke Wirkung und mit hohem Risiko für Überdosierungen.
    6. Pilz- und Pflanzengifte

      Pilz- und Pflanzengifte wie die des Fliegenpilzes, die bei berauschender Wirkungen starke suchterzeugende oder gesundheitsschädliche Wirkungen haben, insbesondere Todesgefahr.

    Herr Fedder, Herr Neumann, sollten Sie mir bis morgen Abend nicht sagen, daß Sie Einwände haben oder weitere Bedenkzeit brauchen, werde ich das Gesetz am Sonnabend vor die Bürgerschaft bringen.

    SimOff:


    Die Senatoren haben laut Verfassung und Geschäftsordnung Rederecht. Wobei sich schon die Frage stellt, ob diese Vorschrift es deckt, daß Senatoren zu x-beliebigen Themen sprechen und nicht mehr dazu gedacht ist, daß sie es nutzen, um über Vorhaben, die in der Zuständigkeit ihres Ressorts liegen, zu sprechen. Als Senator für Gesunheit und Soziales ist das wohl nicht unmittelbar der Fachbereich des Senators Havercamp, sich über Rundfunkfragen zu äußern. Aber ich will es nicht festlegen und mit meiner ID Gesine Penningbüttel als Präsidentin die Linie fahren, daß Senatoren zu jedem Thema reden können; das müßten hypothetisch simOn wohl die Verfassungsrichter entscheiden.


    Im übrigen sei mir der Hinweis erlaubt, daß es hier nicht darum geht, ein Fernsehprogramm zu MACHEN, sondern das BEREITS STATTFINDENDE wieder mit der alten Technik aus dem 20. Jahrhundet auszustrahlen, damit es in Korland und Masowien leichter empfangen werden kann, wo man keine entsprechenden Geräte hat und nur mit ins Land geschmuggelter Technik das Programm empfangen könnte. Die Wiedemünder sind natürlich bereits mit allen möglichen inländischen und ausländischen Programmen versorgt, was Internet, Kabel, Satellit und digitales Antennenfernsehen, hergeben. (Jedenfalls wenn sie nicht zu einer verschwindenden Minderheit gehören, deren Fernsehempfangstechnik seit laanger Zeit nicht erneuert wurde.)


    RL ist es ja so, daß in Deutschland so so um die Jahrtausendwende begonnen wurde, Satelliten-, Kabel- und Antennenausstrahlung zu digitalisieren. Die Ellerbrok will die Ausstrahlung ZUSÄTZLICH über das davor genutzte und bis zur Krise in Wiedemünde noch PARALLEL betriebene Altsystem wieder in Betrieb vornehmen. Im Endeffekt richtet sich die angedachte Ausstrahlung quasi ausschließlich an Masowier und Koren, weil die Wiedemünder praktisch alle bereits über moderne Wege empfangen.