[012-21-001] Prawo poboru

  • Szanowni Członkowie,

    folgender Vorschlag der Regierung steht zur Aussprache. Das erste Wort hat der Antragssteller, anschließend ist die Debatte für 96 Stunden frei.


    Prawo poboru

    $1 Allgemeines

    (1) Dieses Gesetz regelt die Wehrpflicht in den königlichen Streitkräften.


    §2 Wehrdienst

    (1) Jeder männliche lagowische Staatsbürger ist mit erreichen der volljährigkeit bis zum erreichen des 35. Lebensjahres wehrpflichtig. Der Dienst dauert insgesamt 12 Monate, wovon 8 Monate im aktiven, und 4 Monate im reserve-Dienst zu leisten sind

    (2) Mit erreichen des 17. Lebensjahres ist jeder männliche lagowische Staatsbürger von den Wehrbehörden zu mustern, die Musterung entscheidet über die Tauglichkeit sowie die Art des Wehrdienstes.

    (3) Wehrpflichtige können Wunschverwendungen äußern, die letztliche Entscheidung obliegt der Behörde

    (4) Vorkenntnisse des Pflichtigen sind zu berücksichtigen


    §3 Ersatzdienst

    (1) Ein Wehrpflichtiger kann unter Angabe von Gründen, den aktiven Wehrdienst verweigern. Er ist in diesem Falle zum Ersatzdienst verpflichtet.

    (2) Der Ersatzdienst dauert 12 Monate, welche hintereinander abzuleisten sind. Er kann in sämtlichen sozialen und karitativen Einrichtungen geleistet werden.

    (3) Der Antrag auf Ersatzdienst ist von einer Kommission zu prüfen, die aus einem Psychologen, einem Offizier und einem Beamten des Wehramtes zusammengesetzt wird. Sie entscheidet nach einem persönlichen Gespräch über Zulassung zum Ersatzdienst.


    §4 Wehrbehörde

    (1) Dem Ministerium für nationale Verteidigung richtet ein Wehramt (Biuro wojskowe) ein. Dieses soll seinen Hauptsitz in Lipówka und Stellen in jedem Powiat haben

    (2) Dem Wehramt obliegt die Musterung, sowie die Verwendungsentscheidung

    (3) Das Wehramt spricht sich hierzu mit den Zuständigen Stellen der Streitkräfte ab, und ermittelt so den Verwendungsbedarf sowie die Vorraussetzungen


    §5 Besoldung

    (1) Wehrdienstleistende werden gemäß Soldtabelle der Streitkräfte besoldet


    §6 Abschließendes

    (1) Dieses Gesetz tritt nach Verabschiedung durch den Reichskongress und Unterzeichnung durch die Königin zum nächsten Tag in Kraft

  • Szanowni Członkowie,

    das Militär ist Verteidiger und Schule der Nation zugleich. Wir haben die Wehrpflicht vor Jahren ausgesetzt, und das war ein Fehler. Die Streitkräfte lehren Disziplin, Anstand und helfen bei der Verteidigung. Wir können darauf nicht verzichten.

    Um der Verfassung zu entsprechen führen wir einen Ersatzdienst ein, der entsprechend möglich ist.

    Ich bitte um Zustimmung

  • Szanowni Członkowie!


    Zunächst einmal, ein technischer Hinweis, der erste Paragraph ist ein Dollarzeichen! Wenn Sie damit einräumen wollen, daß Sie das ganze aus wirtschaftlichen Gründen wollen, um sich billige Wehr- und Ersatzdienstleistende zu verschaffen, dann wären Sie zumindest ehrlich. Ansonsten: Wenn es nur einen Absatz gibt, braucht man auch nicht zu numerieren. Bei einigen Paragraphen gibt es aber erste Absätze, jedoch keine zweiten.


    Aber kommen wir zum Inhalt:


    Ich will in einer Hinsicht loben, Wehrdienst und Ersatzdienst sind gleich lang, eine Wahl des Ersatzdiensts diskriminiert also zeitlich nicht. Abzulehnen ist aber diese Prüfungskommission. Warum sollen unsere Bürger nicht frei entscheiden können?


    Schließlich und endlich ist es wenig überzeugend, nur von Männern einen Dienst zu verlangen, aber von Frauen aber nicht, das verletzt die Gleichbehandlung. Auch werden keine Bestimmungen für Härtefälle definiert, etwa wenn ein Wehrpflichtiger Unterhalt leisten muß.


    Wie sieht es mit der Bezahlung der Ersatzdienstleistenden aus, müssen die ihren Unterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten und werden so praktisch in den Wehrdienst gedrängt?

  • Szanowny Poseł Pawłowski,


    das Dollarzeichen ist ein Versehen, ich bitte den Vorsitzenden um Ersetzung durch ein Paragrafzeichen.


    Die Prüfungskommision ist notwendig um sicherzustellen dass niemand sich vor dem Wehrdienst drückt, wenn die Gründe stimmen ist der Ersatzdienst problemlos möglich.


    Schließlich und endlich ist es wenig überzeugend, nur von Männern einen Dienst zu verlangen, aber von Frauen aber nicht, das verletzt die Gleichbehandlung. Auch werden keine Bestimmungen für Härtefälle definiert, etwa wenn ein Wehrpflichtiger Unterhalt leisten muß.

    Regelungen für Unterhalt und ähnliches sind Teil Militärinterner Regularien und dass Frauen nicht zum Dienst verpflichtet werden, sollte selbstverständlich sein. Erste Aufgabe der Frau im Kriegsfall ist die Heimatfront


    Wie sieht es mit der Bezahlung der Ersatzdienstleistenden aus, müssen die ihren Unterhalt aus eigenen Mitteln bestreiten und werden so praktisch in den Wehrdienst gedrängt?

    Die Bezahlung der Ersatzdienstleistenden richtet sich nach der Soldtabelle, ein Ersatzdienstleistender erhält also in etwa gleich viel wie ein Wehrdienstleistender, da Ersatzdienst nicht mit Versetzung einhergeht entfällt etwa der Fahrtkostenzuschuss zur Kaserne

  • Das wirft die Frage auf, wann die Gründe "stimmen"; sollte es nicht die Entscheidung jedes unserer Bürger sein, ob er sich für den Kriegsdienst ausbilden lassen möchte? Warum glauben Sie, daß sich zu viele "unpatriotisch" entscheiden würden? Ich sehe auch nicht, warum sich jemand drücken sollte. Wenn das so wäre, dann doch wohl, weil in unseren Streitkräften Mißstande und ein menschenunwürdiger Tonfall und Umgang mit Rekruten herrschen. Man sollte lieber das Demütigen und Anbrüllen von Soldaten unterbinden. Ob "Drückeberger" gute Soldaten werden, wäre die nächste Frage.


    Das ändert aber nichts daran, daß das Ableisten eines Dienstes eine Ungleichbehandlung darstellt. Warum führen Sie keinen nichtmilitärischen Dienst für Frauen ein, in dessen Rahmen dann vielleicht auch auf den Kriegsfall vorbereitet wird, etwa durch erste-Hilfe-Kurse?


    Wenn das (das Bezahlen der Ersatzdienstleistenden) so ist, sollte das im Gesetz festgeschrieben werden. Ein Gesetz, das das nicht bestimmt, werden wir jedenfalls nicht zustimmen.

  • Drückeberger sind nach meinem Sprachverständnis Leute, die es vorziehen, daß lieber andere sich in Gefahr begeben müssen, während sie selbst sich fein raushalten. "Heimatfrontler" können daher Drückeberger sein.


    Eine Gewissens- oder Gesinnungsprüfung will deshalb ergründen, ob jemand etwa zu pazifistisch ist. Aber eigentlich kann sie es nicht ergründen, sie testet nur die schauspielerischen Fähigkeiten. Man kann ja nicht sagen, ich schicke Ihnen jetzt ein Exekutionskommando, aber Sie bekommen zuerst eine Waffe, erschießen Sie die künftigen Angreifer, dann müssen Sie dienen, erschießen Sie sie nicht, dann müssen Sie es nicht, sind aber tot, oder so.

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