Antrag auf Änderung von Art. 13 der Verfassung durch die Progressive Liste (Verbot kommunistischer Parteien)

  • Hohes Haus!


    Die Fraktionschefin der Progressiven Liste Malgorzata Michalska beantragt folgende Änderung an der Verfassung, zunächst hat sie das Wort, dann ist das Wort für 96 Stunden frei, im übrigen verweise ich auf die Geschäftsordnung, was mögliche Anträge angeht.



    Änderungsgesetz zur Verfassung


    In Art. 13 der Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. in Nr. 1 die Worte "und Kommunismus" zu streichen.

  • Wir Sozialdemokraten sehen grundsätzlich eine Neuformulierung von Art. 13 als sinnvoll an, weil er Schwächen hat.


    Etwa ist nicht definiert, wer zu beurteilen hat, ob eine Partei verboten ist. Zum anderen sollte meines Erachtens die Parteigründung frei sein, Parteien, die aber bestimmte zu definierende Ziele verfolgen, müssen verboten werden können.


    Wir bekommen ja schon ein Problem, wenn eine Partei behauptet, sich nur auf die untotalitären Prinzipien berufen zu wollen.


    Aber das einfache Streichen - etwa der Kommunisten - wird dem Problem nicht gerecht. Wir brauchen einen neuen Weg, antidemokratische Parteien nachträglich auszusortieren. Die Unterstellung einer per se antidemokratischen Haltung ist nicht mehr zeitgemäß.


    Dieses Aussortieren sollte durch Gerichte erfolgen, die beurteilen, ob hinreichende Anhaltspunkte für eine antidemokratische Gesinnung bestehen.

  • Szanowni Członkowie,

    Wie demokratisch der Kommunismus ist, sieht man ja in Masowien und Xinhai

    Applaus der Fraktion

    Also da gibt es zumindest mal keine Kammer mit ererbten Mandaten oder ein Vetorecht der Königin.


    Beifall ihrer Fraktion


    Aber was interessiert uns in Lagow, was im Ausland ist? In Korland sind ja auch "Patrioten" an der Macht und man sieht, was das für eine Diktatur ist.

  • Die Diskussionszeit ist verstrichen, damit gehen wir jetzt zur Abstimmung über, die 72 Stunden währen wird, bitte stimmen Sie mit JA, NEIN, oder Enthaltung:


    Stimmabgabe für:

    Anzahl der Gesamtstimmen:


    Zahl der JA-Stimmen:

    Zahl der NEIN-Stimmen:

    Zahl der Enthaltungen:



  • Der Antrag wurde mit 9 zu 4 Stimmen bei 336 Absenzen mehrheitlich angenommen, auch die nötige Zweidrittelmehrheit wurde erzielt, ich kündige aber schon jetzt an, daß das Präsidium sich damit befassen wird. Das Problem ist nämlich, daß die Verfassung keine näheren Vorgaben macht, ob Zwei Dritel der Mitglieder oder Zwei Drittel der Anwesenden mit Ja stimmen müssen. Angesichts der minimalen Beteiligung an der Abstimmung, die uns als Demokraten alle beschämen muß, wirft sich die Frage nach der demokratischen Legitimation dieses verfassungsändernden Gesetzes auf.

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