W sprawie artykułu 13 Konstytucji

  • Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete!

    Artikel 13 der Verfassung lautet wie folgt:


    Zitat

    Artikel 13

    1. Verboten ist das Bestehen politischer Parteien und anderer Organisationen, die sich in ihren Programmen auf die totalitären Methoden und Praktiken des Faschismus und Kommunismus berufen. Verboten ist auch das Bestehen solcher Parteien, deren Programm oder Tätigkeit Rassen und Nationalitätenhass, Gewalt zum Zweck der Machtübernahme oder Einflussausübung auf die Staatspolitik voraussetzt oder zulässt oder das Verheimlichen von Strukturen oder Mitgliedschaft vorsieht.

    2. Verboten ist weiterhin die Unterhaltung bewaffneter Organe


    Ich will die Frage aufwerfen, ob wir eine solche Bestimmung noch in dieser Form brauchen.


    Als der Bürgerkrieg im Land wütete ist es zu manchem schlimmen Ereignis gekommen, das wir in Erinnerung behalten müssen. Richtig ist es auch, wenn Parteien, die extremistisch sind, verboten werden können, wenn sie Wirkung entfalten, sich bewaffnen usw..


    Aber der Bürgerkrieg ist fast 100 Jahre her und ich glaube einerseits, daß die Demokratie im Bewußtsein unserer Bürger so sehr verankert ist, daß antidemokratische Parteien und gerade Parteien mit einer extremistischen Gesinnung keine Chance haben und andererseits sehen wir an der Existenz der Pierwszy, daß die Bestimmung nichts bringt. Die Pierwszy ist evident eine faschistische Partei und sie existiert doch. Es scheint mir eher so, daß solche Parteien sich um so raffinierter tarnen, indem sie eben bestreiten, was sie sind.


    Gegen Haß und Hetze gibt es andere Mittel als ein Verbot im Voraus.


    Und wenn ein Verbot gegen Faschisten angemessen scheint, weil sie Menschen auf Grund von ihrer Abstammung oder einer geistigen Behinderung aus der Gemeinschaft ausschließen wollen, sind die Kommunisten für die Gleichheit aller Menschen. Es gibt kein universelles Menschenrecht auf großes Privateigentum. Auch wollen die Kommunisten in der Theorie mit der Räterepublik meist auch so eine Art Demokratie. Wenn die Mehrheit in einem Land den Sozialismus oder Kommunismus will, dann ist das in meinen Augen zu akzeptieren, aber eben auch nur dann.


    Das gewichtigste Argument ist aber, daß wir mit diesen Bestimmungen den Feinden der Demokratie Vorschub leisten: Sie können ja immer sagen "Undemokraten sind wir?" Na wer verbietet denn Parteien, die nicht genehm sind, das "ach so demokratische Lagowien"! Ich glaube, die Demokratie schützen unsere Bürger nach 100 Jahren erfolgreicher Demokratie selbst am besten und Extremisten kann man immer noch nachträglich verbieten. Ist es nicht besser, wenn Feinde der Demokratie sagen, "wir wollen die Demokratie abschaffen" als "wir sind auch für die Demokratie"?

  • Szanowni Członkowie,

    diese Bestimmung sollten in der Tat umgestaltet werden. Pierwszy gehört verboten, für Kommunisten aber kann man, wenn diese nicht die Monarchie stürzen wollen, die Bestimmungen lockern, wobei natürlich darauf geachtet werden sollte, dass nicht masowische oder xinhainesische Verhältnisse eintreten

  • Fragte sich vor dem Fernseher, ob nicht auch die Regierung etwas zu dieser Sache sagen sollte. Eigentlich fand er diese Verfassungsbestimmungen zwar weitgehend überflüssig, in anderen Ländern ging es ja auch ohne, dennoch empfände er bei einer solchen Streichung mit Blick auf den Bürgerkrieg schon ein ambivalentes Gefühl. Aber über die verlogene Pierwszy mußte er sich nun wirklich ärgern, die einfach frech behauptete, nicht faschistisch zu sein, obwohl sie es offensichtlich war.

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