Antrag auf Verfassungsänderung durch die progressive Liste

  • Die Progressive Liste beantragt die Änderung der Verfassung mit folgendem Antrag:




    Änderungsgesetz zur Verfassung


    In Art. 58 der Bitte melden Sie sich an, um diesen Link zu sehen. ist Nr. 7 mit folgendem Wortlaut einzufügen.


    7. Die Wahl ist so zu organisieren, daß jeder Abgeordnete einen Wahlkreis vertritt. Unterstützen 10% oder mehr der Wahlberechtigten eine Neuwahl des jeweiligen Abgeordneten, ist eine erneute Wahl durchzuführen.


    Zunächst hat ein Vetreter der progressiven Liste das Wort, danach ist das Wort für 96 Stunden frei. Anträge auf Verlängerung der Diskussionsdauer sind im Bedarfsfall gemäß der Geschäftsordnung vor Ablauf dieser Frist zu stellen. Ich weise weiter drauf hin, daß Änderungsanträge dazu führen, daß frühestens 72 Stunden nach dem letzten Änderungsantrag abgestimmt wird.

  • Also die Sache ist eigentlich klar wie Klosbrühe, viel zu viele Abgeordnete versprechen und versprechen, halten dann aber nicht was sie versprechen oder machen das Gegenteil davon. Daher wollen wir einAbwahlrecht für Abgeordnete, die nicht machen, was ihre Wähler wollen. Jetzt können unsere Super- und Spezialdemokraten hier mal zeigen, wie demokratisch sie sind.

  • Szanowni Członkowie,

    anders als behauptet, wäre dieser Antrag eher Demokratieschädigend. Die Stimmen derer, deren Kandidat nicht gewählt werden, verfallen, was bei unserem momentanem Listenwahlrecht nicht der Fall ist. Wir lehnen diesen Entwurf daher ab

  • Szanowni Członkowie,


    das ganze ist ersichtlich reiner Populismus, wie das mit der Demokratie bei den Kommunisten aussieht, das kann man ja "drüben" in Masowein bestaunen.


    Aber ich bin der Idee prinzipiell nicht ganz abgeneigt, weil sie doch der Idee des Leistungsprinzips nahesteht. Allerdings ist da ein entscheidender Haken, er greift in die Gewissensfreiheit der Abgeordneten ein und öffnet populistischem freiheitsfeindlichen Abstimmverhalten Tür und Tor, man denke an eine Serie von Morden oder Betrug im großen Stil, der den Volkszorn hochkochen läßt.


    Die Gewissensfreiheit ist entscheidend, denken wir nur an die Todesstrafe. Wo würde das hinführen, wenn ein Abgeordneter hier, um seinen Sessel zu wahren, nach Stimmungen entscheiden müßte, oder wenn es um irgendwelche Subventionen geht, um marode Unternehmen zu retten und so. Es würden zunehmend populistische Entscheidungen getroffen, um Kowalski von nebenan zu gefallen.


    Der Weg muß ein anderer sein, Volksbefragungen und Volksentscheide nach ausreichender öffentlicher und parlamentarischer Debatte sollten hie und da korrigierend wirken, so könnte auch ein arbeitsunfähiges Parlament aufgelöst werden.


    Das Problem mit der Repräsentativität hat der Kollege Zagorski schon angesprochen.

  • Ich sehe das ähnlich, durch diese Bestimmung würde es einerseits zu einer Verzerrung des Wählerwillens kommen, darüberhinaus ist jede Stimmabgabe eine Gewissensentscheidung. Ich sehe mögliche Lösungen ebenfalls eher in direktdemokratischen Ansätzen.

  • Die Diskussionszeit ist verstrichen, damit gehen wir jetzt zur Abstimmung über, die 72 Stunden währen wird, bitte stimmen Sie mit JA, NEIN, oder Enthaltung:


    Stimmabgabe für:

    Anzahl der Gesamtstimmen:


    Zahl der JA-Stimmen:

    Zahl der NEIN-Stimmen:

    Zahl der Enthaltungen:



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