Sądy powiatowe

Die Kreisgerichte sind die niedrigste Instanz, je Kreis (Powiat) gibt es eines. Es wird von einem aus der Mitte der Richter berufenem Präsidenten geleitet. Ihnen fallen alle Prozesse zu, die nicht von höheren Gerichten erstinstanzlich verhandelt werden, weiterhin sind hier Ordnungskammern zu finden, die im Falle von Ordnungswidrigkeiten Widersprüche behandeln

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