Gesetzentwurf: Ustawa o produkcji edukacji bez |Gesetz über die Herstellung gewaltfreier Erziehung

  • Die Regierung beantragt die Aussprache zu folgendem Gesetzentwurf:


    Zuerst hat der Regierungsmarschall Maria Nowak das Wort, dann ist es für 96 Stunden frei und des schließt sich eine 72-stündige Abstimmungsphase an. Soweit Bedarf besteht, die Aussprachedauer zu verlängern oder Änderungsanträge bzw. Alternativvorschläge unterbreitet werden sollen, ist dies vor Ablauf der Aussprache kundzutun. Die Aussprache verlängert sich in den jeweiligen Fällen entsprechend der GO.



    Ustawa o produkcji edukacji bez przemocy

    Gesetz über die Herstellung gewaltfreier Erziehung


    § 1 - Grundlegendes

    Dieses Gesetz sichert die gewaltfreie Erziehung von Kindern und Jugendlichen


    § 2 - Verbotene Handlungen

    (1)Kinder dürfen nicht geschlagen oder anderweitig zum Zwecke der Erziehung erniedrigt werden

    (2) Das androhen solcher Erniedrigungen ist ebenfalls untersagt.


    § 3 - Elterliches Züchtigungsrecht

    Ein gewohnheitsrechtliche körperliches Züchtigungsrecht ist abgeschafft. Ein Berufen darauf als Rechtfertigungsgrund nicht möglich.


    § 4 - Strafmaß

    (1) Es gelten zur Festsetzung des Strafmaßes die Bestimmungen des Strafgesetzbuches zu den einschlägigen Delikten.


    §5 Abschließendes

    (1) Dieses Gesetz tritt nach Verabschiedung durch den Reichskongress und Unterzeichnung durch die Königin zum nächsten Tag in Kraft

  • Hohes Haus!


    Ich glaube, ich kann mir lange Ausführungen ersparen. Es ist wissenschaftlich erwiesen, daß körperliche Gewalt Kinder und Jugendliche einerseits traumatisiert und andererseits aber dazu führt, daß viele später selbst Gewalt gegen ihre eigenen Kinder anwenden, weil sie es eben so "gelernt" bzw. "erfahren" haben. Nur eine gesetzliche Klarstellung, daß Kinder und Jugendliche gewaltfrei aufwachsen sollen, kann einige Unverbesserliche aus der Zeit gefallene zur Räson bringen und das Berufen auf angeblich "ungeschriebene Rechtfertigungsgründe" beenden.

  • Hohes Haus ,

    wir lehnen den Antrag ab, denn er ist purer Unsinn!

    Niemand will das Kinder und Jugendlich misshandelt werden, das muss unter Strafe gestellt werden. jedoch eine ohrfeige, ein "arschvoll" hat noch niemandem geschadet.

    Früher nicht, heute nicht und auch in Zukunft nicht.

    Weshalb soll ein Lehrmeister, seinen unbotmäßigen Stift, Eltern ihr ungeratenes Kind nicht strafen?

    Man kann doch Eltern nicht vor Gericht zerren , welche ihr missratenes Kind den Hintern vertrimmten, weil es mit voller Absicht das gute Porzellan zerschmettert hat, oder einen Lehrherr der seinen Stift ohrfeigt weil jener , sagen wir ein Blech voller Kuchen im Backofen vergaß.

    Dieses Gesetz wiederspricht jeder Tradition und wäre purer Kommunismus.

  • So etwas Stumpfsinniges, Herr Radek.


    Es gibt dutzende andere Möglichkeiten zu strafen. Taschengeld kürzen, Entzug von Spielsachen oder Verbote im Hinblick auf Freizeitaktivitäten, Ersatz des Schadens. Körperlich seinen Ärger an Kindern auszulassen ist atavistisches Verhalten, primitiv und überflüssig.


    Wenn Kinder absichtlich das Familienporzellan zertrümmern, würde ich mich ohnehin fragen, ob ich nicht pädagogisch versagt habe. Für unachtsame Auszubildende gibt es den Weg der Abmahnung, zumal es lächerlich ist, für ein einziges Blech Kuchen gleich zuzuschlagen.

  • Ich muss dem Herrn Radek zustimmen.

    Will man uns, die Gutsbesitzer und Fabrikanten, vor Gericht zerren, zusammen mit unseren Verwaltern und Vorarbeitern, wenn jene unsere Untergebenen leicht maßregeln?

    Gegen einen Klaps auf den Allerwertesten oder einen Backenstreich hat niemand etwas einzuwenden, weshalb auch?

    Auch wir lehnen dieses Gesetzt ab.

  • Wenn Sie unmißerständlich klar machen, daß in Ihrem Unternehmen keine Rechtsverstöße geduldet werden, dann haben Sie auch nichts zu befürchten. Wenn Sie dahingegen natürlich solchen Handlungen mehr oder weniger Vorschub leisten, dann sieht die Sache ebenso natürlich möglicherweise anders aus.

  • Das Problem, das ich hier sehe ist, daß man sich in die Erziehungsfreiheit und in die Familien einmischt, "körperliche Züchtigung ist auch etwas schwammig. Ist der sachte Klaps auf den Po oder ein Schlag auf die Finger, weil das Kind in den Pudding greifen will, auch schon erfaßt) Wenn ja sehe ich ich mich eher auf der Seite Enthaltung/Ablehnung, wobei ich da aber bei uns keinen "Fraktionszwang" sehe, den praktizieren wir als Liberale ohnehin nicht. Daß aber Gewalttätigkeit gegen Kinder wie das verdreschen mit Rohrstöcken oder dem Ledergürtel nicht geduldet werden kann, sollte außer Zweifel stehen. Aber ich fürchte hier eine Kriminalisierung schon vergleichsweise unerheblicher fast Reflexartiger Handlungen durch die weite Fassung.

  • Die Diskussionszeit ist verstrichen, damit gehen wir jetzt zur Abstimmung über, die 72 Stunden währen wird, bitte stimmen Sie mit JA, NEIN, oder Enthaltung:


    Stimmabgabe für:

    Anzahl der Gesamtstimmen:


    Zahl der JA-Stimmen:

    Zahl der NEIN-Stimmen:

    Zahl der Enthaltungen:



  • SimOff:


    Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen, daß auf den Stimmzetteln ist der Listenname und die Zahl der Gesamtstimmen anzugeben ist, ich behalte mir vor, entsprechende Stimmabgaben als ungültig zu werten bzw. mit Marvin Rücksprache zu nehmen. Die Abgaben sollen nach meinem Dafürhalten für Leser und spätere Threadarchäologen ohne weiteres zuordenbar sein. Wobei mir die Benutzung der Stimmzettel relativ egal ist, wer mag , kann etwa auch schreiben


    Zitat

    Regenbogenpartei, alle 95 Ja.

  • Das Auszählungsergebnis bringt folgendes zu Tage:


    201 JA-Stimmen, 143 NEIN-Stimmen und 6 Enthaltungen von 350 anwesenden Abgeordneten, womit wir vollzählig waren.


    Damit ist es durch das Volkshaus angenommen worden und ist als nächstes von der Ständekammer zu behandeln.


    Ich weise jedoch darauf hin, daß den Übermittlungen der Chlopskie und der PiW immer noch die Angabe der Gesamtstimmenzahl fehlt und bitte das bei zukünftigen Wahlen und Abstimmungen kundzutun. Natürlich kann ich rechnen, aber unsere Bürger haben wohl ein Recht darauf zu sehen, ob auch alle Abgeordneten abgestimmt haben, oder ob von 50 sich vielleicht nur 30 beteiligt haben, verteilt auf 23 Nein, 4 Ja und 3 Enthaltungen zum Beispiel, während 20 es sich zuhause gemütlich gemacht hatten.

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