Sitzung zum Gesetz über die Gewährung von Kindergeld

  • Meine sehr geehrten Damen und Herren!


    Ich lege Ihnen hiermit das durch das Kabinett erarbeitete Gesetz über die Gewährung eines Kindergeldes vor. Die Regierung ist zum Schluß gekommen, daß es uns ein besnderes Anliegen sein sollte, Familien bei der Aufzucht der Kinder zu unterstützen. Daher ist in dem folgenden Gesetzentwurfe ein Kindergeld von 15 Talern vom zweiten Kinde ab vorgesehen, auch eine in Geld dotierte Auszeichnung kinderreicher korischer Mütter geht damit einher.


    Die Aussprache währt 96 Stunden, anschließend gehen wir zur Abstimmung über - ich hoffe schon jetzt auf ihre möglichst umfangreiche Unterstützung.








    Gesetz über die Gewährung von Kindergeld



    §1 - Berechtigtenkreis



    (1) Korischen Familien wird durch die Familienausgleichskassen der Berufsstände zur Förderung der Kinder und der Jugend vom zweiten Kinde ab ein monatliches Kindergeld von 15 Talern je Kind gewährt, die Auszahlung geschieht bei ehelich geborenen Kindern grundsätzlich an den Vater des Kindes, der entsprechend den zivilrechtlichen Bestimmungen auch über die Verwendung entscheidet. Ein Antrag ist für die Begründung des Anspruchs nicht erforderlich, eine rückwirkende Zahlung bei Unterlassen der Mitteilung an die zuständigen Stellen findet jedoch nicht statt.

    (2) Unter Familie im Sinne dieses Gesetzes ist die durch Ehe zusammengeschlossene Gemeinschaft aus Vater, Mutter und Kindern zu verstehen.

    (3) Ein zweites Kind ist im Grundsatz vorhanden, wenn in der Ehe zwei oder mehr Kinder gezeugt wurden. Dabei werden auch die angenommenen Kinder als solche der Familie betrachtet, ebenso Kinder aus vorangegangenen Ehen, deren Sorgerecht bei einem der beiden Ehegatten liegt, soweit sie in der Familie leben oder zuletzt gelebt haben. Ersatzweise berechtigt, daß der einer der Ehegatten unter regelmäßiger Erfüllung seiner Unterhaltspflichten Vater von mehr als einem Kind ist. Dabei bleiben jedoch in jedem Fall die Kinder unberücksichtigt, die aus von den Berechtigten zu vertretenden Gründen dauerhaft in Einrichtungen der Jugendfürsorge oder in Pflegschaft aufwachsen bzw. bereits aufgewachsen sind. Soweit diese Unterbringung nur von vergleichsweise unerheblicher Dauer war, entscheidet die Behörde nach billigem Ermessen.

    (4) Verstirbt der Familienvorstand tritt die überlebende Gattin mit allen rechten udn Pflichten an seine Stelle, dabei bleiben vom dem männlichen Gatten herwachsende Anspruchtstatbestände erhalten.

    (5) Ist ausnahmsweise trotz bestehender Ehe innerhalb dieser die Mutter sorgebrechtigt, tritt sie als Antragsberechtigte an die Stelle des Vaters

    (6) Mütter unehelich geborener Kinder oder geschiedene Mütter und Väter, die über das Sorgerecht verfügen, können das Kindergeld ebenfalls in gleicher Weise in Anspruch nehmen soweit ihr Lebenswandel dem nicht entgegensteht.

    (7) Ersatzweise kann das Kindergeld durch einen gesetzlichen Vormund beantragt und verwaltet werden.

    (8) Durch die berufsständische Organisation sind Nichterwerbstätige von der Gewährung durch die berufsständischen Ausgleichskassen ausgeschlossen. Bei diesen ist jedoch in dem Falle, daß Sie durch die Krankenkassen, Arbeitslosenversicherung bzw. Fürsorgekassen unterstützt werden, der zusätzliche Bedarf für die Kindesaufzucht angemessen zu berücksichtigen.

    (9) Ebenso sind Beamten ausgenommen, für sie werden vergleichbare Leistungen im Rahmen ihrer Besoldung erbracht.




    §2 - Verwendung des Kindergeldes



    (1) Das Kindergeld ist zum Wohle des Kindes zu verwenden. Unter diesem ist seine geistiges, seelisches, sittliches und körperliches Wohlergehen zu verstehen, auch für die Wohn- oder Bettstatt, die Bekleidung, Schultaschen u.ä. Sachzwecke. Letztlich alles, was das Wohlergehen und die künftige Stellung des heranwachsenden jungen Menschen im Leben verbessern kann.

    (2) Es steht den Eltern frei, dieses Geld für größere Anschaffungen für den Zögling anzusparen.

    (3) Das Kindergeld ist kein Elterngeld, der Betrag ist voll und ganz für die Unterhalt des Kindes aufzuwenden. Darüber hinausgehende Aufwendungen aus eigenen Mitteln für das Kind sind in der Höhe zu tätigen, wie es der Berechtigte nach seinem Stand und seinen wirtschaftlichen Verhältnissen für angemessen halten darf.

    (4) Es steht den Berechtigten jedoch frei, künftig einen höheren Teil des eigenen Einkommens für Zwecke der Eltern zu verwenden, soweit das Kindergeld als Solches den Kindern voll zu gute kommt und der eigene Beitrag zum Unterhalt angemessen bleibt.



    §3 - Auszahlung des Kindergeldes



    (1) Das Kindergeld wird von den berufsständischen Vereinigungen am ersten des Monats mittels Postanweisung an die Erziehungsberechtigten ausgezahlt bis das Kind über ein eigenes Einkommen verfügt, höchstens aber jedoch bis zum 20. Lebensjahre.

    (2) Ein Eigenes Einkommen liegt dann vor, wenn das Einkommen des Kindes im Monat 40 Taler übersteigt. Dabei wird bei einem Einkommen ab 26 Taler je angefangenen vollen Taler um einen vollen Taler gekürzt.



    § 4 - Zweckwidrige Verwendung; Rückforderung



    (1) Kindergeld, das ohne Berechtigung bezogen oder zweckwidrig verwendet wurde, kann zurückverlangt werden, jedoch im zweiten Falle nicht in solcher Weise, daß es sich zwangsläufig zu Lasten der Zöglinge auswirkt. Ggf. ist die Rückzahlung zu stunden oder in Raten anzusetzen.

    (2) Die einschlägigen Regelungen des Strafgesetzbuches über Betrug und Untreue bleiben unberührt.



    § 5 - Ehrung der Mütter



    (1) Zur Ehrung der Verdienste der korischen Mutter um die Zukunft des Vaterlands werden Mutterurkunden durch das Ministerium für Volkswohlfahrt verliehen und zwar:

    • dritter Klasse - ab dem vierten ehelich geborenen Kinde
    • zweiter Klasse - ab dem sechsten ehelich geborenen Kinde
    • erster Klasse - ab dem achten ehelich geborenen Kinde

    (2) Die Ehrungen sind mit einmaligen Zahlungen in Gelde dotiert:

    • dritter Klasse mit fünfundzwanzig Talern
    • zweiter Klasse mit fünfzig Talern
    • erster Klasse mit hundert Talern

    Die Geldprämien werden bei der Geburt des jeweiligen Kindes ausgezahlt. Über rückwirkende Auszahlungen für vor dem Inkraftreten des Gesetzes Geborene entscheidet die Korische Regierung mit Rücksicht auf die Kassenlage.

    (3) Eine Auszeichnung nicht, wenn die betreffende Person schlecht beleumundet ist oder ihren Erzeihungspflichten bisher nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.


    § 6 - Erbringung der Mittel


    (1) Die Aufbringung der laufende Mittel geschieht zu Vier Fünfteln aus den Beiträgen der Angehörigen der Berufstände, wobei die Kassen einen Ausgleich untereinander durchführen. Dabei zahlt jeder Erwerbstätige den dafür erforderlichen Vomhundertsatz , wenigstens jedoch einen, höchstens 5000 Taler im Monat. Die restlichen ein Fünftel werden aus allgemeinen Steuermitteln erbracht.

    (2) Berechtigte, die als Alters- oder Invalidenrentner nicht mehr berufstätig sind, werden entsprechend ihrer letzten Beschäftigung behandelt, sind jedoch von der Beitragspflicht entbunden.

    (3) Für den Ausgleich zwischen den Berufsständen wird eine Hauptkasse gebildet, deren Vorstand aus den dahin entsandten Vertretern der Berufsstände und einem Direktor, den das Ministerium für Volkswohlfahrt benennt.



    § 7 - Schlußbestimmungen und Inkraftretem


    (1) Dieses Gesetz tritt mit seiner Ausfertigung und Verkündung in Kraft.

    (2) Der Praktische Auszahlungsbeginn liegt in dem nächstmöglichen Kalendermonat, in dem die Kassen dazu organisatorisch in der Lage sind.

  • Ein jüngerer Abgeordneter der VF


    Verzeihen Sie, Herr Kanzler, aber das Kindergeld scheint mir doch so eine Art "Beihilfe". Wäre es da nicht einfacher, wenn man auf de Zahl der im Huashalt lebenden Kinder abstellen würde als die Zahl der Geburten? Zumal sich mir da mit Blick auf die Zurechnungsregeln für irreguläre Kindereinige Probleme zu ergeben scheinen. Es scheint mir absehbar, daß das zu einem erheblichen Maß an Bürokratie in Zweifelsfällen führen wird.Die Leute stellen Anträge bei den Behörden und wenn Kinder nicht anerkannt werden, dann wird es losgehen mit Eingaben und Widersprüchen an die Behörden und die Beamten müssen die Schreiben alle lesen.

  • Man könnte meinen Sie fürchten das selbst bearbeiten zu müssen. Sie arbeiten wohl bei einer der Kassen der Beufsstände?


    lachte


    Nein aber mal im Ernst. Die Regierung hat sich dabei durchaus etwas gedacht. Wir wollen nicht nur leisten, weil zur gleichen Zeit zwei Kinder zu versorgen sind, sondern durchaus auch die Gesamtzahl der insgesamt zu versorgenden bzw. versorgtenKinder berücksichtigen. Sicher ist die Zeit in der mehrere Kinder auf einmal zu versorgen sind die belastendste, aber wir wollen würdigen, daß bereits die Kosten für das erste Kind angefallen sind. Insofern wäre eine alleinige Betrachtung der im Haushalt lebenden Kinder unzureichend.


    Im übrigen könnte sich ja auch die Frage stellen, wann ein Kind wirklich im Haushalt lebt usw. Und man muß wohl auch sagen, daß man Bürokratie meist nur um den Preis verhindern kann, daß man die einfachste aber nicht die sachgerechteste Lösung wählt.Das Einfachste wäre sicher auch gewesen, bei dem Versuch Nordhanars und zu annektieren einfach die Hände in den Schoß zu legen, aber das wäre fatal gewesen. Dadurch, daß wir Widerstand geleistet haben, wurde die Krake zerstört. Und hier braucht es der guten Sache wegen eben vielleicht etwas Bürokratie.

  • Landkammerpräsident Abromeit eröffnet die Abstimmung (72 Std. Dauer), er zählt:




    A)Abgeordnete der Vaterländischen Front:

    von 100 sind 87 JA - 10 NEIN - 3 ENTHALTUNG

    die 7 Nein-Stimmen kommen sowohl von erzkonservativen Gegnern eines Kindergeldes aber auch von weiblichen Abgeordneten, die ein Mitbestimmungsrecht für die Frauen beanspruchen, manchen aus dem linken Flügel erscheint es auch unzureichend


    B) Abgeordnete der Stände


    Evangelische Kirche:

    von 40 sind 30 JA, 6 NEIN, 4 ENTHALTUNG

    Die Nein-Stimmen gehen großteils auf Gegner staatlich institutionalisierter Nächstenliebe zurück


    Katholische Kirche:


    von 5 sind 2 JA, 2 NEIN, 1 Enthaltung


    offenbar hatten sich die Katholiken großteils an dem Wort Scheidung gestört, die es bei den Katholiken ja nur ganz ausnahmsweise gibt


    Korischer Nährstand:

    von 25 sind 18 JA, 5 NEIN, 2 ENTHALTUNG

    Nein-Stimmen vor allem wieder von den Altkonservativen


    Verband der Freien Berufe:

    von 5 sind 3 JA, 1 NEIN, 1 ENTHALTUNG


    Bund der Arbeit:

    von 35 sind 27 JA, 3 NEIN, 5 ENTHALTUNG

    Nein/Enthaltung vor allem weil nicht modern/großzügig genug


    Bund für Nationale Wohlfahrt:

    von 30 sind 24 JA, 2 NEIN, 4 ENTHALTUNG

    linksgerichtete Motive für Nein





    Es fehlen noch:


    Bund für Handlung und Gewerbe: (Simulation durch Oldendorff Sen.)


    35 Abgeordnete


    Berufsbeamten und Militärangehörige: (Simulation durch Marvin )


    25 Abgeordnete

  • Ich stelle hiermit fest, daß von 300 Abgeordneten 209 für den Antrag, 31 gegen den Antrag und 25 für Enthaltung gestimmt haben, die 35 Abgeordneten für Handel und Gewerbe haben keine Erklärung abgegeben. Damit ist der Antrag angenommen.


    Ich muß schon sagen, daß ein ganzer Stand einfach keine Erklärung abgibt, das hätte es früher nicht gegeben! Man könnte ja fast glauben, Herr von Oldendorff hätte die Abgeordneten des Standes allesamt angewiesen, nicht teilzunehmen.

  • Also der Herr Kammerpräsident hat Recht, bei nächsten mal bitte vollzählig!


    Über 10 Prozent der Abgeordneten nicht da und noch mal je rund 10% auf Enthaltungen und Nein und da sagen manche im Ausland und sogar im Inland wir wären eine "Diktatur"... Müßten da nicht 100 Prozent für den Antrag gestimmt haben!?


    versuchte der Kanzler schmunzelnd gute Mine zumachen

  • setzt noch einen nach


    Ich sehe schon die Schlagzeile "35 Abgeordnete aus der korischen Wirtschaft von Geheimpolizei an Teilnahme an der Abstimmung gehindert, Regime in Korland mußte totale Opposition fürchten und sorgte lieber vor, der Sturz steht unmittelbar bevor"


    verbreitet setzt Gelächter ein


    Wahrscheinlich ist bei Oldendorffs Gartenfete und wir wurden nicht eingeladen, oder die Kollegen arbeiten alle hart am anhaltenden Aufschwung! Das neue Kindergeld will ja schließlich auch erwirtschaftet werden.

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