Dienstgradgruppe der Fähnriche gem. §22 VoSoGes

  • gem. 22 Soldatengesetz wird hier die Einstellung als Fähnrichgrad der masobaltonischen Volksheeres detailliert geregelt.

    Zur Ernennung in den Junkerrang oder Fähnrichsrang der Volksstreitkräfte bedarf es einer untadeligen Lebensführung und der grundsätzlich sozialistischen Gesinnung und einer entsprechenden Vor- und Ausbildung. Junker und Fähnriche sollen zu sozialistischen Offizieren im Truppendiens erzogen werden oder bei gleichwetiger aussermilitärischer Vorbildung im technischen Truppendienst offizierswertige Aufgaben ausüben. Hierfür bedürfen sie vorab über die nötige Ausbildung, entweder durch eine zivile mehrjährige Ausbildung oder eine mindestens dienstbegleitende und zielgerichtete Ausbildung in der Wehrdienstakademie der Räterepublik. Tatsächlich ist ein Jeder und eine Jede zum Dienst an Volk und Veterland verpflichtet. Die Zuteilung der jeweiligen Aufgaben obliegt Kommandeur des Battaillions nach den persönlichen Eignungen und Möglichkeiten des Soldaten. Der Soldat hat den Vorgaben und Befehlen seiner Vorgesetzten folge zu leisten. Je nach dem Einsatz und der Leistungsfähigkeit wird der Soldat eingeteilt in:

    FR1: Junker (Volksheer), Kommissarschüler (Staatsdienste), Seekadet (Marine), Junker (Luftwaffe),

    FR2: Fähnrich (Volksheer), Oberkommissarschüler (Staatsdienste), Fähnrich zur See (Marine), Fähnrich (Luftwaffe),

    FR3: Oberfähnrich (Volksheer), Kommissaranwärter (Staatsdienste), Oberfähnrich zur See (Marine), Oberfähnrich (Luftwaffe),

    FR4: Voluntärleutnant (Volksheer), Voluntärkommissar (Staatsdienste), Oberbootsleutnant (Marine), Voluntärpilot (Luftwaffe),


    Die Beförderung in FR1 erfolgt mit Aufnahme an der Junkersschule der Wehrdienstakademie oder gleichwertig abgelegten sonstigen Prüfung zur Eignung als Offizier und auf Grund der Empfehlung des Soldatenrates des Battailliones durch den Staatsratsvorsitzenden der Demokratischen Räterepublik von Masowien und Baltonien. Vorraussetzung zur Beförderung in FR2, FR3 und FR4 ist eine erfolgreich abgelegte Prüfung zur Eignung in dem erweiterten Aufgabengebiet, die Beförderung erfolgt durch den Staatsratsvorsitzenden der Demokratischen Räterepublik von Masowien und Baltonien mit Vorschlag und Zustimmung des Soldatenrates des Battaliones entsprechend der dienstlichen Verwendung. In den Staatsdiensten, Marine und der Luftwaffe ist die dem Battallion entsprechende Truppengliederung verwantwortlich.


    Fähnrichsgrade FW1 sind wie Unteroffizieren ohne Portopais den Mannschaftsrängen gegenüber auf Grund der Zugehörigkeit der höheren Dienstgradgruppe befehlsbefugt.

    Fähnrichsgrade FR2 und FR3 sind wie Unteroffizieren mit Portopais den Unteroffizieren ohne Portopais und Mannschaftsrängen gegenüber auf Grund der Zugehörigkeit der höheren Dienstgradgruppe befehlsbefugt.

    Fähnrichsgrade FR4 sind wie Offiziere den Unteroffizieren ohne und mit Portopais sowie den Mannschaftsrängen gegenüber auf Grund der Zugehörigkeit der höheren Dienstgradgruppe befehlsbefugt.Ihren Befehlen ist folge zu leisten, wenn keine anderen Befehldsgründe diesen widerspricht.

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